Gelöst

Betrug bei Umzug!

vor 4 Jahren

Wir sind zum 31.07.21 umgezogen und wollten unseren alten Vertrag mit in die neue Wohnung übernehmen. Am 14.06.21 haben wir dann den Umzug telefonisch angemeldet und geklärt, dass wir unseren alten Vertrag mit alten Bedingungen übernehmen möchten. Dies wurde uns bestätigt und sein kein Problem. 

 

Nach unserem Umzug erhielten wir dann eine zu hohe Rechnung. Ich habe Kontakt mit dem Kundendienst aufgenommen, Frau K., diese erzählte mir, dass der Kollege damals statt eines Umzuges einen neuen Vertrag beauftragt hat und dies ein Fehler der Telekom sein. Da es meinen alten Vertrag mit „MagentaZuhause M - MagentaTV“ nicht mehr geben würde, hätte und der Kollege bei „MagentaZuhause M - MagentaTV-Basic“ eingestuft. Ich würde aber zu meinen alten Vertragsbedingungen zurückkehren und solle mir keine Sorgen machen. Mir würde alles per Post bestätigt und solle in den nächsten Tagen im Briefkasten sein. Vertragslaufzeit und Rechnungspreis würden wieder angepasst. 

 

Natürlich ist nichts passiert... Einige Tage später kam eine Mail der Telekom, dass alles bei den neuen Vertragsbedingungen bleibt, da ich ja schließlich auch einen neuen Vertrag beauftragt und gewünscht hätte. Der monatliche höhere Rechnungspreis und die längere Vertragslaufzeit bleiben bestehen, da ich den neuen Vertrag nicht fristgerecht widerrufen hätte. Mir war gar kein neuer Vertrag bekannt und dadurch ist natürlich auch die Widerrufsfrist abgelaufen. 

 

Warum sollte ich so etwas beauftragen? 5€/Monat teurer und 10 Monate längere Vertragslaufzeit?!? Zudem hat meine Hardware jetzt eine andere Laufzeit als mein Internet-/Telefonvertrag! 

Mails gingen hin und her, mir wurden 120€ Einmalzahlungen als Entschädigung angeboten, aber ich möchte einfach meine alte Vertragslaufzeit (10/2022) und meinen alten Rechnungsbetrag von 44,87€ inkl Hardware zurück. 

Ich habe einen Umzug zu alten Bedingungen beauftrag und mir wird hier ein neuer Vertrag untergeschoben?!? Wenn man meinen Vertrag nicht an der neuen Adresse vorführen konnte/wollte, hätte mir der Kollege es ja direkt mitteilen können. So wäre ich direkt zu einem anderen Anbieter gewechselt.


Für mich sieht das ganze nach einem „Abzocke-System“!! Welcher Kunde möchte freiwillige einen teureren Vertrag mit schlechteren Konditionen?!? 

 

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Namen der Mitarbeiterin entfernt #DATENSCHUTZ

@MP0602 

727

15

    • vor 4 Jahren

      @dirkw.1 willkommen im Forum!

       

      Als erstes lösche mal bitte Klarnamen von Telekommitarbeitern raus, das fällt unter Datenschutz. 😉

      Da ein Teil deiner Daten hinterlegt sind, rufe ich mal nach dem Team.

       

      Grüße

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @MP0602  danke 😊

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @dirkw.1

      vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

       

      Du hättest in deinem Fall einen Umzug nach TKG beauftragen müssen, damit die bisherigen Leistungen 1 zu 1 übernommen werden. Der Mitarbeiter / Berater hatte das scheinbar falsch verstanden bzw. das falsche Produkt gebucht. Keiner war bei dem Gespräch dabei und somit kann auch keiner sagen, wer hier nun Recht hat.

       

      Fakt ist, dass du für den Auftrag eine Auftragsbestätigung erhalten hast, entweder per E-Mail oder mit der Post. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn du dieses nicht in Anspruch genommen hast, akzeptierst du die darin aufgeführten Leistungen. Meiner Meinung nach, ist es schon ein großes Kulanzangebot der Telekom dir 120€ einmalig zu bezahlen, denn du hättest den Auftrag / Umzug auch widerrufen können.

       

      Eine Frage stellt sich mir jedoch, warum der Tarif 5€ teurer ist? Letztes Jahr im Oktober/November wurden die MagentaTV Tarife überarbeitet und da wurde der Tarif "MagentaTV" durch "MagentaTV Basic" abgelöst.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ein Anwalt sieht das aber anders:

      In der Tat kommt es nicht nur darauf an, was Ihnen vertraglich bestätigt wurde, sondern von Ihnen auch in Auftrag gegeben wurde. Dafür ist die Telekom darlegungs- und beweisbelastet.
      Von daher passt das gar nichts zu Ihrem Angebot als Willenserklärung, wobei eine Bestätigung zudem niemals ausreichen würde.

