Gelöst

Bitte um Prüfung: Jahrelang ungenutztes Mietgerät (Speedport) / Kulanzanfrage

vor 4 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich wende mich heute mit einem recht ungewöhnlichen und für mich ehrlicherweise etwas unangenehmen Anliegen an euch.
Ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass ich seit nunmehr fast 7 Jahren ein Endgeräte-Service-Paket für einen alten Speedport-Router bezahle, den ich seit einer Vertragsumstellung damals überhaupt nicht mehr nutze. Das Gerät liegt seither originalverpackt im Schrank. Ich habe damals schlichtweg vergessen, den Router an euch zurückzusenden.
Mir ist völlig bewusst, dass der Fehler hier bei mir liegt und der Mietvertrag rein rechtlich weitergelaufen ist.
Da der Router nun umgehend über euer Retourenportal an euch zurückgeschickt wird, möchte ich fragen, ob es von eurer Seite eine Möglichkeit für eine kulante Teil-Gutschrift gibt – zumindest für die letzten Monate dieses Jahres?
Es wäre wirklich ein großartiges Zeichen von Kundenservice, wenn ihr mir hier ein kleines Stück entgegenkommen könntet.

Vielen Dank vorab für eure Mühe und die Prüfung des Falls!
Viele Grüße

Letzte Aktivität

vor einer Stunde

von

Gelöschter Nutzer

104

0

7

    • vor 4 Stunden

      @Gra63 

      was bitte soll dabei rumkommen, bei Dir im Keller ist es für die Telekom nutzlos 🤔

      Mal schauen was die Teamies dazu sagen.

      Gruß

      Waage1969

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Stunden

      Gra63

      zumindest für die letzten Monate dieses Jahres?

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich wende mich heute mit einem recht ungewöhnlichen und für mich ehrlicherweise etwas unangenehmen Anliegen an euch.
      Ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass ich seit nunmehr fast 7 Jahren ein Endgeräte-Service-Paket für einen alten Speedport-Router bezahle, den ich seit einer Vertragsumstellung damals überhaupt nicht mehr nutze. Das Gerät liegt seither originalverpackt im Schrank. Ich habe damals schlichtweg vergessen, den Router an euch zurückzusenden.
      Mir ist völlig bewusst, dass der Fehler hier bei mir liegt und der Mietvertrag rein rechtlich weitergelaufen ist.
      Da der Router nun umgehend über euer Retourenportal an euch zurückgeschickt wird, möchte ich fragen, ob es von eurer Seite eine Möglichkeit für eine kulante Teil-Gutschrift gibt – zumindest für die letzten Monate dieses Jahres?
      Es wäre wirklich ein großartiges Zeichen von Kundenservice, wenn ihr mir hier ein kleines Stück entgegenkommen könntet.

      Vielen Dank vorab für eure Mühe und die Prüfung des Falls!
      Viele Grüße

      Gra63

      zumindest für die letzten Monate dieses Jahres?

      Das sicher nicht @Gra63 

      Du hättest jederzeit die Rechnungen kontrollieren können.

      Und wenn, dann nur die letzten 8 Wochen.

      Kündige das und gut ist

      0

    • vor 3 Stunden

      Hallo @Gra63,

       

      gerne prüfe ich, ob alles mit dem Endgerät geklappt hat und ob wir hier nicht doch noch eine Lösung finden. 😊

      Hinterlege dafür einmal deine Rufnummer im Profil und gib dann noch einmal Bescheid.

       

      Liebe Grüße

      Belana

      0

    • vor 3 Stunden

      Nach der Bestätigung oder gleich mit der Kündigung erhätst du möglicherweise statt des Rücksendeetiketts die Nachricht "Sie können das Gerät entsorgen".

      (auf keinen Fall ohne irgendwelche Rücksende-IDs oder -Antworten der Telekom  mal spontan im Panikmodus oder aus Pflichtbewusstsein heraus einfach zurück schicken)

      (editiert)

      0

      3

      von

      vor 3 Stunden

      MPM30GB

      Dir steht es dann frei zu handeln:

      "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika

      oder

      privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen".

      Nach der Bestätigung oder gleich mit der Kündigung erhätst du möglicherweise statt des Rücksendeetiketts die Nachricht "Sie können das Gerät entsorgen".

