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Gelöst
Computerhilfe S
vor 6 Jahren
Hallo,
am 23.01.2019 habe ich die Telekom Hotline angerufen, weil ich mit meinem neu anzuschließenden Speedphone 10 nur Anrufe erhalten aber selbst keine tätigen konnte. Der Mitarbeiter konnte mir leider nicht weiterhelfen und riet mir, dies mit einem Techniker der TK zu besprechen. Daraufhin rief ich unter der mir angegebenen Nummer den Techniker an. Der Techniker wählte sich in meinen PC ein und überprüfte die Anschlüsse. Das Problem kommte er leider nicht beheben. Um irgendetwas zu tun, hat er mir einen neuen Mietrouter (Speedport W 724V Typ A ) im Tausch gegen Typ C zukommen lassen. Auf Nachfrage versicherte mir der Techniker, daß mir für seine Bemühungen keine Kosten entstünden. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ich hierdurch irgendeinen Dienst buche oder auf mich irgendwelche laufende Kosten jeglicher Art zukommen.
Umso erstaunter war ich als mir mit der Festnetz-Rechnung für März 2019 u.a. Beträge für Computerhilfe S für die Monate Januar, Februar und März 2019 abgebucht wurden. Wie kann das sein? Daraufhin fand ich in meinem Emailkonto eine Auftragsbestätigung zu einer Leistung, welche ich nie beauftragt habe. Ich schau das Emailkonto nur sehr selten an und bin auch nicht verpflichtet dies regelmäßig zu tun. Ich habe auch schriftlich per Post nie etwas dazu bekommen. Ich habe definitiv keine Computerhilfe bestellt und demzufolge gibt es keinen Vertrag und dementsprechend auch keine Widerrufsfrist.
Am 15.03.19 habe ich der Telekom geschrieben, daß ich keinen derartigen Auftrag erteilt habe um sofortige Beendigung der Computerhlfe bitte. Heute erhalte ich die Ablehnung der Telekom da die Widerrufsfrist bereits vorbei sei. Ausserdem finden sie es schade daß ich es mir anders überlegt hätte und den Auftrag für das Produkt Computerhilfe S zurücknehmen möchte.??? Gibt es Erfahrungen hierzu?
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Sarah S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Sarah S.
vor 6 Jahren
ich freue mich dich in unserer Community begrüßen zu dürfen.
Wie du schon sagst, wurde die Auftragsbestätigung per E-Mail verschickt, dies ist zwischenzeitlich so üblich. Auf dem Postweg erfolgt dann keine weitere schriftliche Bestätigung.
Hier hätte also genaugenommen innerhalb der Frist der Widerruf erfolgen müssen.
Da du dich zeitnah nach der Rechnungsstellung gemeldet hast, drücke ich ein Auge zu.
Die Kündigung der Computerhilfe S habe ich veranlasst. Auch diese Bestätigung kommt per E-Mail.
Ich wünsche ein schönes Wochenende,
Sarah S.
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