Bitte um manuelle Prüfung: Hohe TKG-Entschädigung nach monatelangem Ausfall (Februar bis Juli)

vor 15 Tagen

Hallo Telekom-hilft-Team,
meine langwierige Störung wurde am 09.07.2026 am frühen Nachmittag endlich endgültig behoben. Die Störung zog sich leider über fast fünf Monate hin und betrifft zwei Ticketnummern:
  • 1. Ticketnummer: 306915662 (erster unvollständiger Behebungsversuch am 14.02.2026, Leitung blieb instabil)
  • 2. Ticketnummer: 309222688 (finale Behebung am 09.07.2026)
Der Techniker vor Ort hat mir auf seinem Gerät anhand der Messkurve („Fieberkurve“) bestätigt, dass der Ausfall lückenlos im System dokumentiert ist. Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, war dieser monatelange Ausfall eine enorme Belastung für mich.
Ich habe für den Beginn des Ausfalls bereits drei automatische Teilgutschriften erhalten:
  • 22.02.2026: 17,66 €
  • 11.03.2026: 15,59 €
  • 12.03.2026: 2,90 €
    (Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.
Ich möchte den Fall gerne auf direktem und unkompliziertem Weg über euch lösen, ohne den offiziellen Weg über ein Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur gehen zu müssen.
Könntet ihr euch den Fall bitte einmal manuell anschauen und mir ein faires, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Restguthaben auf mein Kundenkonto buchen? Meine Kundennummer ist in meinem Profil hinterlegt.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von fdi am 11.07.2026 14:08 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 8 Tagen

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Gelöschter Nutzer

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31

    • vor 15 Tagen

      Hallo @Cornelia413 

      Die Telekom hat die gesamte Zeit keine Ersatzlösung wie einen LTE -Router zur Verfügung gestellt, um den Totalausfall zu neutralisieren?

      Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. 

      8

      von

      vor 15 Tagen

      fdi

      Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.

      Hubert Eder

      Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom. 

      Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.

      @fdi  Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom.  Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn du also aktiv verhinderst, dass die Telekom den Totalausfall neutralisieren kann, darf die Telekom die Entschädigung verweigern. 
      Hubert Eder

      Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom. 

      Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.

      Das ist unsinnig.

      Wenn ich die Ersatzlösung annehme, genau dann bekomme ich keine Entschädigung. Und die Entschädigung ist gemäß TKG bei Vorliegen der Anforderungen berechtigt. 

      Denke mal über die 90% Bandbreite nach und wie das geregelt ist. Nicht in den AGB der Telekom.

      Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.

      BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.

      fdi

      Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.

      Habe ich doch geschrieben. 

      Aber es hat nicht mit der Annahme einer Ersatzlösung zu tun. Das steht da nicht.

      von

      vor 15 Tagen

      fdi

      BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.

      Hubert Eder

      Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom. 

      Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.

      @fdi  Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom.  Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn du also aktiv verhinderst, dass die Telekom den Totalausfall neutralisieren kann, darf die Telekom die Entschädigung verweigern. 
      Hubert Eder

      Dann bekommst du aber auch keine Entschädigung von der Telekom. 

      Als Kunde bist du laut AGB und TKG bei einer Entstörung zur Mitwirkung verpflichtet.

      Das ist unsinnig.

      Wenn ich die Ersatzlösung annehme, genau dann bekomme ich keine Entschädigung. Und die Entschädigung ist gemäß TKG bei Vorliegen der Anforderungen berechtigt. 

      Denke mal über die 90% Bandbreite nach und wie das geregelt ist. Nicht in den AGB der Telekom.

      Entscheidend hier ist das was @der_Lutz geschrieben hat, ob ein Totalausfall vorlag und in welchem Zeitraum.

      BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.

      fdi

      BTW. § 58 TKG nimmt nirgendwo direkt Bezug auf eine Ersatzlösung des Anbieters.

      Ist z.B. auch explizit in der Bundestagsdrucksache 19/26108 auf Seite 291 für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz nachzulesen. Dort werden nämlich Haftungsfolgen (Ersatzgerät / Schadenersatzforderungen) von den Entschädigungen als Vertragsstrafen unterschieden! Siehe Satz 4 und Satz 5 des ersten Absatzes.

      von

      vor 15 Tagen

      die erste Frage die sich mir stellt ist eher folgende:

      Was war im Zeitraum 14.02.2026 bis 09.07.2026?

