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Bauherren Kabelgraben
5 years ago
Hallo,
wir sind am Bauen in einem Neubaugebiet und haben uns für einen Telekom Anschluss entschieden.
Über die Telekom Seite haben wir den Anschluss beantragt mit der Angabe:
ohne Keller
Mehrspartenhauseinführung
Leerrohr und Kabelgraben nicht gestellt wird
In den Unterlagen die wir anschließend per Post von der Telekom bekommen haben steht jetzt das die Telekom den Kabelgraben auf dem Grundstück macht und wir das Leerrohr von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude verlegen müssen.
Jetzt bekomme ich in gewissen abständen immer eine E-Mail mit der bitte der Rückmeldung der Baureife damit die Telekom los legen kann.
Aber in dem Kästchen der Baureife steht das 4 Voraussetzungen erfüllt sein müssen, unteranderem das das Leerrohr gelegt wurde aber das kann ich doch erst legen wenn der Kabelschacht gegraben wurde oder wie soll das ablaufen?
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3 years ago
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6 years ago
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5 years ago
Dann melde das als ausgeführt, damit es losgehen kann.
Leerrohr kannst du ja bereithalten, alternativ macht das die bauausführend Firma alles gleich mit gegen ein paar 'Naturalien'!
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5 years ago
Alles klar danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich bei der Bauherren Service Hotline angerufe fragt der Computer mich nach einer Telefonnummer aber hab doch noch gar keine von der Telekom bekommen.
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5 years ago
Versuche doch deine Mobilfunknummer anzugeben bzw. melde die Fertigstellung per Antwort von der E-Mail.
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5 years ago
Hi @eXactMat,
sprechen wir über den hier genannten "Bauträgerbegleiter"? Dann steht dort im Kästchen, dass "Zugesicherte Eigenleistungen erbracht (z. B. Leerrohr)" erbracht worden sein müssen. Wenn es also keine Eigenleistung sein soll, dann meinen Kolleginnen & Kollegen Bescheid geben.
Falls es doch eine ist, steht hier mehr dazu.
Sollte danach noch Fragen offen sein, solltest du aber am besten wirklich einmal direkt an der Quelle nachhaken; es kommt aber ganz darauf an, was du mit der Formulierung "Leerrohr und Kabelgraben nicht gestellt wird" meinst. Kontaktdaten finden sich übrigens hier.
Grüße,
Johannes P.
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