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Gelöst
Darf die Telekom die Aufhebung einer IP Sperre bei einem gekündigten Vertrag verweigern
vor 6 Jahren
Ich habe meinen Vertrag gekündigt,
leider war eine Sonderkündigung trotz gekündigtem Mietvertrag nach Auskunft der Telekom nicht möglich, sodass auf meinen Wunsch eine IP Sperre eingerichtet wurde und der Vertrag seither für ca. 3 Monate ungenutzt weiterläuft.
Formal hätte ich doch das Recht alle Vertragsbestandteile bis zum Auslaufen des Vertrages zu nutzen? Auf Nachfrage teilt mir die Telekom in der Hotline mit, dass die von mir eingerichtete IP Sperre nur dann aufgehoben werden kann, wenn ich die Kündigung zurückziehe. Sie begründet dies damit, dass deren Software bei gekündigten Verträgen keine Änderungen zulässt. Jetzt sind wir aber nicht bei "Little Britan", sondern im richtigen Leben. Ich suche daher nach der entsprechenden Klausel in den AGBs der Telekom, kann diese aber nicht finden.
Ich bitte um Hilfe: Wo in den AGBs finde ich, dass die Telekom die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr erbringen muss, dennoch aber in Rechnung stellen darf, wenn ein Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wurde?
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vor einem Jahr
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Akzeptierte Lösung
Oliver I.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
der_Lutz
vor 6 Jahren
herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits hinterlegt haben.
Beim "überfliegen" der Situation kann ich ein paar Stellen finden, die auf jeden Fall nicht so ganz korrekt gelaufen sind. Hierfür möchte ich mich im Vorfeld entschuldigen.
Nun aber erstmal die Sachlage:
Sie besitzen einen "normalen" Privatkundentarif der auch nicht als z. B. Freiberufler angelegt wurde. Daher kann eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe hier nicht in Frage kommen.
Hier hätte aber ggf. ein Umzug beauftragt werden können. Wenn sich dann herausgestellt hätte, dass der Tarif nicht 1:1 am neuen Standort weitergeführt werden kann, hätte der Tarif mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden können.
Hierfür wäre es aber jetzt leider zu spät, da der Zeitpunkt immer ab Datum der Umzugsmeldung gilt.
Jetzt hatten Sie normal über das Onlineformular gekündigt. Dieses wurde auch so gebucht. Da anschließend nun die IP-Sperre eingerichtet werden sollte, wurde hier die Kündigung storniert und zum ursprünglichen Datum wieder eingerichtet.
Warum das so ist, hat @prophaganda sehr gut beschrieben.
Kurzfassung davon: Die Kündigung wird mit allen aktuellen Bestandteilen bestätigt. Eine Änderung vom Datenbestand ist dann nicht mehr möglich. Hierfür muss erst die Kündigung storniert werden und nach der Anpassung wieder eingestellt werden, da ansonsten Inhalte der Kündigungsbestätigung nicht mehr stimmen würden.
Grundsätzlich wäre es jetzt auch nicht das Problem, die Kündigung erneut zu stornieren, die IP-Sperre aufzuheben und danach die Kündigung zum eigentlichen Kündigungsdatum wieder einzustellen.
Ich frage mich, ist es jetzt wirklich das, was Sie wollen. Es ist ja so gesehen schon ein kleines "hin und her". Und wenn Sie selbst nicht mehr am Standort des alten Tarifes wohnen/arbeiten (Mietvertrag wurde ja gekündigt), wollen Sie dann dem aktuellen Mieter Ihre Vertragsdaten für die Zeit überlassen? Das wäre auch mehr als fragwürdig...
Daher frage ich jetzt direkt:
Soll die IP-Sperre aufgehoben werden oder nicht? Wenn ja, füllen Sie bitte noch unser Kontaktformular (http://bit.ly/Teamkontakt) aus (das kommt direkt zu uns, dem Telekom hilft Team) und nennen dort neben Namen, Kundennummer, Buchungskonto auch noch einmal, dass die IP-Sperre entfernt werden soll und es ok ist, dass wir hierzu die Kündigung stornieren und nach Aufhebung der Sperre wieder zum identischen Datum buchen.
Nach Absenden des Formulars bitte noch einmal kurz hier schreiben, dann können wir uns gleich darum kümmern.
Viele Grüße
Oliver I.
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prophaganda
Antwort
von
Oliver I.
vor 6 Jahren
@l_eickhoff
Du hast einen Privatkunden-Anschluss, den Du lediglich geschäftlich genutzt hast.
Für PK-Anschlüsse und GK-Anschlüsse gelten jedoch unterschiedliche Regularien (deshalb gibt es ja diese Trennung )
Wenn Du Den Standort aufgegeben hast, dann wäre der Umzug des PK-Anschlusses an Deine Privat-Adresse der auszuführende Schritt gewesen.
Und dann, wie bereits mehrfach erwähnt: wenn der Anschluss an Deiner Privat-Adresse nicht 1zu1 zu Verfügung gestellt werden können, hätte das Sonderkündigungsrecht nach TKG gegriffen (Sonderkündigung mit Kündigsfrist von 3Monaten zum Monatsende)
Da das im TKG klar geregelt ist, wird spätestends der Richter Dein Vorgehen belächen... naja.. usw...
Und @Oliver I. hat Dir klar angeboten, die IP-Sperre aufzuheben! Also was Du dann mit dem Richter wilsst, von Wegen "Vertrag nicht erfüllt"... ?
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