Aufgrund einer falschen Auskunft eines Kundenberaters gibt es Probleme mit dem Magenta Zuhause Vertrag

4 years ago

Folgendes Problem stellt sich.

 

Bis vor kurzem hatte ich einen Vertrag bei einem anderen Internetanbieter, welcher aber Anfang Oktober ausläuft. Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an, ob wir Interesse an einem Wechsel hätten. Nach einigen Gesprächen entschlossen meine Mitbewohner und ich uns für einen Wechsel. Ich erkundigte mich, ob es möglich ist, dass einer meiner Mitbewohner den Vertrag abschliesst, da ich nurnoch begrenzte Zeit in dieser Wohngemeinschaft wohnen werde und mich daher nicht binden wollte. Der Kundenberater entgegnete, dass dies nicht möglich sei, da der alte Vertrag auf meinen Namen läuft und nur wenn ich den neuen abschliesse von Seiten der Telekom der Wechsel reibungslos durchgeführt werden kann. Allerdings sei es uns möglich, nach Vertragsabschluss den Vertragsinhaber zu wechseln, das könnte jederzeit nachträglich gemacht werden. 
Nun hatte ich vor den Vertragsinhaber noch vor  Start der Vertragslaufzeit zu wechseln. Dies ist aber nur in bestimmten Ausnahmen möglich, zu der meine Situation nicht gehört, und ich bin an den Vertrag ungewollt gebunden(Abschluss ist länger her als 2 Wochen, daher kein Widerrufsrecht).

Meine Frage nun, gibt es Möglichkeiten den Vertrag noch anullieren zu lassen oder den Vertragsinhaber zu wechseln unter der Berücksichtigung, das Falschaussagen getätigt wurden?

 

MfG Tobias Büttner

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    • 4 years ago

      Buettner_Tobias

      @Buettner_Tobias . Nun hatte ich vor den Vertragsinhaber noch vor Start der Vertragslaufzeit zu wechseln.

      @Buettner_Tobias 

      Nun hatte ich vor den Vertragsinhaber noch vor  Start der Vertragslaufzeit zu wechseln.

      Buettner_Tobias
      @Buettner_Tobias 

      Nun hatte ich vor den Vertragsinhaber noch vor  Start der Vertragslaufzeit zu wechseln.


      Du kannst erst den Vertragspartner erst wechseln wenn der Vertrag auch läuft und der Anschluss geschaltet wurde, vorher nicht.

       

      Ich bin mir auch sicher dass der Berater dir nicht gesagt hat dass du den Wechsel schon in die Wege leiten kannst bevor der Anschluss existiert daher ist es auch keine Falschaussage.

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    • 4 years ago

      Brauchst du in deiner neuen Wohnung kein Internet? Dann könntest du den Vertrag ja da hin mitnehmen und die WGler machen dann einen neuen Vertrag auf den richtigen Namen.

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      4 years ago

      Buettner_Tobias

      Das Problem ist, dass der Vertrag meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt und nur aufgrund der WG Situation ausgewählt wurde, quasi ist der Vertrag in der neuen Wohnung für mich nicht tragbar

      Das Problem ist, dass der Vertrag meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt und nur aufgrund der WG Situation ausgewählt wurde, quasi ist der Vertrag in der neuen Wohnung für mich nicht tragbar

      Buettner_Tobias

      Das Problem ist, dass der Vertrag meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt und nur aufgrund der WG Situation ausgewählt wurde, quasi ist der Vertrag in der neuen Wohnung für mich nicht tragbar


      Zu nem Vertrag gibts ne Vertragsbestätigung,

      und mit Erhalt kann man widersprechen.
      (einfacher ist es wenn man jemanden aus der Juristerei kennt,
      und der Widerspruch gleich auf deren Firmenpapier kommt.)

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      4 years ago

      Hat das eine Frist? Weil leider existiert der Vertrag schon 2 Monate, und das Problem ist erst jetzt klargeworden

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      4 years ago

      Buster01

      (einfacher ist es wenn man jemanden aus der Juristerei kennt, und der Widerspruch gleich auf deren Firmenpapier kommt.)

      (einfacher ist es wenn man jemanden aus der Juristerei kennt,
      und der Widerspruch gleich auf deren Firmenpapier kommt.)
      Buster01
      (einfacher ist es wenn man jemanden aus der Juristerei kennt,
      und der Widerspruch gleich auf deren Firmenpapier kommt.)

      Quatsch, einfach per Mail widerrufen fertig, da muss nix Papier geschickt werden. 

       

      Nach 2 Monaten ist allerdings jede Frist durch 

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    • 4 years ago

      Buettner_Tobias

      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an, ob wir Interesse an einem Wechsel hätten. Nach einigen Gesprächen entschlossen meine Mitbewohner und ich uns für einen Wechsel.

