Gelöst
ausfall des netzes durch kabelbruch
vor 3 Jahren
wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022
ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021
- am 3. und 4. Tag: 5 €, alternativ 10% der monatlichen Tarifgebühr
- ab dem 5. Tag: 10 €, alternativ 20 % der monatlichen Tarifgebühr
- ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
- wir sind ja nur privatkunde
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Guten Morgen @Gerd1904,
vielen Dank für den Beitrag und die Anregung einer kleinen Diskussion.
Was genau im TKG festgelegt ist, wurde hier schon ausreichend erläutert, das werde ich nicht wiederholen.
Es besteht noch ein Zusatz, wenn eine Ersatzleitung in Anspruch genommen wurde:
"Nur bei einem vollständigen Ausfall der TK-Dienstleistung erhält der Kunde eine Entschädigung. Wurde dem Kunden eine Ersatzleistung in Form eines Schnellstartpakets zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für restliche Ansprüche erstellen Sie wie bisher eine Erstattung."
Allgemein kann ich sagen: Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen. Der Störungszeitraum wurde erstattet und entsprechend auf dem Buchungskonto gutgeschrieben.
Somit sehe ich hier kein ToDo für weiteren Ansprüche.
Ich hoffe, die Verbindung besteht nun ohne Makel. Sollte noch etwas sein, dann geben Sie mir bitte Bescheid.
Einen stressfreien Start in den Tag wünsche ich allen.
Gruß Jacqueline G.
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