Gelöst

ausfall des netzes durch kabelbruch

vor 3 Jahren

wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022

ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021

  • am 3. und 4. Tag: 5 €, alternativ 10% der monatlichen Tarifgebühr
  • ab dem 5. Tag: 10 €, alternativ 20 % der monatlichen Tarifgebühr
  • ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
  • wir sind ja nur privatkunde

 

1914

45

    • vor 3 Jahren

      @Gerd1904 

      Willkommen in der Community!

      Richtig, Schadensersatz für die Ausfallzeiten regelt das TKG .

      Dies ist auch für die Telekom bindend.

       

      Lese ich richtig, dass Sie schon Kontakt zum Service hatten?

      Ich würde hier auf einen Teamie warten, der kann Ihnen sicher helfen.

      Da Ihr Profil ausgefüllt ist, haben Sie einfach ein wenig Geduld, bis sie vom @Telekom-hilft  Team kontaktiert werden.

      Dieses Problem lässt sich sicher aus der Welt schaffen.🙂

      0

    • vor 3 Jahren

      Gerd1904

      wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch

      wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch
      Gerd1904
      wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch

      Erkläre doch mal den Sinn der Frage.

      Die Antwort gibst du doch schon dabei: "Kabelbruch"

       

       

      Gerd1904

      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice

      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
      Gerd1904
      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice

      Du befindest dich hier in einem Kunden helfen Kunden Forum.

      Da wird es keine Stellungnahme geben.

      Dir kann höchstens das Team helfen.

       

      Heute am Sonntag kann es aber schon mal dauern, bis sich jemand meldet.

      Da gibt es nur die nötigste Besetzung.

      Vorrangig werden wichtige Fälle behandelt. (z.B. aktuelle Ausfälle).

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Gerd1904 

      Gerd1904

      ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021

      ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021
      Gerd1904
      ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021

      Aber nicht im Mobilfunk.

      Denn diesen Bereich haben sie gewählt.

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      Aber nicht im Mobilfunk.

      Denn diesen Bereich haben sie gewählt.

      Habe es mal nach Festnetz geschoben.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      ich hatte festnetz ausgewählt

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Gerd1904

      ich hatte festnetz ausgewählt

      ich hatte festnetz ausgewählt
      Gerd1904
      ich hatte festnetz ausgewählt

      @Gerd1904

      Nein. Zuerst Mobilfunk.

      @HAMAPA hat deinen Thread nun zum Festnetz verschoben 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @Gerd1904 

       

      Ohne genaue Kenntnisse wo die Störung genau lag, wer oder wie sie verursacht wurde - und vor allem, WANN die Störung gemeldet wurde kann man die Frage nicht beantworten. 

       

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gerd1904 

      Immer noch fehlen  die ganzen anderen Angaben.

      Es gibt ja Einschränkungen unter welchen Umständen Schadensersatz fällig wird und die sind hier nicht erörtert worden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @Gerd1904 

      Hattest Du selbst eine Störung gemeldet?

      Ich frage deshalb, weil einige Leute davon ausgehen, aha, mein Anschluss geht nicht, Störung ist ja bereits bekannt, da muss ich nichts weiter machen. Der Schadenserstaz steht einem nur zu wenn man selbst eine Störung gemeldet hat.

       

      Frage hat sich erledigt, in der Zeit in der ich geschrieben habe hatte @Gerd1904 schon geschrieben:

       

      Gerd1904

      wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet

      wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet
      Gerd1904
      wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet

       

      0

    • vor 3 Jahren

      Gerd1904

      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice

      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
      Gerd1904
      ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice

      Vielleicht hat der Kundenservice auch nur Mist erzählt.

       

      Störungsmeldung: 10.09.

      Störungsbeseitigung: 06.10.

      ======================

      27 Tage Ausfall abzgl. 97% Verfügbarkeit = 16 Tage Erstattungsanspruch.

       

      Mal gucken was das Team dazu sagt. 😄

      23

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @Gerd1904  schrieb:

      da kann ich eine  entschädigung erwarten


      Abhängig von der Ursache: ja.

      Das ist ja hier schon gut und ausführlich erklärt worden.

      (wir hatten damals auch keine Anspruch, weil LKW über die Jahre den Bürgersteig kaputtgefahren hatten, nur so als Beispiel)

       

      Das @Telekom-hilft-Team  liest hier jeden Beitrag und wird sich zu deiner Frage melden, etwas Geduld bitte.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Vielen vielen Dank für die Erklärung. (Obwohl ich das lieber von einem CG gelesen hätte)

      Vielen vielen Dank für die Erklärung. (Obwohl ich das lieber von einem CG gelesen hätte)
      Vielen vielen Dank für die Erklärung. (Obwohl ich das lieber von einem CG gelesen hätte)

      ich hätte es dir schon noch geschrieben, aber ich habe gerade 800 höhenmeter Bergwandern hinter mir  und konnte daher nicht früher posten.

       

      Es steht doch aber auch im Gesetz, das die 5/10 € pro Tag vollständigem Ausfall anfallen - respektive der Prozentsatz falls er höher ist.

       

      Bei meinem alten  Magenta Giga wären es also je 12 € für 

      tsg 3 und 4 und dann 24¥ ab Tag 5 bis x

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      RoadrunnerDD

      Hier antwortet die BNetzA eindeutig: Ersatzlösung (per LTE ) = keine Entschädigung, nur noch Minderung (weil z.B. weiterhin kein Festnetz).