      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an, ob wir Interesse an einem Wechsel hätten. Nach einigen Gesprächen entschlossen meine Mitbewohner und ich uns für einen Wechsel.

      Buettner_Tobias

      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an, ob wir Interesse an einem Wechsel hätten. Nach einigen Gesprächen entschlossen meine Mitbewohner und ich uns für einen Wechsel.


      Das waren vmtl. Mitarbeiter der FA. Ranger
      (die Telekom hat kein Fußvolk was Klingel putzen tut;
      die werden alle im Shop oder Home-Office benötigt),
      selbst ich im Aussendienst, spreche die Kunden nicht an;
      OK wenn die mein Auto sehen, klagen die mir gleich ihre Probleme
      und ich versuche eine Lösung zu finden und stelle die Kontakte her.)

      0

    • 4 years ago

      Buettner_Tobias

      Abschluss ist länger her als 2 Wochen

      Abschluss ist länger her als 2 Wochen
      Buettner_Tobias
      Abschluss ist länger her als 2 Wochen

      Der Auftrag oder der Abschluss?

      Der Auftrag war zum Zeitpunkt des Gesprächs.

      Der Abschluss = Vertragsschluss war zum Zeitpunkt, als Dir die Auftragsbestätigung (nicht: Eingangsbestätigung) zugegangen ist.

      Erst ab Vertragsschluss zählt eine 14-tägige Widerrufsfrist. So Du eine solche überhaupt hast. Hängt davon ab, wo das war:

       

      Buettner_Tobias

      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an

      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an
      Buettner_Tobias
      Ein Telekom Kundenberater sprach mich persönlich an

      War das daheim bei Euch und Du hast den nicht einbestellt, der ist unangemeldet gekommen? Dann hast Du die 14-tägige Widerrufsfrist.

      War das im Shop? Hattest Du den einbestellt? Dann gibt es keine Widerrufsfrist.

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      4 years ago

      der_Lutz

      Zusätzlich stimmt auch das Jahr nicht, es sind 12 Monate plus 14 Tage.

      Zusätzlich stimmt auch das Jahr nicht,  es sind 12 Monate plus 14 Tage. 
      der_Lutz
      Zusätzlich stimmt auch das Jahr nicht,  es sind 12 Monate plus 14 Tage. 

      Ich habe bewusst "rund ein Jahr" geschrieben.

       

       

      der_Lutz

      du schreibst von Vertragsschluss und der ist für den Widerruf nicht relevant.

      du schreibst von Vertragsschluss und der ist für den Widerruf nicht relevant.
      der_Lutz
      du schreibst von Vertragsschluss und der ist für den Widerruf nicht relevant.

      Du willst doch wieder diskutieren Zwinkernd

      Wenn ein Ranger mich daheim besucht, den Auftrag aufnimmt und mir die Widerrufsbelehrung in die Hand drückt - und die Telekom mir nach einer Woche eine Auftragsbestätigung schickt - dann ist der Zugang der Auftragsbestätigung = der Vertragsschluss für die Widerrufsfrist relevant und nicht der frühere Zeitpunkt wann mir die Widerrufsbelehrung in die Hand gedrückt wurde.

       

      Aber noch einmal - mir ging es um die praktische Zusammenfassung wie der Regelfall ist bei der Telekom: dass man Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung in einem bekommt.

      Answer

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      4 years ago

      Buster01

      Mal anders gedacht, die meisten in ner WG wollen doch studieren, was läge näher als eine Genossenschaft zu gründen

      Mal anders gedacht,
      die meisten in ner WG wollen doch studieren,
      was läge näher als eine Genossenschaft zu gründen
      Buster01
      Mal anders gedacht,
      die meisten in ner WG wollen doch studieren,
      was läge näher als eine Genossenschaft zu gründen

      zu kompliziert

       

      einfacher.

      Man wählt in einer Studenten-WG einfach von vorneherein keinen 24-Monats-MagentaZuhause Tarif bei der Telekom.

      Sondern beispielsweise einen Telekom congstar flex Tarif.

      Oder einen anderen Anbieter mit kurzer Laufzeit bzw. unkomplizierter Vertragsübernahme.

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      4 years ago

      Zu unterscheiden ist die Übernahme des eigentlichen Vertrags von der Übernahme der Rufnummer - bei letzterer gilt die 12-Monatsregel, weil da die Bundesnetzagentur als Eigentümering der Rufnummer mit reinspielt.

       

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz?samChecked=true

       

      Spielt man das mal durch für "ich bin aktueller Vertragspartner, will an WG-Mitglied übergeben" dann kommt ein big fail raus

       

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    • 4 years ago

      Wie bereits erwähnt liegt der Vertragsschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung länger als 2 Monate zurück. 

      Wie mir aus den Antworten hervorgeht gibt es rein rechtlich keine Möglichkeit mehr, ich werde mich trotzdem nochmal an den Telekomsupport wenden, vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit was zu drehen.

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