Gelöst

Breitbandmessungs Protokoll schicke ich wohin?

vor 3 Jahren

Ich habe das Breitband Protokoll erstellt. An welche Adresse schicke ich dieses Protokoll?

3244

26

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      18

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      falk2010

      Has Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin wirklich weiterhilft. Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin wirklich weiterhilft. Has Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin wirklich weiterhilft. Schwer zu sagen, Dein Hinweis ist ja als Lösung markiert, nichtsdestrotz kann es nicht schaden darauf hinzuweisen, dass man genau nach Plan gemessen haben sollte, sonst kann man sich die Mühe sparen..... Und auf der verlinkten Seite fehlt vor allem der Hinweis, dass man zuvor eine Störung melden muss. Genau das schrieb auch @Anne W. Vielleicht kann sie auch dafür sorgen, dass die Seite verbessert wird?

      Has

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin wirklich weiterhilft.

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin  wirklich weiterhilft. 

      Has

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin  wirklich weiterhilft. 


      Schwer zu sagen, Dein Hinweis ist ja als Lösung markiert, nichtsdestrotz kann es nicht schaden darauf hinzuweisen, dass man genau nach Plan gemessen haben sollte, sonst kann man sich die Mühe sparen.....

       

      Und auf der verlinkten Seite fehlt vor allem der Hinweis, dass man zuvor eine Störung melden muss.

      Genau das schrieb auch @Anne W. 

      Vielleicht kann sie auch dafür sorgen, dass die Seite verbessert wird?

      falk2010
      Has

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin wirklich weiterhilft.

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin  wirklich weiterhilft. 

      Has

      Ich glaube nicht, dass eure Diskussion der Fragestellerin  wirklich weiterhilft. 


      Schwer zu sagen, Dein Hinweis ist ja als Lösung markiert, nichtsdestrotz kann es nicht schaden darauf hinzuweisen, dass man genau nach Plan gemessen haben sollte, sonst kann man sich die Mühe sparen.....

       

      Und auf der verlinkten Seite fehlt vor allem der Hinweis, dass man zuvor eine Störung melden muss.

      Genau das schrieb auch @Anne W. 

      Vielleicht kann sie auch dafür sorgen, dass die Seite verbessert wird?


      Nein, der Hinweis fehlt nicht. Dieses Messprotokoll wird an die entsprechenden Bearbeiter weitergeleitet. Diese prüfen das Messprotokoll und auch den Anschluss und sollte es da Abweichungen geben, dann erstellen diese ein Störungsticket. Es muss vorab kein Ticket vom Kunden erstellt worden sein.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Andreas__

      Nein, der Hinweis fehlt nicht. Dieses Messprotokoll wird an die entsprechenden Bearbeiter weitergeleitet. Diese prüfen das Messprotokoll und auch den Anschluss und sollte es da Abweichungen geben, dann erstellen diese ein Störungsticket. Es muss vorab kein Ticket vom Kunden erstellt worden sein.

      Nein, der Hinweis fehlt nicht. Dieses Messprotokoll wird an die entsprechenden Bearbeiter weitergeleitet. Diese prüfen das Messprotokoll und auch den Anschluss und sollte es da Abweichungen geben, dann erstellen diese ein Störungsticket. Es muss vorab kein Ticket vom Kunden erstellt worden sein.

      Andreas__

      Nein, der Hinweis fehlt nicht. Dieses Messprotokoll wird an die entsprechenden Bearbeiter weitergeleitet. Diese prüfen das Messprotokoll und auch den Anschluss und sollte es da Abweichungen geben, dann erstellen diese ein Störungsticket. Es muss vorab kein Ticket vom Kunden erstellt worden sein.


      Das ist ein wichtiger Hinweis und könnte dann vielleicht dort Erwähnung finden, denn die BNetzA schreibt

       

      Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen? Ist Ihr Internetzugang zu langsam?
      Falls Sie der Meinung sind, dass die Internetgeschwindigkeit, die Ihnen Ihr Anbieter tatsächlich zur Verfügung stellt, nicht dem entspricht, was Sie mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbart haben, so müssen Sie dies Ihrem Anbieter zuerst als Störung melden.

