Gelöst
Bereitstellungsgebühr und Rufnummernportierung
vor 5 Jahren
Liebe Community,
ich bin kürzlich von einem anderen Anbieter zur Telekom (Festnetz & Internet) gewechselt. Für den Wechsel habe ich ein Vergleichsportal benutzt und dort den Wechselauftrag am 03.10.2019 bestätigt. Laut Wechselauftrag sollte keine Bereitstellungsgebühr bei der Telekom anfallen. Zusätzlich wollte ich meine zwei alten Rufnummern zur Telekom portieren.
Nachdem es aber zu Verzögerungen beim Wechsel kam, habe ich mich bei der Telekom gemeldet. Dort wurde mitgeteilt, dass die Verzögerungen aufgrund der Rufnummernportierung bestünden. Nachdem ich gesagt habe, die alten Nummern wären mir nich wichtig, sondern es mir lieber wäre bald wieder Internet zu haben, wurde die Portierung abgebrochen.
Dabei wurde mir allerdings verschwiegen, dass bei fehlender Portierung doch eine Bereitstellungsgebühr anfällt, was ich auf meiner ersten Rechnung feststellen musste. Die Telekom verwies mich bzgl. der Gebühr an das Vergleichsportal und dieses mich wieder zurück an die Telekom und so weiter. Ich bin dieses Ping Pong langsam leid und verstehe ehrlich gesagt nicht, warum es so schwierig diese Gebühr einfach von der Rechnung zu streichen. Die Kundenberater an der Telekomhotline sagten mir immer Ihnen seien die Hände gebunden, es könnte sein, dass eine Nachportierung das Problem lösen könne, dafür müsse ich mich aber mit der Bundesnetzagentur in Verbindung sezten. Das muss doch einfacher gehen!?
Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen kann
532
0
6
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten (6)
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Alle
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
137
0
2
vor 4 Jahren
404
0
3
Lerni
vor 5 Jahren
Hallo @markus.schweyer
in dieser Community helfen in erster Linie User anderen Usern bei Fragen und Problemen. Wir als "Externe" haben keinen Zugriff auf Kundendaten.
Solltest Du Dein Profil noch nicht befüllt haben, so hole das bitte hier:
Link zum persönlichen Profil
noch nach. Das kann nur von den internen Mitarbeitern gelesen werden.
Gruss -LERNI-
2
1
markus.schweyer
Antwort
von
Lerni
vor 5 Jahren
hab ich nachgeholt
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Lerni
Stella A.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
erst einmal herzlich willkommen in der Community.
Ich kann verstehen, dass es wirklich ärgerlich ist, wenn Details ausgelassen werden.
Allerdings kann ich dir den Bereitstellungspreis nicht erstatten, mit dem Bereitstellungspreis sind die Kosten für notwendige Arbeiten in Zusammenhang mit der Neuschaltung eines Anschlusses (z. B. Leitungsprüfung, Schaltung einer Kupferleitung) pauschal abgedeckt.
Wir informieren unsere Kunden mit der Auftragsbestätigung über anfallende einmalige und monatliche Kosten, sowie vereinbarte Gutschriften - vergleiche doch bitte mal das Online Angebot mit deiner Auftragsbestätigung.
Liebe Grüße
Stella A.
2
2
markus.schweyer
Antwort
von
Stella A.
vor 5 Jahren
Hallo @Stella A. ,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Ich glaube Dir, dass die Bereitstellungsgebühr grundsätzlich ihre Berechtigung hat. Hier war es allerdings so, dass diese 0 EUR betragen sollte. Die Nachweise dafür kann ich Dir gerne schicken.
Das Problem ist hier - zumindest habe ich das so verstanden - dass ich auf die zunächst vereinbarte Rufnummernportierung nachträglich verzichtet habe. Was ich dabei nicht wusste (und was mir auch keiner gesagt hat) ist, dass ich durch den Verzicht nicht mehr als "Wechsler" gelte, sondern als "Neukunde" und folglich anscheinend doch Bereitstellungsgebühren anfallen. Was die Portierung an meinem Status ändert, ist mir schleierhaft.
Nachdem sich das herausgestellt hat, bin ich nochmal an das Vergleichsportal und die Telekom herangetreten. Die letzte Auskunft die ich habe, stammt von der Telekomhotline. Hier wurde mir mitgeteilt, dass ich versuchen soll mit der Bundesnetzagentur in Kontakt zu treten um meine alten Rufnummern nachportieren zu können; wenn die alten Rufnummern portiert seien, könnte die Gebühr erstattet werden.
Hätte ich gewusst was ich anrichte, wenn ich auf die Portierung (zunächst) verzichte, hätte ich das gelassen.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, warum ich den ganzen Aufwand mit der Bundesnetzagentur nun auch noch betreiben soll. Ich habe auch noch den Auftrag der Telekom zur Rufnummernportierung hier, allein deshalb sieht man doch, dass ich "Wechsler" bin. Ich sehe hier nicht, dass ich etwas falsch gemacht habe und fühle mich damit allein gelassen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir damit weiterhelfen könntest.
Liebe Grüße
Markus
0
Sören G.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Stella A.
vor 5 Jahren
Schön, dass wir dein Anliegen klären konnten. Wie besprochen bekommst du noch eine E-Mail an die hinterlegte Adresse von mir.
Du kannst dich jederzeit hier melden, solltest du Fragen haben.
Schönen Gruß
Sören G.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stella A.
Akzeptierte Lösung
Sören G.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Sören G.
vor 5 Jahren
Schön, dass wir dein Anliegen klären konnten. Wie besprochen bekommst du noch eine E-Mail an die hinterlegte Adresse von mir.
Du kannst dich jederzeit hier melden, solltest du Fragen haben.
Schönen Gruß
Sören G.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
markus.schweyer