      Nach meiner Kenntnis kann es auch nicht der Rechtsprechung entsprechen, da diese höchstrichterlich vom BGH gerade vorsieht, dass man zum Beispiel wegen eines Umzugs gar nicht den laufenden Vertrag kündigen kann, wenn die Konditionen ansonsten gleich bleiben und auch am neuen Wohnort erbracht werden können. Deswegen hat man wohl auch die gesetzliche Regelung, siehe unten, mit in das Gesetz aufgenommen.

      Von daher würde ich die Gegenseite unter Fristsetzung und Abmahnung auffordern, es bei der alten Vertragslaufzeit zu belassen und ansonsten die außerordentliche Kündigung schon einmal in diesem Schreiben androhen, gegebenenfalls auch weitere anwaltliche Tätigkeiten gleich ausdrücklich in diesem Schreiben androhen und ankündigen, die dann die Gegenseite bezahlen müsste.

      Auch ist der Hinweis auf TKG /46.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">§ 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes zutreffend:

      "(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      dirkw.1

      und die Gegenseite das bestätigt

      und die Gegenseite das bestätigt
      dirkw.1
      und die Gegenseite das bestätigt

      Nur was man schriftlich hat...

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren


      @eliosp  schrieb:
      Dafür ist die Telekom darlegungs- und beweisbelastet.

      was sie mit der unwidersprochenen Auftragsbestätigung easy erledigen kann.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      @dirkw.1 Bitte achte darauf, mit öffentlichen Vorwürfen wie "Betrug" vorsichtig zu sein. Da kann man ganz schnell mal ne Anzeige wegen §186 oder §187 StGB an der Backe haben. Bei §186 musst du dann die Behauptung beweisen, was vor Gericht meist in die Hose geht.

      0

    • vor 4 Jahren

      dirkw.1

      Zudem hat meine Hardware jetzt eine andere Laufzeit als mein Internet-/Telefonvertrag!

      Zudem hat meine Hardware jetzt eine andere Laufzeit als mein Internet-/Telefonvertrag! 
      dirkw.1
      Zudem hat meine Hardware jetzt eine andere Laufzeit als mein Internet-/Telefonvertrag! 

      Falsch, hatte sie vorher auch schon. 

       

       

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Jetzt lauft die Hardware aber immer bis Oktober und Internet/Telefon bis Juli. Bedeutet, um beides zu kündigen muss ich entweder länger für die Hardware bezahlen oder einige Monate ohne auskommen Zwinkernd 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @dirkw.1 Hardware hat eine Laufzeit von 1 Jahr und ist danach mit einer Frist von 6 Tagen jederzeit kündbar!

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @dirkw.1 Nope, wer sagt denn, dass du immer mit Wirkung zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen musst?

       

      BSP . Vertrag läuft bis Juli, Kündigungsfrist 1 Monat. Dann kannst du auch bis Juni den Festnetzvertrag mit Wirkung zum Oktober kündigen. 

      Und Hardware ist eh flexibler.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      dirkw.1

      Wenn man meinen Vertrag nicht an der neuen Adresse vorführen konnte/wollte, hätte mir der Kollege es ja direkt mitteilen können. So wäre ich direkt zu einem anderen Anbieter gewechselt.

      Wenn man meinen Vertrag nicht an der neuen Adresse vorführen konnte/wollte, hätte mir der Kollege es ja direkt mitteilen können. So wäre ich direkt zu einem anderen Anbieter gewechselt.
      dirkw.1
      Wenn man meinen Vertrag nicht an der neuen Adresse vorführen konnte/wollte, hätte mir der Kollege es ja direkt mitteilen können. So wäre ich direkt zu einem anderen Anbieter gewechselt.

      Gute Idee. Den Anschluss an der alten Adresse noch mindestens drei Monate bezahlen müssen und die Rufnummern auch erst zum Ablauf der mindestens drei Monate portieren lassen können. Dann verdienen zwei Anbieter an Dir.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo und willkommen @dirkweidlich,

      die Angelegenheit befindet sich zur Bearbeitung in speziellen Teams, die Beschwerden mit rechtlicher Relevanz übernehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir von Telekom hilft hier leider nichts tun können.

      Liebe Grüße
      Nicole G.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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