      Klingt nach der Schilderung, als wäre in dieser Angelegenheit absolut nichts passiert.

      Also hätte sich die Telekom tot gestellt, laut der Schilderung und hätte dann urplötzlich am 09.07.2026 die Störung behoben.

      Daher, was war in der Zwischenzeit?

      Gab es seitens der Telekom irgendwelche Zwischenstandsmeldungen?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 15 Tagen

      Cornelia413

      Leitung blieb instabil

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      meine langwierige Störung wurde am 09.07.2026 am frühen Nachmittag endlich endgültig behoben. Die Störung zog sich leider über fast fünf Monate hin und betrifft zwei Ticketnummern:
      • 1. Ticketnummer: 306915662 (erster unvollständiger Behebungsversuch am 14.02.2026, Leitung blieb instabil)
      • 2. Ticketnummer: 309222688 (finale Behebung am 09.07.2026)
      Der Techniker vor Ort hat mir auf seinem Gerät anhand der Messkurve („Fieberkurve“) bestätigt, dass der Ausfall lückenlos im System dokumentiert ist. Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, war dieser monatelange Ausfall eine enorme Belastung für mich.
      Ich habe für den Beginn des Ausfalls bereits drei automatische Teilgutschriften erhalten:
      • 22.02.2026: 17,66 €
      • 11.03.2026: 15,59 €
      • 12.03.2026: 2,90 €
        (Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
      Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.
      Ich möchte den Fall gerne auf direktem und unkompliziertem Weg über euch lösen, ohne den offiziellen Weg über ein Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur gehen zu müssen.
      Könntet ihr euch den Fall bitte einmal manuell anschauen und mir ein faires, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Restguthaben auf mein Kundenkonto buchen? Meine Kundennummer ist in meinem Profil hinterlegt.
      Vielen Dank für eure Hilfe!

      Cornelia413

      Leitung blieb instabil

      bedeutet kein Totalausfall = keine Entschädigung gemäß TKG 🤷‍♂️

      0

    • vor 15 Tagen

      Lassen wir das Ganze vom Team klären. 

      13

      von

      vor 15 Tagen

      Hubert Eder

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde

      Ich stelle mal rein, welche Vorgehensweise zum Thema §58 telekomintern steht:

       

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.

      Hubert Eder

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde

      Das ist aus dem Vertrag und den AGB heraus. Hatte ich bei meiner Störung auch anteilig für den Monat bekommen als Gutschrift.

      Das ist aber unvoreingenommen einer Entschädigung nach TKG .

      0

      von

      vor 15 Tagen

      @JuergenS1 Nein. Ist auch nicht zulässig.

      Ich zitiere nur die, im Internet auffindbaren, Texte. Was dann durchsetzbar ist bzw. durchgesetzt wird, ist in einem möglichen Streitfall zu klären. Daher: Im Streitfall entscheidet immer das entsprechende Gericht ...  

      0

      von

      vor 15 Tagen

      Hubert Eder

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.

      Ich stelle mal rein, welche Vorgehensweise zum Thema §58 telekomintern steht:

       

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.

      Hubert Eder

      Da bereits eine Erstattung gezahlt wurde, ist die Entscheidung seitens der Telekom schon gefallen.

      Lass das aus den Infos ^^

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 15 Tagen

      Cornelia413

      Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      meine langwierige Störung wurde am 09.07.2026 am frühen Nachmittag endlich endgültig behoben. Die Störung zog sich leider über fast fünf Monate hin und betrifft zwei Ticketnummern:
      • 1. Ticketnummer: 306915662 (erster unvollständiger Behebungsversuch am 14.02.2026, Leitung blieb instabil)
      • 2. Ticketnummer: 309222688 (finale Behebung am 09.07.2026)
      Der Techniker vor Ort hat mir auf seinem Gerät anhand der Messkurve („Fieberkurve“) bestätigt, dass der Ausfall lückenlos im System dokumentiert ist. Da ich gesundheitlich stark eingeschränkt bin, war dieser monatelange Ausfall eine enorme Belastung für mich.
      Ich habe für den Beginn des Ausfalls bereits drei automatische Teilgutschriften erhalten:
      • 22.02.2026: 17,66 €
      • 11.03.2026: 15,59 €
      • 12.03.2026: 2,90 €
        (Gesamtsumme bisher: 36,15 €)
      Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.
      Ich möchte den Fall gerne auf direktem und unkompliziertem Weg über euch lösen, ohne den offiziellen Weg über ein Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur gehen zu müssen.
      Könntet ihr euch den Fall bitte einmal manuell anschauen und mir ein faires, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Restguthaben auf mein Kundenkonto buchen? Meine Kundennummer ist in meinem Profil hinterlegt.
      Vielen Dank für eure Hilfe!

