Bitte um manuelle Prüfung: Hohe TKG-Entschädigung nach monatelangem Ausfall (Februar bis Juli)
vor 15 Tagen
Hallo Telekom-hilft-Team,
meine langwierige Störung wurde am 09.07.2026 am frühen Nachmittag endlich endgültig behoben. Die Störung zog sich leider über fast fünf Monate hin und betrifft zwei Ticketnummern:
- 1. Ticketnummer: 306915662 (erster unvollständiger Behebungsversuch am 14.02.2026, Leitung blieb instabil)
- 2. Ticketnummer: 309222688 (finale Behebung am 09.07.2026)
Der Techniker vor Ort hat mir auf seinem Gerät anhand der Messkurve („Fieberkurve“) bestätigt, dass der Ausfall lückenlos im System dokumentiert ist. Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, war dieser monatelange Ausfall eine enorme Belastung für mich.
Ich habe für den Beginn des Ausfalls bereits drei automatische Teilgutschriften erhalten:
- 22.02.2026: 17,66 €
- 11.03.2026: 15,59 €
- 12.03.2026: 2,90 €
(Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.
Ich möchte den Fall gerne auf direktem und unkompliziertem Weg über euch lösen, ohne den offiziellen Weg über ein Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur gehen zu müssen.
Könntet ihr euch den Fall bitte einmal manuell anschauen und mir ein faires, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Restguthaben auf mein Kundenkonto buchen? Meine Kundennummer ist in meinem Profil hinterlegt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von fdi am 11.07.2026 14:08 eskaliert.
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vor 15 Tagen
Hallo @Cornelia413
Die Telekom hat die gesamte Zeit keine Ersatzlösung wie einen LTE -Router zur Verfügung gestellt, um den Totalausfall zu neutralisieren?
Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
8
von
vor 15 Tagen
Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.
Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom.
Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.
Das ist unsinnig.
Wenn ich die Ersatzlösung annehme, genau dann bekomme ich keine Entschädigung. Und die Entschädigung ist gemäß TKG bei Vorliegen der Anforderungen berechtigt.
Denke mal über die 90% Bandbreite nach und wie das geregelt ist. Nicht in den AGB der Telekom.
Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.
BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.
Habe ich doch geschrieben.
Aber es hat nicht mit der Annahme einer Ersatzlösung zu tun. Das steht da nicht.
von
vor 15 Tagen
BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.
Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom.
Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.
Das ist unsinnig.
Wenn ich die Ersatzlösung annehme, genau dann bekomme ich keine Entschädigung. Und die Entschädigung ist gemäß TKG bei Vorliegen der Anforderungen berechtigt.
Denke mal über die 90% Bandbreite nach und wie das geregelt ist. Nicht in den AGB der Telekom.
Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.
BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.
Ist z.B. auch explizit in der Bundestagsdrucksache 19/26108 auf Seite 291 für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz nachzulesen. Dort werden nämlich Haftungsfolgen (Ersatzgerät / Schadenersatzforderungen) von den Entschädigungen als Vertragsstrafen unterschieden! Siehe Satz 4 und Satz 5 des ersten Absatzes.
von
vor 15 Tagen
die erste Frage die sich mir stellt ist eher folgende:
Was war im Zeitraum 14.02.2026 bis 09.07.2026?
Klingt nach der Schilderung, als wäre in dieser Angelegenheit absolut nichts passiert.
Also hätte sich die Telekom tot gestellt, laut der Schilderung und hätte dann urplötzlich am 09.07.2026 die Störung behoben.
Daher, was war in der Zwischenzeit?
Gab es seitens der Telekom irgendwelche Zwischenstandsmeldungen?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 15 Tagen
Leitung blieb instabil
(Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
bedeutet kein Totalausfall = keine Entschädigung gemäß TKG 🤷♂️
0
vor 15 Tagen
Lassen wir das Ganze vom Team klären.
13
von
vor 15 Tagen
Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde
Ich stelle mal rein, welche Vorgehensweise zum Thema §58 telekomintern steht:
Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.
Das ist aus dem Vertrag und den AGB heraus. Hatte ich bei meiner Störung auch anteilig für den Monat bekommen als Gutschrift.
Das ist aber unvoreingenommen einer Entschädigung nach TKG .
0
von
vor 15 Tagen
@JuergenS1 Nein. Ist auch nicht zulässig.
Ich zitiere nur die, im Internet auffindbaren, Texte. Was dann durchsetzbar ist bzw. durchgesetzt wird, ist in einem möglichen Streitfall zu klären. Daher: Im Streitfall entscheidet immer das entsprechende Gericht ...
0
von
vor 15 Tagen
Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.
Ich stelle mal rein, welche Vorgehensweise zum Thema §58 telekomintern steht:
Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.
Lass das aus den Infos ^^
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 15 Tagen
Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.
(Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
Der war gut, du hattest keinen Totalausfall. Also.-.. Nö, gibt kein Urlaubsgeld.
0
vor 15 Tagen
Hallo @Cornelia413,
ich bin sicher, dass wir eine unkomplizierte Lösung finden.
Darf ich dazu morgen kurz anrufen, oder passt es unter der Woche besser?
Grüße
Sarah
0
3
von
vor 15 Tagen
Ich würde schon mal damit anfangen zu eruieren, ob wirklich ein Totalausfall vorlag, das muss ja dokumentiert sein in der Störungsmeldung.
Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?
von
vor 15 Tagen
Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?
Ich würde schon mal damit anfangen zu eruieren, ob wirklich ein Totalausfall vorlag, das muss ja dokumentiert sein in der Störungsmeldung.
Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?
1000 Euronen? ;)
0
von
vor 15 Tagen
Nun ja, was stellt man sich sonst unter einer unkomplizierten Lösung für diesen Fall vor?
Alles muss raus!
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Tagen
0
1
von
vor 8 Tagen
Hallo @Cornelia413,
danke für deine Zusammenfassung.
Ich freue mich, dass der Nschluss nun wieder stabil läuft.
Dürfen wir uns morgen telefonsich melden oder passt es unter der Woche besser?
Grüße
Sarah
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von