       

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

       

      Aber Messungen nach dem "Kurztipp" sind m.E. nicht gültig, daher steht dort auch richtigerweise der Link zur BNetzA wie es durchzuführen ist.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @falk2010 

      Das Problem ist - das kann jeder Anbieter handhaben wie er möchte. Bei der Telekom wird es so gemacht wie geschrieben.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Bin ich der einzigste oder wieder die Anfrage bei euch auch ingoriert? (ich hatte vor meinem umzug stolze 4,5k von 16k da hatte ich einen anderen Anbieter bei dem hab ich 9,99€ euro bezahlte, nach umzug war mir das Thema also nicht fremd)

       

      Hier hab ich 30% verlust also im normalfall zwischen 10,8-11,2M/bits. Selten mal weniger, was mich nichtmal stört ich möchte nur meine 30% nicht bezahlen. Aber bezahl seid anfang des Jahres meinen vollen Beitrag.

       

      Da ich ich echt keine Lust hab auf einen Anwalt, weis ich gar nicht wie ich mir weiterhelfen kann. Ich werde im Service dauerhaft "umgangen" und wenn ich im Chat auf das TKG §57 hinweise "das man bis zur Störungsbehebung nicht den vollen Beitrag zahlen muss" und im Chat das sogar bestätigt wurde das momentan eine Leistungsminderung vorliegt wird dies gekonnt ignoriert egal was man sagt(seis mit Techniker, der auch kommt aber danach passiert trotzdem nix). Ist mein erster Anbieter mit dem ich solche Probleme hab das durchzusetzen.

      Ich hab zu meinem Bäcker auch schon gesagt er soll in Zukunft doch angeben "bis zu 1 Brötchen" wer also ein angegessenes oder halbes bekommt hat dann einfach Pech.... vielleicht kann er dann vor Gericht durchsetzt das er nur den teil oder das halbe bezahlen muss.

       

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      UmständlichkeitPUR

      Ist mein erster Anbieter mit dem ich solche Probleme hab das durchzusetzen.

      Ist mein erster Anbieter mit dem ich solche Probleme hab das durchzusetzen.
      UmständlichkeitPUR
      Ist mein erster Anbieter mit dem ich solche Probleme hab das durchzusetzen.

      Störung hast Du ja schon gemeldet, dann weißt Du auch, dass jetzt das Messprotokoll folgen sollte:

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
      Und danach wird über Geld gesprochen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      UmständlichkeitPUR

      Bin ich der einzigste oder wieder die Anfrage bei euch auch ingoriert?

      Bin ich der einzigste oder wieder die Anfrage bei euch auch ingoriert?
      UmständlichkeitPUR
      Bin ich der einzigste oder wieder die Anfrage bei euch auch ingoriert?

      Hallo, schwer zu sagen, bezieht sich auf was?

       

      UmständlichkeitPUR

      Hier hab ich 30% verlust also im normalfall zwischen 10,8-11,2M/bits. Selten mal weniger, was mich nichtmal stört ich möchte nur meine 30% nicht bezahlen. Aber bezahl seid anfang des Jahres meinen vollen Beitrag.

      Hier hab ich 30% verlust also im normalfall zwischen 10,8-11,2M/bits. Selten mal weniger, was mich nichtmal stört ich möchte nur meine 30% nicht bezahlen. Aber bezahl seid anfang des Jahres meinen vollen Beitrag.
      UmständlichkeitPUR
      Hier hab ich 30% verlust also im normalfall zwischen 10,8-11,2M/bits. Selten mal weniger, was mich nichtmal stört ich möchte nur meine 30% nicht bezahlen. Aber bezahl seid anfang des Jahres meinen vollen Beitrag.

