Beschwerde: Außerordentliche / Sonderkündigung ignoriert

vor 4 Jahren

Guten Tag,

 

am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen. Stattdessen wurde mir die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt und die Sonderkündigung ignoriert.

 

Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist (lediglich Magenta S), kein!! MagentaZuhause Tarif verfügbar ist und ebenfalls kein MagentaTV.

Jetzt soll der Vertrag also auslaufen, obwohl mich die Telekom zukünftig überhaupt nicht beliefern kann? Sowohl Kündigungsbestätigung meiner jetzigen Wohnanschrift, als auch Wohnungsgeberbescheinigung der neuen Wohnung liegen bereits vor, Nachweise für alles notwendige sind vorhanden.

Ich finde dieses Vorgehen sehr frech, auch als zusätzlich fortgesetzter Kunde eines Mobilfunkvertrages.

 

Ich hoffe, dass man den Fall seitens der Telekom noch einmal überdenkt. Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, aber ich möchte zuerst nochmal den persönlichen Kontakt suchen.

 

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  • vor 4 Jahren

    @Anfantasia123 

     

    du MUSST einen Umzug nach TKGbeauftragen. Wenn die Telekom da feststellt, das der Anschluss nicht 1:1 am neuen Ort geschaltet werden kann, dann wird dir da ein Sonderkündigungsrecht mit einer 3-montigen Frist eingeräumt. Diesen Umzug kannst du nur telefonisch oder im Shop beauftragen. Und der Weg funktioniert auch nur so, keine Kündigung deinerseits, weil ein normaler Umzug kein Grund zur Sonderkündigung darstellt. das ist gesetzlich so im TKG festgelegt und eine Wendung an die Bundesnetzagentur wird dir auch nur diese Antwort liefern.

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    von

    vor 4 Jahren

    lejupp

    lejupp Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. lejupp Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht. Und das steht wo genau im TKG @lejupp ?

    lejupp

    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.

    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.
    lejupp
    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.

    Und das steht wo genau im TKG @lejupp ?

    lejupp
    lejupp

    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.

    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.
    lejupp
    Aber es ist halt nicht der einzige Weg den das TKG vorsieht.

    Und das steht wo genau im TKG @lejupp ?


    Das steht irgendwo auf Seite 1 in diesem Thread.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Anfantasia123

    Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist

    Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist

    Anfantasia123

    Dabei habe ich diese ausreichend begründet, da die Versorgung meiner neuen Anschrift durch die Telekom eine geringere Maximalgeschwindigkeit aufweist


     Du hast nichts zu begründen, sondern du muss konkret einen Umzugsauftrag stellen Hotline oder Shop) nur wenn die technische Prüfung ergibt, dass der Tarif nicht möglich ist, DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht.

    4

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    von

    vor 4 Jahren

    fdi

    und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde

    und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde
    fdi
    und was auch schon öfters durch mehrere OLG als rechtskonform geurteilt wurde

    Stimmt, entfällt aber mit der TKG Novelle, die aber erst ende des Jahres in Kraft tritt

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Anfantasia123

    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech

    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech
    Anfantasia123
    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech

    Warum?

    Leider hast du nicht den richtigen weg eingeschlagen.Daher wird die Kündigung erst zum Vertragsende akzeptiert.

    Du hättest einen Umzug nach TKG beauftragen müssen.

    Dann hätte die Telekom dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräaumt, wenn dei Anschluss nicht 1 zu 1 geschaltet werden kann.

    Also wo liegt der Fehler?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Anfantasia123

    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech,

    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech,
    Anfantasia123
    Ich finde dieses Vorgehen sehr frech,

    Nur weil du meinst einfach so zu machen wie du denkst?

    Genaugenommen ist dein Posting hier frech. 

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 4 Jahren

    Anfantasia123

    am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen.

    am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen.
    Anfantasia123
    am 28.5. habe ich eine Sonderkündigung für meinen MagentaZuhause M Vertrag, aufgrund eines bevorstehenden Umzuges vollzogen.

    Seltsame Formulierung.

     

    Du rufst einfach bei der Telekom an, beauftragst einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz - und wenn die Telekom sagt "Tut uns leid, wie haben das noch einmal überprüft, aber wir können den Vertrag an der neuen Adresse nicht unverändert fortsetzen" - dann sagst Du, dass Du ausserordentlich kündigen willst. Dann wird auf Ende September beendet.

     

    Hättest Du das im Mai bereits richtig gemacht, dann wäre der Vertrag auf Ende August beendet worden (unter der Annahme, dass Du richtig liegst mit Deiner Einschätzung).

     

     

    Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging. Und der noch nicht in der Verfügbarkeitsabfrage auftauchte, der aber bei Telekom-interner Recherche durchaus zu sehen gewesen wäre.

     

    Ansonsten wäre es doch superleicht für jeden Umziehenden, aus einem Vertrag vorzeitig rauszukommen. Einfach behaupten man hat selbst eine Verfügbarkeitsüberprüfung gemacht, und das Ergebnis war negativ. Ergo Kündigung. So läuft das aber nicht. Man braucht nur den Gesetzestext aufmerksam lesen, dann wird das klar.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

     

    Anfantasia123

    Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, ...

    Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, ...
    Anfantasia123
    Mir wurde empfohlen mich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden, ...

    Gut das sie das erstmal nicht gemacht haben.

    Denn sobald die Bundesnetzagentur aktiv ist, stoppt die Telekom alle ihre Aufträge/Anträge bis die Bundesnetzagentur es wider frei gibt. Das können Sie hier im Forum sogar mehrfach nachlesen.

     

    @muc80337_2 

    muc80337_2

    Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging.

    Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging.
    muc80337_2
    Es kann ja beispielsweise sein, dass die Telekom zum Zeitpunkt Deiner unverbindlichen eigenen Überprüfung ganz in der Nähe Deiner neuen Wohnung einen neuen MSAN aufgestellt hat und der nur noch wenige Tage benötigt hat, bis er in Betrieb ging.

    Oder es besteht aktuell ein Ausbau der vor der Aufschaltung ist.

    Dann würde dies bei einem Umzugsantrag ja auch sichtbar und der Vertrag könnte erfüllt werden.

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    von

  • vor 4 Jahren

    Guten Abend @Philipp.anastasia, in der Tat muss für das gewünschte Ziel ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Damit will dich natürlich niemand ärgern. Falls du weiterhin Unterstützung benötigst, teile mir bitte mit, wann du am besten zu erreichen bist. Lieben Gruß, Diandra S.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Diandra S.  schrieb:
    Guten Abend @Philipp.anastasia, in der Tat muss für das gewünschte Ziel ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Damit will dich natürlich niemand ärgern. Falls du weiterhin Unterstützung benötigst, teile mir bitte mit, wann du am besten zu erreichen bist. Lieben Gruß, Diandra S.

    @Anfantasia123  war hier sicher gemeint, @Diandra S. ….

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