Beschwerde: Außerordentliche / Sonderkündigung ignoriert
vor 4 Jahren
Guten Tag,
am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.
Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist und ebenfalls kein MagentaTV.
Jetzt soll der Vertrag also auslaufen, obwohl mich die Telekom zukünftig überhaupt nicht beliefern kann? Sowohl Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Wohnanschrift, als auch Wohnungsgeberbescheinigung der neuen Wohnung liegen bereits vor, Nachweise für alles notwendige sind vorhanden.
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech, auch als zusätzlich fortgesetzter Kunde eines Mobilfunkvertrages.
Ich hoffe, dass man den Fall seitens der Telekom noch einmal überdenkt. Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, aber ich möchte zuerst nochmal den persönlichen Kontakt suchen.
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vor 3 Jahren
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vor 2 Jahren
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fdi
vor 4 Jahren
@Anfantasia123
du MUSST einen Umzug nach TKGbeauftragen. Wenn die Telekom da feststellt, das der Anschluss nicht 1:1 am neuen Ort geschaltet werden kann, dann wird dir da ein Sonderkündigungsrecht mit einer 3-montigen Frist eingeräumt. Diesen Umzug kannst du nur telefonisch oder im Shop beauftragen. Und der Weg funktioniert auch nur so, keine Kündigung deinerseits, weil ein normaler Umzug kein Grund zur Sonderkündigung darstellt. das ist gesetzlich so im TKG festgelegt und eine Wendung an die Bundesnetzagentur wird dir auch nur diese Antwort liefern.
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lejupp
Antwort
von
fdi
vor 4 Jahren
lejupp Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. lejupp Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. Und das steht wo genau im TKG @lejupp ?
Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.
Und das steht wo genau im TKG @lejupp ?
Das steht irgendwo auf Seite 1 in diesem Thread.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
fdi
Stefan
vor 4 Jahren
Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist
Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist
Du hast nichts zu begründen, sondern du muss konkret einen Umzugsauftrag stellen Hotline oder Shop) nur wenn die technische Prüfung ergibt, dass der Tarif nicht möglich ist, DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht.
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Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 4 Jahren
und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde
Stimmt, entfällt aber mit der TKG Novelle, die aber erst ende des Jahres in Kraft tritt
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Stefan
HAMAPA
vor 4 Jahren
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech
Warum?
Leider hast du nicht den richtigen weg eingeschlagen.Daher wird die Kündigung erst zum Vertragsende akzeptiert.
Du hättest einen Umzug nach TKG beauftragen müssen.
Dann hätte die Telekom dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräaumt, wenn dei Anschluss nicht 1 zu 1 geschaltet werden kann.
Also wo liegt der Fehler?
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von
HAMAPA
der_Lutz
vor 4 Jahren
Ich finde dieses Vorgehen sehr frech,
Nur weil du meinst einfach so zu machen wie du denkst?
Genaugenommen ist dein Posting hier frech.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
muc80337_2
vor 4 Jahren
am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen.
Seltsame Formulierung.
Du rufst einfach bei der Telekom an, beauftragst einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz - und wenn die Telekom sagt "Tut uns leid, wie haben das noch einmal überprüft, aber wir können den Vertrag an der neuen Adresse nicht unverändert fortsetzen" - dann sagst Du, dass Du ausserordentlich kündigen willst. Dann wird auf Ende September beendet.
Hättest Du das im Mai bereits richtig gemacht, dann wäre der Vertrag auf Ende August beendet worden (unter der Annahme, dass Du richtig liegst mit Deiner Einschätzung).
Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging. Und der noch nicht in der Verfügbarkeitsabfrage auftauchte, der aber bei Telekom-interner Recherche durchaus zu sehen gewesen wäre.
Ansonsten wäre es doch superleicht für jeden Umziehenden, aus einem Vertrag vorzeitig rauszukommen. Einfach behaupten man hat selbst eine Verfügbarkeitsüberprüfung gemacht, und das Ergebnis war negativ. Ergo Kündigung. So läuft das aber nicht. Man braucht nur den Gesetzestext aufmerksam lesen, dann wird das klar.
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Anonymous User
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, ...
Gut das sie das erstmal nicht gemacht haben.
Denn sobald die Bundesnetzagentur aktiv ist, stoppt die Telekom alle ihre Aufträge/Anträge bis die Bundesnetzagentur es wider frei gibt. Das können Sie hier im Forum sogar mehrfach nachlesen.
@muc80337_2
Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging.
Oder es besteht aktuell ein Ausbau der vor der Aufschaltung ist.
Dann würde dies bei einem Umzugsantrag ja auch sichtbar und der Vertrag könnte erfüllt werden.
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von
muc80337_2
Diandra
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
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zimso
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von
Diandra
vor 4 Jahren
@Anfantasia123 war hier sicher gemeint, @Diandra S. ….
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von
Diandra
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von
Anfantasia123