      Was genau steht denn in der Auftragsbestätigung als Tarif, mit irgendwelchen Zusätzen?

       

      UmständlichkeitPUR

      Ich werde im Service dauerhaft "umgangen" und wenn ich im Chat auf das TKG §57 hinweise "das man bis zur Störungsbehebung nicht den vollen Beitrag zahlen muss"

      Ich werde im Service dauerhaft "umgangen" und wenn ich im Chat auf das TKG §57 hinweise "das man bis zur Störungsbehebung nicht den vollen Beitrag zahlen muss"
      UmständlichkeitPUR
      Ich werde im Service dauerhaft "umgangen" und wenn ich im Chat auf das TKG §57 hinweise "das man bis zur Störungsbehebung nicht den vollen Beitrag zahlen muss"

      Das steht da wo?

       

      UmständlichkeitPUR

      seis mit Techniker, der auch kommt aber danach passiert trotzdem nix)

      seis mit Techniker, der auch kommt aber danach passiert trotzdem nix)
      UmständlichkeitPUR
      seis mit Techniker, der auch kommt aber danach passiert trotzdem nix)

      Was hat er denn gemacht/gesagt?

       

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @UmständlichkeitPUR,

       

      zunächst einmal begrüße ich dich in der Telekomhilft Community.

       

      Das sind sicherlich keine erfreulichen Erfahrungen, die Sie hier schildern. Ihren Ärger kann ich gut nachvollziehen. Traurig

       

      Telefonisch konnte ich dich gerade nicht erreichen. Nenne uns bitte ein Zeitfenster, wann es am besten passt. Ergänzend dazu bitte die im Profil gespeicherte Kundennummer korrigieren. Scheinbar hat sich dort ein Tippfehler eingeschlichen. 

       

      Und damit du im Telefonat nicht suchen musst, halte zur schnelleren Legitimation schon mal deine IBAN und Kundennummer bereit. Weitere Infos zur Legitimation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten

       

      Viele Grüße

      Erdogan T.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @falk2010 
      diese Messungen verteilt auf zehn Messungen pro Kalendertag
       innerhalb eines Zeitraums
      von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden müssen und zwischen den
      einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag
      liegen muss,

       

      Was genau heißt das nun?

      Kann ich am Mo., Di. und Mi. messen?
      Oder muss ich Mo., Mi. und Fr. messen??

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @prof.seifert 

       

      Auf der Seite Der BNA heißt es:

       

      Die Messkampagne muss folgende Anforderungen erfüllen:

      • Es sind an drei unterschiedlichen Kalendertagen jeweils 10 Messungen durchzuführen.
      • Die drei Messtage müssen innerhalb eines Zeitraums von maximal 14 Kalendertagen liegen.
      • Zwischen den einzelnen Messtagen muss jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.
      • Zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ist ein Abstand von mindestens drei Stunden einzuhalten und zwischen allen anderen Messungen eines Messtages müssen mindestens 5 Minuten liegen.
      Darüber hinaus sind die technischen Vorgaben zur Durchführung der Messungen einzuhalten. Diese werden Ihnen vor jeder Messung angezeigt und sind zu bestätigen.
       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      prof.seifert

      Kann ich am Mo., Di. und Mi. messen?

      Kann ich am Mo., Di. und Mi. messen?
      prof.seifert
      Kann ich am Mo., Di. und Mi. messen?

      Zwischen Mo und Di liegt kein Kalendertag, und damit kämst Du in WO 1 auf Mo, in WO 2 auf Di, dann in Woche 3 auf Mi.

      Das wären mehr als 14 Tage.

       

      prof.seifert

      Oder muss ich Mo., Mi. und Fr. messen??

      Oder muss ich Mo., Mi. und Fr. messen??
      prof.seifert
      Oder muss ich Mo., Mi. und Fr. messen??

      nein, Du kannst auch Di und Sa und Mi messen.

      So lese ich das.

       

      Uneingeloggter Nutzer

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