Gelöst
BGH-Urteil Glasfaserverträge
vor 7 Stunden
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Stunden
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen.
Es hat noch keine Relevanz für die Telekom.
11
von
vor 47 Minuten
Was ein Unsinn!!! Das ist ein BGH-Grundsatzurteil und gilt für alle Telekommunikationsunternehmen!
Man kann nun, ausgehend vom Datum der Bestellung, entweder den Vertrag regulär 24 Monate später einfach kündigen oder, so die 24 Monate bereits vorbei sind, den Vertrag mit einem Monat Kündigungsfrist zum nächsten Monat kündigen.
Es ist dabei auch völlig egal, was irgendwelche AGB hergeben. Der BGH hat klargestellt: die 24 Monate beginnen mit Bestellung und nicht später! Länger als 24 Monate dürfen Verträge in Deutschland nicht abgeschlossen werden!
von
vor 30 Minuten
@Thorsten_W
genau Unsinn, was du schreibst.
Das ist weder Inhalt des Urteils noch juristisch korrekt, wir haben kein Fallrecht sondern ein kodifiziertes Recht.
0
von
vor 22 Minuten
@der_Lutz Meinst du, ich schreibe Unsinn oder das die Ausgangsaussage (gilt nicht für Telekom, da anderes Unternehmen beklagt)Unsinn ist?
Mit dem Hinweis auf das kodifizierte Rechte denke ich, dass du mich nicht meinst….korrekt?
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von