      (auf keinen Fall ohne irgendwelche Rücksende-IDs oder -Antworten der Telekom  mal spontan im Panikmodus oder aus Pflichtbewusstsein heraus einfach zurück schicken)

      Gra63

      Da der Router nun umgehend über euer Retourenportal an euch zurückgeschickt wird

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich wende mich heute mit einem recht ungewöhnlichen und für mich ehrlicherweise etwas unangenehmen Anliegen an euch.
      Ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass ich seit nunmehr fast 7 Jahren ein Endgeräte-Service-Paket für einen alten Speedport-Router bezahle, den ich seit einer Vertragsumstellung damals überhaupt nicht mehr nutze. Das Gerät liegt seither originalverpackt im Schrank. Ich habe damals schlichtweg vergessen, den Router an euch zurückzusenden.
      Mir ist völlig bewusst, dass der Fehler hier bei mir liegt und der Mietvertrag rein rechtlich weitergelaufen ist.
      Da der Router nun umgehend über euer Retourenportal an euch zurückgeschickt wird, möchte ich fragen, ob es von eurer Seite eine Möglichkeit für eine kulante Teil-Gutschrift gibt – zumindest für die letzten Monate dieses Jahres?
      Es wäre wirklich ein großartiges Zeichen von Kundenservice, wenn ihr mir hier ein kleines Stück entgegenkommen könntet.

      Vielen Dank vorab für eure Mühe und die Prüfung des Falls!
      Viele Grüße

      Gra63

      Da der Router nun umgehend über euer Retourenportal an euch zurückgeschickt wird


      Dann befindet er sich nicht mehr nur in deinem Besitz, sondern in deinem Eigentum.

      Dir steht es dann frei zu handeln:

      "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika

      oder

      privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen".

      Letzteres dürfte zumindest für ein kleines Trostpflaster dienen, um das Loch in deinem Geldsack zu überkleben.

      MPM30GB

      Dir steht es dann frei zu handeln:

      "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika

      oder

      privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen".

      @MPM30GB 

      bei dem letzteren wäre ich vorsichtig, denn nur Eigentum darf verkauft werden 💡

      CC @Anne W. @Belana M. 

      Gruß

      Waage1969 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Waage1969

      denn nur Eigentum darf verkauft werden

      MPM30GB

      Dir steht es dann frei zu handeln:

      "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika

      oder

      privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen".

      Nach der Bestätigung oder gleich mit der Kündigung erhätst du möglicherweise statt des Rücksendeetiketts die Nachricht "Sie können das Gerät entsorgen". (auf keinen Fall ohne irgendwelche Rücksende-IDs oder -Antworten der Telekom  mal spontan im Panikmodus oder aus Pflichtbewusstsein heraus einfach zurück schicken) Dann befindet er sich nicht mehr nur in deinem Besitz, sondern in deinem Eigentum. Dir steht es dann frei zu handeln: "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika oder privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen". Letzteres dürfte zumindest für ein kleines Trostpflaster dienen, um das Loch in deinem Geldsack zu überkleben.
      MPM30GB

      Dir steht es dann frei zu handeln:

      "Wertstoffhof" und von dort ab zum Verbrennen nach Afrika

      oder

      privater Verkauf auf den Plattformen "eBay/Kleinanzeigen".

      @MPM30GB 

      bei dem letzteren wäre ich vorsichtig, denn nur Eigentum darf verkauft werden 💡

      CC @Anne W. @Belana M. 

      Gruß

      Waage1969 

      Waage1969

      denn nur Eigentum darf verkauft werden

      Danke.

      Habe es editiert.

      Steht LEIDER auch so in der Kündigung: nur Entsorgung, hier fehlt eine eindeutige Willenserklärung zum Eigentumsübertrag seitens der Telekom.

      Aber wer übernimmt dann die privat verauslagten Kosten für den Transport zum Wertstoffhof?

      Alternative:

      Die Telekom überweist mir keinen finanziellen Ausgleich (Fahrzeugverschleiß 10km, E5) in Summe 5 Euro.

      Ich behalte das Gerät also .

      Das wäre dann aber gesetzeswidrig seitens der Telekom, da Tatbestand "aufgedrängte Bereicherung", siehe auch §§ 812 ff. BGB

      0

      von

      vor einer Stunde

      Den Jura-Kasper aus der Box geholt?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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