      Hier antwortet die BNetzA eindeutig: Ersatzlösung (per LTE ) = keine Entschädigung, nur noch Minderung (weil z.B. weiterhin kein Festnetz).
      RoadrunnerDD
      Hier antwortet die BNetzA eindeutig: Ersatzlösung (per LTE ) = keine Entschädigung, nur noch Minderung (weil z.B. weiterhin kein Festnetz).

      Die BNetzA interpretiert hier lediglich das Gesetz. Interessant wären Urteile.

      Ich spinne mal:

      DSL sei ausgefallen, LTE nicht möglich. Aber der netzintegrierte Anrufbeantworter klappt noch, ebenfalls sind Rufumleitungen noch möglich. Wenn man den "kompletten Dienstausfall" so eng definiert, dass dabei nur ein Ausfall aller vertraglichen Leistungsbestandteile zu verstehen ist, dann reicht am Ende das einmal jährlich kostenlos verschickte Kundenjournal, um zu rechtfertigen, es sei ja gar nicht alles ausgefallen.

       

      Hier im Forum habe ich noch keine Entschädigungsvereinbarungen lesen können, da war immer der Mantel des Schweigens drüber.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Gerd1904

      hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022

      hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022
      Gerd1904
      hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022

      Du meldest doch keinen Kabelbruch im Bürgersteig sondern höchstens eine Störung!

       

      Wie sind die Umstände des Kabelbruchs, war da möglicherweise ein Bagger im Spiel? Dann gilt das wohl als "höhere Gewalt" - und Du musst Dir woanders Schadenersatz zu holen probieren, beim Verursacher.

      0

    • vor 3 Jahren

      @Gerd1904 

      aus dem TKG §58 Entstörung:

      muc80337_2_0-1665908953514.png

       

      Unter "höhere Gewalt" fallen einige Dinge, die man auf den ersten Blick nicht einer "höheren Gewalt" zugeschrieben hätte.

      8

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Carsten_MK2

      Stellt die Telekom ein MFG mitten auf eine Kreuzung und macht ein Schildchen "bitte nicht umfahren" drauf: Keine Höhere Gewalt, da Telekom nicht sorgfältig war.

      Stellt die Telekom ein MFG mitten auf eine Kreuzung und macht ein Schildchen "bitte nicht umfahren" drauf: Keine Höhere Gewalt, da Telekom nicht sorgfältig war.
      Carsten_MK2
      Stellt die Telekom ein MFG mitten auf eine Kreuzung und macht ein Schildchen "bitte nicht umfahren" drauf: Keine Höhere Gewalt, da Telekom nicht sorgfältig war.

      Allein schon wegen der Zweideutigkeit des Worts "umfahren".

       

      SCNR

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @Gerd1904,

       

      vielen Dank für den Beitrag und die Anregung einer kleinen Diskussion.

       

      Was genau im TKG festgelegt ist, wurde hier schon ausreichend erläutert, das werde ich nicht wiederholen.

       

      Es besteht noch ein Zusatz, wenn eine Ersatzleitung in Anspruch genommen wurde:

      "Nur bei einem vollständigen Ausfall der TK-Dienstleistung erhält der Kunde eine Entschädigung. Wurde dem Kunden eine Ersatzleistung in Form eines Schnellstartpakets zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für restliche Ansprüche erstellen Sie wie bisher eine Erstattung."

       

      Allgemein kann ich sagen: Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen. Der Störungszeitraum wurde erstattet und entsprechend auf dem Buchungskonto gutgeschrieben.

       

      Somit sehe ich hier kein ToDo für weiteren Ansprüche.

       

      Ich hoffe, die Verbindung besteht nun ohne Makel. Sollte noch etwas sein, dann geben Sie mir bitte Bescheid. 

       

      Einen stressfreien Start in den Tag wünsche ich allen.

       

      Gruß Jacqueline G. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Jacqueline G.

      Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen.

      Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen.
      Jacqueline G.
      Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen.

      @Gerd1904 Hast Du uns einfach angelogen oder alternativ stimmt das nicht, was @Jacqueline G. geschrieben hat?

       

       

      Gerd1904

      wir hatten kein internet

      wir hatten kein internet
      Gerd1904
      wir hatten kein internet

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @Gerd1904,

       

      vielen Dank für den Beitrag und die Anregung einer kleinen Diskussion.

       

      Was genau im TKG festgelegt ist, wurde hier schon ausreichend erläutert, das werde ich nicht wiederholen.

       

      Es besteht noch ein Zusatz, wenn eine Ersatzleitung in Anspruch genommen wurde:

      "Nur bei einem vollständigen Ausfall der TK-Dienstleistung erhält der Kunde eine Entschädigung. Wurde dem Kunden eine Ersatzleistung in Form eines Schnellstartpakets zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für restliche Ansprüche erstellen Sie wie bisher eine Erstattung."

       

      Allgemein kann ich sagen: Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen. Der Störungszeitraum wurde erstattet und entsprechend auf dem Buchungskonto gutgeschrieben.

       

      Somit sehe ich hier kein ToDo für weiteren Ansprüche.

       

      Ich hoffe, die Verbindung besteht nun ohne Makel. Sollte noch etwas sein, dann geben Sie mir bitte Bescheid. 

       

      Einen stressfreien Start in den Tag wünsche ich allen.

       

      Gruß Jacqueline G. 

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