Gelöst

BGH-Urteil Glasfaserverträge

vor einem Tag

Laut einem aktuellen BGH-Urteil

beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

Schönen Gruß 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Tag

      Toni Maroni
      Laut einem aktuellen BGH-Urteil beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages und nicht mit Leistungserbringung der Telekom, was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst. Schönen Gruß 

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Toni Maroni

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen. 

      Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 

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      von

      vor 23 Stunden

      Thorsten_W

      Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen?

      Habe ich das irgendwo geschrieben? Nein!

      Thorsten_W

      Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine.

      Genau das ist eine Todsünde wenn es um juristische Sachen geht, entweder korrekt oder gar nicht.

      Thorsten_W

      und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt.

      Nein, dir, das ist an deinen Umschreibungen klar erkennbar

      Thorsten_W

      dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen.

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen.

      Schön von der KI abkopiert stimmt aber wieder nicht wirklich, und schon wieder muss ich auf den Artikel 97 GG verweisen.

      Thorsten_W

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden,

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden,

      Im Gegenteil, besser als du, scheint aber nicht schwer zu sein.

      Thorsten_W

      oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      oder arbeitest du für die Telekom 

      Jetzt ist es kein Unsinn mehr sondern Schwachsinn, weder arbeite ich für die Telekom noch würde ich diese in irgendeiner Art und Weise verteidigen, im Gegenteil, es gibt reichlich Beiträge von mir wo ich immer und immer wieder auf Fehler der Telekom hinweise und gerne auch den Finger in die Wunde lege.

      Thorsten_W

      und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      @der_Lutz Du meinst also ernsthaft, dass die Telekom weiterhin davon ausgehen kann, dass ihre Glasfaserverträge weiterhin erst mit Anschlussschaltung starten und ab da erst die 2 Jahre zählen? Sorry, aber da hast du keine Ahnung! Der Streitgegenstand war, ob die BGB-Regelung ausgehebelt werden darf. Klare Antwort: nein, kann sie nicht. Da es hier um eine allgemeine Regel im Bereich der Telekommunikationsverträge handelt, ist diese Entscheidung auch auf Telekomverträge anzuwenden. Im Übrigen meine ich mit Präzedensfall das Grundsatzurteil, was es in D sehr wohl gibt. Es sollte nur eine Umschreibung dessen sein, was ich meine. Faktisch hat der BGH klargestellt, dass eine Klausel, die den Vertragsbeginn an die Anschlussschaltung knüpft, unwirksam ist.

      Übrigens: mir ist bewusst, dass es sich um ein BGH -Urteil handelt, es wird das Bundesverfassungsgericht auch in dem von mir zitierten nur als Beispiel genannt. Steht da auch so.

      Unsinn bleibt Unsinn…das es sich hier nicht um ein Grundsatzurteil handelt, ist Unsinn und ich habe das Gefühl, dass dir das Rechtsverständnis fehlt. Zu Artikel 97 GG sei gesagt, dass ein Richter zwar  nur dem Gesetz unterworfen ist, aber höchstrichterliche Urteile schaffen eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen. Vor allem wird in der Regel kein Richter einer unten Instanz gegen ein bestehendes BGH-Urteil urteilen, weil das dann sowieso wieder kassiert wird. 

      Du hast tatsächlich unser Rechtssprechungssystem nicht verstanden, oder arbeitest du für die Telekom und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Thorsten_W

      und möchtest uns weismachen, dass wir weiter jahrelang auf Glasfaser warten müssen, ohne dass wir den Vertrag beenden können?

      Genau das war schon vorher bei der Telekom kein Problem, aber auch das scheint dir entgangen zu sein, wie so vieles.

      von

      vor 23 Stunden

      Thorsten_W

      Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst!

