Gelöst
Ausfall Festnetz seit dem 25.12.23 und Rechnungen werden schön abgebucht!
vor einem Jahr
Hallo zusammen ,
ich schreibe im Auftrag meiner Mutter .
Leider hat Sie und auch einige andere Bewohner des Dorfes in dem Sie wohnt seit dem 25.12.2023 eine Festnetzstörung ( Telefonnummer : 040- ......
Die Telekom ist informiert , schiebt der Reparaturtermin immer weiter nach hinten .
Trotzdem werden immer schön weiter die Rechnungen vom Konto abgebucht .
Lau Verbraucherzentrale und Telekommunikationsgesetz steht Ihr ja eine Entschädigung zu ( ab dem 5 tag 20 % oder 10 € )
Läuft dies automatisch bei der Telekom , wenn der Schaden behoben ist oder muss ich das irgendwo einreichen o.ä. ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
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vor einem Jahr
Entschädigung gibt es erst nach finaler Entstörung
7
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Renate1949,
vielen Dank für deine Nachfrage. Tatsächlich hat es da eine Neuerung gegeben.
Seit dem 04.02.2024 gilt: Hat ein Kunde einen Totalausfall und ist die Störung länger als 10 Tage, erhält er automatisch eine Erstattung.
Leider kann ich den Vorgang nicht vorantreiben, aber ich versichere dir, dass wir die Entstörung nicht künstlich verlangsamen.
Lieben Gruß
Diandra S.
Antwort
von
vor einem Jahr
Seit dem 04.02.2024 gilt: Hat ein Kunde einen Totalausfall und ist die Störung länger als 10 Tage, erhält er automatisch eine Erstattung.
Und wenn sich weniger als 10 Tage dauert? Muss sie dann angefordert werden? Wenn ja, wo?
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Antwort
von
vor einem Jahr
Hi @falk2010,
die muss nicht angefordert werden. Es reicht, wenn der Kunde sich meldet. Wir sehen ja, wann die Störungsmeldung eingegangen ist und wie lange sie anhielt. Entsprechend können wir nach der Entstörung die Erstattung anweisen. Wir brauchen halt kurz eine Rückmeldung vom Anschlussinhaber:in.
Viele Grüße
Dilber S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ah ok, also läuft das automatisch, wenn ich es richtig verstehe ?
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vor einem Jahr
Entschädigung nach TKG gibt es nach Entstörung nach Aufforderung. Es gelten die Regelungen des TKG (also z.B. eine Totalstörung und keine Ersatzlösungen).
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vor einem Jahr
@Renate1949 Natürlich wird weiter abgebucht. Was glaubst du was das für ein Aufwand wäre das Sepa-Mandat auszusetzen bis die Störung behoben ist um es dann wieder einzusetzen und weiter abzubuchen? Da ist es doch wesentlich effektiver und einfacher alles so laufen zu lassen als sei keine Störung vorhanden und dann dem Kunden das Geld anteilig zu erstatten.
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vor einem Jahr
@HappyGilmore : Deswegen frage ich ja hier nach damit ich mir weiter keine Gedanken machen muss
Danke für Deine Antwort.
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vor einem Jahr
@Renate1949 Ich gehe übrigens nicht davon aus, dass irgendjemand den Entstörungstermin verschiebt. Es wird sich wohl einfach nicht schneller lösen lassen. Tiefbau nötig?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Hallo @Renate1949,
vielen Dank für deine Nachfrage. Tatsächlich hat es da eine Neuerung gegeben.
Seit dem 04.02.2024 gilt: Hat ein Kunde einen Totalausfall und ist die Störung länger als 10 Tage, erhält er automatisch eine Erstattung.
Leider kann ich den Vorgang nicht vorantreiben, aber ich versichere dir, dass wir die Entstörung nicht künstlich verlangsamen.
Lieben Gruß
Diandra S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von