Gelöst

BGH-Urteil Glasfaserverträge

vor 21 Tagen

Laut einem aktuellen BGH-Urteil

beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

Schönen Gruß 

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      akzeptiert von

      Gelöschter Nutzer

      vor 21 Tagen

      Toni Maroni
      Laut einem aktuellen BGH-Urteil beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages und nicht mit Leistungserbringung der Telekom, was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst. Schönen Gruß 

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Toni Maroni

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen. 

      Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 

      17

      von

      vor 21 Tagen

      Thorsten_W

      Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen?

      Habe ich das irgendwo geschrieben? Nein!

      Thorsten_W

      Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine.

      Genau das ist eine Todsünde wenn es um juristische Sachen geht, entweder korrekt oder gar nicht.

      Thorsten_W

      und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt.

      Nein, dir, das ist an deinen Umschreibungen klar erkennbar

      Thorsten_W

      dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen.

      Schön von der KI abkopiert stimmt aber wieder nicht wirklich, und schon wieder muss ich auf den Artikel 97 GG verweisen.

      Thorsten_W

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden,

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden,

      Im Gegenteil, besser als du, scheint aber nicht schwer zu sein.

      Thorsten_W

      oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      oder arbeitest du für die Telekom 

      Jetzt ist es kein Unsinn mehr sondern Schwachsinn, weder arbeite ich für die Telekom noch würde ich diese in irgendeiner Art und Weise verteidigen, im Gegenteil, es gibt reichlich Beiträge von mir wo ich immer und immer wieder auf Fehler der Telekom hinweise und gerne auch den Finger in die Wunde lege.

      Thorsten_W

      und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Genau das war schon vorher bei der Telekom kein Problem, aber auch das scheint dir entgangen zu sein, wie so vieles.

      von

      vor 21 Tagen

      Thorsten_W

      Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst!

      @der_Lutz Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst! Anscheinend hast du unser Rechtssystem nicht verstanden. Das BGH Urteil ist ein Grundsatzurteil. Die Kernaussage: das Telekommunikationsgesetzt hebelt nicht bestehende Regelungen des BGB, hier die 24 Moantsbegrenzung für Telekommunikationsverträge, aus. Diese Rechtssprechung ist, da von höchster Instanz gesprochen, als Präzedenzfall zu sehen und hat damit Wirkung auf alle Telekommunikationsverträge! Das BGB begrenzt die Laufzeit und das BGB gilt für alle! Grundsätzlich darf das Telekommunikationsgesetz dieses nicht aushebeln. Damit gilt auch für die Telekom, dass die 24 Monate mit Vertragsabschluss beginnen und nicht mit Anschlussschaltung. Dass dieses Urteil keine Relevanz für die Telekom haben soll, ist totaler Unsinn und stellt eine Missachtung der höchstrichterlichen Rechtssprechung dar! Natürlich könnte die Telekom es hier wieder auf eine Klage ankommen lassen, aber kein Anwalt der Welt würde hier auch nur den Hauch einer Chance auf Erfolg sehen, da die Regelung höchstrichterlich abgehandelt und entschieden ist. Ich glaube auch, dass eine Klage gar nicht mehr vor Gericht landen würde, denn das ganze würde sehr wahrscheinlich durch die Bundesnetzagentur vorzeitig beendet werden (evtl. mit Strafzahlungen für die Telekom).

      Ich kann es gar nicht glauben, wie man behaupten kann, dass hätte nix mit der Telekom zu tun….der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe.

      Mal was zum Nachlesen: „Ein höchstrichterliches Urteil ist kein Gesetz, aber es prägt die Rechtsanwendung maßgeblich; es bindet zwar nicht direkt wie ein formelles Gesetz, schafft aber eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen und die Gesetze konkretisiert, besonders das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dessen Entscheidungen sogar Gesetzeskraft entfalten können (Art. 100 GG).“

      Thorsten_W

      Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst!

      BTW, wen denn sonst wenn ich dich direkt anspreche

      von

      vor 21 Tagen

      Da werden zu oft amerikanische Gerichts-Serien geschaut. ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

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