      @der_Lutz Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst! Anscheinend hast du unser Rechtssystem nicht verstanden. Das BGH Urteil ist ein Grundsatzurteil. Die Kernaussage: das Telekommunikationsgesetzt hebelt nicht bestehende Regelungen des BGB, hier die 24 Moantsbegrenzung für Telekommunikationsverträge, aus. Diese Rechtssprechung ist, da von höchster Instanz gesprochen, als Präzedenzfall zu sehen und hat damit Wirkung auf alle Telekommunikationsverträge! Das BGB begrenzt die Laufzeit und das BGB gilt für alle! Grundsätzlich darf das Telekommunikationsgesetz dieses nicht aushebeln. Damit gilt auch für die Telekom, dass die 24 Monate mit Vertragsabschluss beginnen und nicht mit Anschlussschaltung. Dass dieses Urteil keine Relevanz für die Telekom haben soll, ist totaler Unsinn und stellt eine Missachtung der höchstrichterlichen Rechtssprechung dar! Natürlich könnte die Telekom es hier wieder auf eine Klage ankommen lassen, aber kein Anwalt der Welt würde hier auch nur den Hauch einer Chance auf Erfolg sehen, da die Regelung höchstrichterlich abgehandelt und entschieden ist. Ich glaube auch, dass eine Klage gar nicht mehr vor Gericht landen würde, denn das ganze würde sehr wahrscheinlich durch die Bundesnetzagentur vorzeitig beendet werden (evtl. mit Strafzahlungen für die Telekom).

      Ich kann es gar nicht glauben, wie man behaupten kann, dass hätte nix mit der Telekom zu tun….der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe.

      Mal was zum Nachlesen: „Ein höchstrichterliches Urteil ist kein Gesetz, aber es prägt die Rechtsanwendung maßgeblich; es bindet zwar nicht direkt wie ein formelles Gesetz, schafft aber eine bindende Auslegung und Fortentwicklung des Rechts (Rechtsprechung), an der sich untere Gerichte orientieren müssen und die Gesetze konkretisiert, besonders das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dessen Entscheidungen sogar Gesetzeskraft entfalten können (Art. 100 GG).“

      Thorsten_W

      Ich habe das mal sacken lassen und bin zu dem Schluss gekommen, dass du mich meinst!

      BTW, wen denn sonst wenn ich dich direkt anspreche

      von

      vor 22 Stunden

      Da werden zu oft amerikanische Gerichts-Serien geschaut. ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      0

    • vor einem Tag

      Toni Maroni

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Toni Maroni

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus.

      Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge. 

      1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst). 

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag. 

      Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt). 

      Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig. 

      Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht. 

      0

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      von

      vor einem Tag

      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Toni Maroni

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Toni Maroni

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus.

      Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge. 

      1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst). 

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag. 

      Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt). 

      Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig. 

      Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht. 

      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Lassen wir uns überraschen wie das die Gerichte sehen werden sobald geklagt wird.

      0

      von

      vor einem Tag

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus. Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.  1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).  1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.  Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag.  Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt).  Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig.  Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht. 
      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Wie kommst Du darauf?

      0

      von

      vor einem Tag

      kurz59

      Wie kommst Du darauf?

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Wie kommst Du darauf?

      kurz59

      Wie kommst Du darauf?

      So wurde es zumindest beim Ausbau bei meinen Eltern vor 2 Jahren gemacht, die habe gleich alle Daten komplett mit angegeben, Tarif ausgesucht, Portierungsdaten angegeben etc.

      Das mussten sie nicht ein Jahr später kurz vor Abschluss des Ausbaus nochmal vorher alles bestätigen oder verbindlich abschließen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      Ich hatte mir gestern nochmals die Eingangsmails zu meiner Glasfaserbestellung (ende 2023) angesehen.

      Dort ist zwar in der ersten Zeile nur von "Bestätigung Ihrer Glasfaser-Bestellung" die Rede.

      Aber später im Text wird auch explizit der Tarif bestätigt. "Hiermit bestätigen wir Ihren Auftrag für MagentaZuhause "

      Damit sollte eigentlich der Vertrag schon zustande gekommen sein und damit auch die Vergleichbarkeit mit dem BGH Grundsatzurteil.

      Von daher @Toni Maroni würde ich mich mal entspannt zurücklehnen und der ganzen Sache noch etwas Zeit geben bis hinter den Kulissen alles ausbaldowert wird. 

      Aufpassen muss man natürlich auch noch mal wie es mit der aktualisierten Bestätigung kurz vor der Bereitstellung aussieht. (Ob diese als weitere neue Auftragsbestätigung angesehen werden könnte, der man da gegebenenfalls auch widersprechen könnte) 

      Persönlich kann ich die Diskussion mit der 24 Monatsbindung nur in Richtung verschleppter Ausbau nachvollziehen.

      Bei den meisten dürfte es eigentlich irrelevant sein, mangels möglicher alternativen bei den Anbietern.  (Da ein frisch ausgebautes Glasfasernetz normalerweise nicht gleich für Mitbewerber freigegeben wird.)