      Cornelia413

      Da der Ausfall insgesamt 146 Tage dauerte, steht mir gemäß § 58 Abs. 3 TKG ab dem 5. Tag eine gesetzliche Entschädigung von 10 € pro Tag zu, zuzüglich der Erstattung der monatlichen Grundgebühren für diesen Zeitraum. Rechnerisch ergibt sich hier ein Anspruch von weit über 1.000 €.

      Der war gut, du hattest keinen Totalausfall. Also.-.. Nö, gibt kein Urlaubsgeld. 

      0

    • vor 15 Tagen

      Hallo @Cornelia413

       

      ich bin sicher, dass wir eine unkomplizierte Lösung finden. 

       

      Darf ich dazu morgen kurz anrufen, oder passt es unter der Woche besser? 

       

      Grüße

      Sarah 

      0

      3

      von

      vor 15 Tagen

      Ich würde schon mal damit anfangen zu eruieren, ob wirklich ein Totalausfall vorlag, das muss ja dokumentiert sein in der Störungsmeldung.

      Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?

      von

      vor 15 Tagen

      fdi

      Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?

      Ich würde schon mal damit anfangen zu eruieren, ob wirklich ein Totalausfall vorlag, das muss ja dokumentiert sein in der Störungsmeldung.

      Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?

      fdi

      Oder verbucht man das unter "Summer Sale"?

      1000 Euronen? ;) 

      0

      von

      vor 15 Tagen

      Nun ja, was stellt man sich sonst unter einer unkomplizierten Lösung für diesen Fall vor?

      Alles muss raus!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 8 Tagen

      Hallo @Telekom hilft Team, [1]
      ich möchte hier kurz ein wichtiges Update geben und ein Missverständnis aus meinem Brief aufklären.
      In dem Schreiben/der Überschrift wurde das Wort „Ausfall“ unglücklich gewählt. Es handelte sich nicht um einen Totalausfall, sondern um eine massive Instabilität mit ständigen Sync-Abbrüchen. Ein Techniker hat das Problem nun nach meiner zweiten Meldung endlich dauerhaft gelöst – es lag an den alten Leitungswegen im Netz. Seit diesem zweiten Einsatz läuft der Anschluss nun endlich stabil.
      Dass zwischen den Meldungen Zeit vergangen ist und ich mich erst spät wieder gemeldet habe, liegt an meiner persönlichen Situation: Aufgrund einer Schwerbehinderung von 100 % und gesundheitlichen Einschränkungen war es mir schlicht nicht früher möglich, mich erneut um den Anschluss zu kümmern. Ohne meine erneute Initiative wäre die Leitung wohl immer noch instabil, da die erste Behebung leider nicht nachhaltig war. [1]
      Bisher hatte ich eine automatische Gutschrift von insgesamt 36,15 € erhalten. Da sich die Einschränkungen (Abbrüche in Videokonferenzen im Homeoffice) über insgesamt 5 Monate zogen und der Fehler nachweislich im Telekom-Netz lag, bitte ich das Team aufgrund der Gesamtsituation um die Prüfung einer abschließenden, fairen Kulanz-Gutschrift.
      Meine Kundendaten (Kundennummer und Rufnummer) sind vollständig in meinem Profil hinterlegt. Die beiden Ticket-Nummern liegen Ihnen ja bereits mit meinem Brief vor.
      Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

      0

      1

      von

      vor 8 Tagen

      Hallo @Cornelia413,

       

      danke für deine Zusammenfassung. 

       

      Ich freue mich, dass der Nschluss nun wieder stabil läuft. 

       

      Dürfen wir uns morgen telefonsich melden oder passt es unter der Woche besser?

       

      Grüße

      Sarah 

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      Uneingeloggter Nutzer

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