Gelöst
Blockade trotz wirksamer Kündigung
vor 5 Stunden
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 13.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen?
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 14.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Nö, das Team ist raus weil:
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 14.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Ansonsten lass den Sch...s mit der Hobbyjusterei weg, was die elektronische Blödheit, auch Ki genannt schreibt ist Quatsch, oder findest Du zum Thema Peering etwa einen Hinweis in den AGB? Eher nicht, somit kein Sonderkündigungsrecht.
9
von
vor 4 Stunden
Ich hab vodafone kabel und wollte nur fürs online gaming eine stabilere Leitung/Ping. Aber zocke wieder mit vodafone Kabel, weil das Telekom peering einfach unterirdisch ist.
Pardon, bei mir nicht :)
Weist schon was es bedeutet einen Laufzeitvertrag zu schließen, oder?
von
vor 4 Stunden
Dann würde ich dir raten mehr zu arbeiten, anstatt den ganzen Tag hier im Forum sinnlose Kommentare abzugeben ;)
Ich glaube der betreffende User der dir geschrieben hat erledigte bisher 40+ Jahre mehr an Arbeit als du es bisher geschafft hast :)
von
vor 4 Stunden
@Salih_0211 Wenn Du mich meinst..... ICH bin am arbeiten, denn mit der Forentätigkeit helfe ich auch meinen Kunden, z.B. indem ich lerne, dass Gamer eine besondere, empfindliche Spezies sind, die in ihren Bedürfnissen weit von dem entfernt sind, was die Telekommunikationskonzerne und DAS Internet in seinem Design als 80% Standard setzen. Ich schrieb es schon gefühlt 100*: das Internet ist ganz einfach nicht dafür designed, Gameranforderungen zu befriedigen, die massive 'quasi-Echtzeit' Verbindungen zu einigen CDNs brauchen.
Und falls Du das noch nicht bemerkt hast: der Provider, der gestern top war, kann morgen abstürzen, weil sich die Topologie geändert hat. Und umgekehrt. Und das alles, ohne auf Deine MVL Rücksicht zu nehmen.
Die Daytrader und Banken betreiben übrigens genau deswegen ein (teures) eigenes Netz mit vorhersehbarem Lastprofil und Anwortverhalten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
ich brauche dringend Hilfe.
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 13.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Hallo,
ich verstehe was Du meinst, aber es ist weder eine Blockade noch eine Störung , es ist das ganz normale Verhalten.
0
vor 5 Stunden
Das verstehe einer mal die Telekom. CEO Höttges verkündet, dass die Kritiker doch bitte gehen sollen (https://www.golem.de/news/telekom-aktionaersversammlung-hoettges-raet-kritikern-gehen-sie-doch-woanders-hin-2604-207310.html ) und wenn dann einer gehen will, lässt man ihn nicht.
Was gilt denn nun?
3
von
vor 5 Stunden
Was gilt denn nun?
Das verstehe einer mal die Telekom. CEO Höttges verkündet, dass die Kritiker doch bitte gehen sollen (https://www.golem.de/news/telekom-aktionaersversammlung-hoettges-raet-kritikern-gehen-sie-doch-woanders-hin-2604-207310.html ) und wenn dann einer gehen will, lässt man ihn nicht.
Was gilt denn nun?
der geschlossene Vertrag, natürlich.
0
von
vor 5 Stunden
der geschlossene Vertrag, natürlich.
Was gilt denn nun?
Das verstehe einer mal die Telekom. CEO Höttges verkündet, dass die Kritiker doch bitte gehen sollen (https://www.golem.de/news/telekom-aktionaersversammlung-hoettges-raet-kritikern-gehen-sie-doch-woanders-hin-2604-207310.html ) und wenn dann einer gehen will, lässt man ihn nicht.
Was gilt denn nun?
der geschlossene Vertrag, natürlich.
Normal ja, aber was wollte Höttges dann mit dem "Gehen Sie doch woanders hin " sagen? Es ist doch banal, dass man nach Ablauf der Kündigungsfrist woanders hin kann. So etwas banales würde ein CEO doch nicht sagen! Er kann doch nur gemeint haben, wer mit dem Peering nicht zufrieden ist, den lassen wir gehen - jederzeit.
0
von
vor 4 Stunden
Vielleicht gibt es nach Zähem Ringen hier auch eine 60€ VPN Gutschein als Trostpflaster
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
@Salih_0211 Wo nimmst Du nur immer wieder die nicht passenden Fachbegriffe her?
Fristlose Kündigung. Sonderkündigung.
Und dann vermisse ich das Thema Fristsetzung bei Nichterfüllung ( mal abgesehen davon, dass man erst einmal erstreiten müsste, dass Peeringmängel (?was sind das eigentlich) ein Mangel nach AGB sind.)
Egal wie, hier bist Du falsch, vor allem weil bereits andere Stellen eingeschalten sind. Bleibt eben Umzug oder Satellit , auf jeden Fall erst einmal zahlen bis 2028.
Und solange Du keine Kündigungsbestätigung hast, war die Kündigung auch noch nicht wirksam.
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vor 4 Stunden
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 13.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Dann sind die Community und das Team eh raus.
Viele Grüße
Thomas
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vor 4 Stunden
Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 13.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Nope xD
Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Hallo Team,
ich brauche dringend Hilfe. Mein Fall:
1. Fristlose Kündigung zum 13.05.2026 wegen dauerhafter Peering -Störung. Zugang bei Telekom nachweislich am 13.05.2026 per Einwurf-Einschreiben.
2. Telekom hat die Störung per WhatsApp-Chat schriftlich eingestanden. Die Störung ist laut eigenem Mitarbeiter nicht behebbar. Damit ist die Kündigung nach §57 Abs. 4 TKG wirksam.
3. Trotzdem behauptet Telekom, der Vertrag laufe bis 18.04.2028 und blockiert seit 3 Wochen die Leitungsfreigabe für meinen neuen Anbieter o2.
4. Mein Widerspruch ist am 30.05.2026 per Einschreiben zugestellt worden. Bis heute keine Reaktion, keine Freigabe.
BNetzA Beschwerde nach §123 TKG + Schlichtung laufen bereits.
Meine Frage: Kann jemand vom Team die Leitungsfreigabe für o2 sofort veranlassen? Die Rechtslage ist eindeutig. Die Blockade ist rechtswidrig nach §59 TKG .
Viele Grüße
Du hast das aber auch gelesen?
Mal abgesehen davon, dass es keinen Grund dazu gibt, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
Gehts in dem TKG Abschnitt NICHT um Leitungen!
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vor 4 Stunden
Hm wie soll ich es jetzt am besten Formulieren.
Es ist vielleicht keine gute Idee zum Jetzigen Zeitpunkt auf die Freigabe des Anschlusses zu Pochen.
Da im Schlimmsten Fall erst gerichtlich geklärt werden muss ob es eine Berechtigte Kündigung ist.
Ansonsten Läufst du Gefahr das du doppelt zahlst.
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Uneingeloggter Nutzer
von