Ausgehende Rufnummernportierung schlägt feht
vor 3 Stunden
Hallo,
ich habe meinen Festnetz/DSL-Anschluss bei der Telekom zum 22.5.2026 gekündigt. Mein zukünftiger DSL-Anbieter bietet nur DSL - keinen Festnetzanschluss. Daher möchte ich eine meiner (aktuell 3) Festnetzrufnummern zum Vertragsende zu einem VoIP-Anbieter transferieren.
Die Telekom hat mittlerweile zwei Portierungsanträge des neuen VoIP-Anbieters abgelehnt mit der Begründung "Nr. wird zu anderem Anbieter portiert". Dies ist definitiv falsch, weil der neue DSL-Anbieter die Rufnummer nicht mitnimmt. Auf Nachfrage bei der Telekom-Hotline hieß es plötzlich, es liege daran, dass "immer nur ein Antrag gleichzeitig" bearbeitet werden könne, und da die Kündigung hinterlegt ist, könne ich nicht gleichzeitig einen Portierungsantrag stellen.
Aus meiner Sicht wird mir hier mit fadenscheinigen Argumenten mein gesetzliches Recht zur Mitnahme meiner Rufnummer verweigert.
Ich bitte um Unterstützung dabei, meine Rufnummer ausgehend portieren zu können um eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit über die Festnummer sicherzustellen.
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vor 2 Stunden
um eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit
Hallo,
ich habe meinen Festnetz/DSL-Anschluss bei der Telekom zum 22.5.2026 gekündigt. Mein zukünftiger DSL-Anbieter bietet nur DSL - keinen Festnetzanschluss. Daher möchte ich eine meiner (aktuell 3) Festnetzrufnummern zum Vertragsende zu einem VoIP-Anbieter transferieren.
Die Telekom hat mittlerweile zwei Portierungsanträge des neuen VoIP-Anbieters abgelehnt mit der Begründung "Nr. wird zu anderem Anbieter portiert". Dies ist definitiv falsch, weil der neue DSL-Anbieter die Rufnummer nicht mitnimmt. Auf Nachfrage bei der Telekom-Hotline hieß es plötzlich, es liege daran, dass "immer nur ein Antrag gleichzeitig" bearbeitet werden könne, und da die Kündigung hinterlegt ist, könne ich nicht gleichzeitig einen Portierungsantrag stellen.
Aus meiner Sicht wird mir hier mit fadenscheinigen Argumenten mein gesetzliches Recht zur Mitnahme meiner Rufnummer verweigert.
Ich bitte um Unterstützung dabei, meine Rufnummer ausgehend portieren zu können um eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit über die Festnummer sicherzustellen.
nahtlos geht nicht, möglichst nahtlos geht, wenn die Kündigung abgeschlossen ist.
Aus meiner Sicht wird mir hier mit fadenscheinigen Argumenten mein gesetzliches Recht zur Mitnahme meiner Rufnummer verweigert.
Hallo,
ich habe meinen Festnetz/DSL-Anschluss bei der Telekom zum 22.5.2026 gekündigt. Mein zukünftiger DSL-Anbieter bietet nur DSL - keinen Festnetzanschluss. Daher möchte ich eine meiner (aktuell 3) Festnetzrufnummern zum Vertragsende zu einem VoIP-Anbieter transferieren.
Die Telekom hat mittlerweile zwei Portierungsanträge des neuen VoIP-Anbieters abgelehnt mit der Begründung "Nr. wird zu anderem Anbieter portiert". Dies ist definitiv falsch, weil der neue DSL-Anbieter die Rufnummer nicht mitnimmt. Auf Nachfrage bei der Telekom-Hotline hieß es plötzlich, es liege daran, dass "immer nur ein Antrag gleichzeitig" bearbeitet werden könne, und da die Kündigung hinterlegt ist, könne ich nicht gleichzeitig einen Portierungsantrag stellen.
Aus meiner Sicht wird mir hier mit fadenscheinigen Argumenten mein gesetzliches Recht zur Mitnahme meiner Rufnummer verweigert.
Ich bitte um Unterstützung dabei, meine Rufnummer ausgehend portieren zu können um eine möglichst nahtlose Erreichbarkeit über die Festnummer sicherzustellen.
Dir wird nichts verweigert, die Erklärung hast du bereits bekommen. Eines nach dem anderen.
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vor 23 Minuten
Hallo @matthias.bender,
vielen Dank für das nette Telefonat.
Leider ist es bei laufendem Export tatsächlich nicht möglich, einen weiteren Portierungsauftrag abzustimmen. Wie gewünscht habe ich die ausführlichen Hintergründe hierzu per E-Mail zusammengefasst.
Sobald der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist, kann die Rufnummernmitnahme zum gewünschten VOIP-Anbieter erfolgen.
Alternativ kann der bestehende Export vorübergehend aufgehoben werden, um vorab die Portierung der Nummern zu veranlassen. Da die Rufnummern bis zum Laufzeitende bei der Telekom aktiv ist, ist hierfür bei vorzeitigem Portierungswunsch eine kostenpflichtige Änderung der Rufnummern erforderlich, um diese für die Portierung freizugeben.
Viele Grüße
Maurice
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