      Persönlich hoffe ich das dadurch vielleicht  der "Leidensweg" für die Kunden etwas verkürzt wird, da es unter umständen das Interesse der Anbieter weckt den Ausbau etwas zu beschleunigen. (Was mangels Personal zugegeben schwierig sein dürfte)

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      2

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor einem Tag

      Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.

      Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!

      Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.

      Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!

      von

      vor einem Tag

      Thorsten_W

      Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt.

      Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.

      Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!

      Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.

      Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!

      Thorsten_W

      Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt.

      Das dürfte wahrscheinlich in Gebieten die Neu ausgebaut werden so in der Praxis nicht klappen mangels Alternative von anderen Anbietern.

      Bei uns ist es Glasfaser+ die zwar offen bauen aber bisher nur mit der Telekom Kooperationen haben. (Gibt ja keine Pflicht wie bei Kupfer zur Freigabe für Mitbewerber)

      Thorsten_W

      Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten.

      Ich habe auch mit dem Anschluss den Tarif abgeschlossen und die 2 Jahre sind lange rum. Mal vorab: das folgend von mir beschriebene werde ich nicht machen.

      Mit dem Urteil kann man es nun passieren, dass man sich kostenlos Glasfaser legen lässt und einen Monat später dann zu einem anderen Anbieter wechselt. Ich denke auch nicht, dass der Glasfaseranschluss für so einen Fall verweigert werden oder an einen Neuabschluss für den Tarif gebunden werden darf. Schließlich besteht ja ein Vertrag für den Anschluss, denn das Telekommunikationsunsternehmen zu erfüllen hat. Ansonsten sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz und Entschädigung. Verträge sind schließlich keine Einbahnstraße zu Lasten des Kunden!

      Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten. Aber Hauptsache man hat den Kunden erst einmal an sich gebunden und den anderen weggenommen! Bei mir z.B. sollte der Ausbau bis April 25 erfolgen und ich habe immer noch keine Glasfaser! Zwischendurch wäre evtl. eine andere Firma schneller gewesen, aber vor dem Urteil wollte man mich nicht aus dem Vertrag lassen. Damit ist jetzt Schluss! Nach 2 Jahren hat man nun wieder die Möglichkeit, die Untätigkeit der Telekommunikationsunternehmen zu bestrafen …entweder kann man einem anderen Anbieter den Auftrag übergeben oder gar den Anbieter nach kurzer Zeit schon mit bestehendem Anschluss wechseln.

      Das könnte dazu führen, dass das Interesse der Umsetzung des Anschlusses bei dem Unternehmen etwas größer ist, als vorher!

      Thorsten_W

      Mit dem BGH-Urteil wurde nun endlich der Heuschreckenmentalität der Anbieter ein Hinderniss in den Weg gestellt. Wurde doch bislang mit Glasfaseranschlüssen geworben, die so gar nicht umgesetzt werden konnten.

      Gut die 2 Jahre bei meiner Telekom Bestellung sind schon überschritten aber der Ausbau hat zumindest schon angefangen (Mit 1 Jahr Verspätung)

      Aber dadurch würde zumindest dem Anbieter der hier 2021 Vorverträge gesammelt hat das Handwerk gelegt damit er nicht irgendwann um die Ecke kommen kann das es ihm einfällt hier doch noch auszubauen.

      Wobei die Auskunft bei der Telefonischen Telekom Bestellung war : "Man könnte jederzeit kostenlos Stornieren solange der Anschluss noch nicht Aktiviert ist"

      Hier wäre jetzt nur zu klären ob man beim Aktivieren des Glasfaseranschlusses nicht wieder einen neuen Auftrag aktiviert der den Alten Ablöst und damit wieder die 24 Monate neu startet.

      Von daher bin ich auf dem Standpunkt: Ja, an die Glasfaserbestellung ist man nur 24 Monate gebunden solange diese nicht durch einen neuen Auftrag/Änderung neu gestartet wurde.

      Bedeutet wenn nach 24 Monaten noch nicht fertiggestellt kann man kündigen. (Und wenn der Anschluss vorher fertig wird könnte es komplizierter werden.)

      In deinem Fall dürfte es vielleicht notwendig werden das auf einen neuen Tarif (Seit Mitte 2024) umgestellt werden muss weil es diesen so nicht mehr gibt und damit würde ein neuer Vertrag starten. Damit wäre das 23/24 Monate Thema Geschichte.

      Aber das ist jetzt alles nur theoretisches Planspiel

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