Gelöst

Berechnung Zeitwert nach Todesfall

vor 7 Monaten

Hallo zusammen,

 

leider bekomme ich in dem ursprünglichen Thread https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Vertragsuebernahme-Festnetz/m-p/6746268#M2249808 keine Rückmeldung mehr. Vermutlich weil er als gelöst markiert wurde.

Kurzfassung: statt einer Vertragsübernahme wurde der Schwiegermutter ein neuer Vertrag angeboten und der alte mit dem Schwiegervater gekündigt. Die verlorene Rufnummer ist zurück und alles ist (fast) gut Zwinkernd

 

In dem alten Vertrag mit dem verstorbenen war ein Speedport Smart 4 vorhanden, der zurückgesendet wurde. Schwiegermutter hat einen neuen Smart 3 bekommen.

 

Der Einfachheit halber kopiere ich meine Frage aus dem gelösten Thread rüber. Telefonisch wäre Schwiegermutter unter der zurückgeholten Rufnummer (43xxxx) zu erreichen

 

"Am 15.05. haben wir den Speedport 4 zurückgesendet und am 16.05. kam auch schon die Eingangsbestätigung für das zurückgesendete Gerät. In dieser stand der Hinweis, dass das Gerät begutachtet wird und eine separate Bestätigung erfolgt.

Diese ist bisher nicht gekommen, sondern die Schwiegermutter hat unter der alten Kundennummer mit dem Hinweis "Nachlass Peter XXXXX) am 04.06. eine Festnetzrechnung erhalten.

In dieser wird ihr der Grundpreis von 3,55  Netto gutgeschrieben, aber gleichzeitig 110 € Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes berechnet. 

 

Da sie bisher noch keine Bestätigung erhalten hat, kann das sein, dass hier dann nach Verbuchung noch die Gutschrift erfolgt? Oder ist das Gerät auf dem Versandweg beschädigt worden und man stellt es ihr daher in Rechnung?

Oder ist es ein Schadenersatz für die vorzeitige Beendigung des Vertrages? Wenn ja, dann wäre die Variante für ein Jahr beide Router zu behalten und rund 30 ,- doppelt zu bezahlen (für den neuen Vertrag gab es eine Routergutschrift) die günstigere gewesen."

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Monaten

    Hallo @hawa70,

     

    ich wollte nur mitteilen, dass nun alles abschließend erledigt worden ist.

     

    Die entsprechende Forderung wurde mit einer Gutschrift gegengerechnet.

    Somit ist nichts mehr offen. Fröhlich

     

    Viele Grüße

    Anja

     

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von