Defekte Leitung APL

vor 3 Jahren

Guten Tag,

 

vor einem halben Jahr bin ich in eine neue Wohnung gezogen, Neubau-MFH mit 4 Wohneinheiten. Ich habe DSL über Vodafone bestellt, habe mehrmals eine Absage bekommen, dass ein Anschluss aus technischen Gründen nicht errichtet werden kann. Auf Nachfrage bei Vodafone hieß es, dass die Telekom die Leitung nicht freischalten würde. Bei meiner Nachbarin hat es über Vodafone geklappt, allerdings sagte der Techniker von Vodafone, dass am Hauptverteiler ein APL -Stift defekt sei. 3 von 4 Leitungen in dem Haus sind aktiv. Ich habe dann selbst bei der Telekom angerufen und mein Anliegen geschildert. Ich würde natürlich gerne bei Vodafone bleiben, da ich dort auch meinen Mobilfunkvertrag habe und die Konditionen für mich persönlich dort einfach besser sind.
Jetzt sagt Telekom, ich müsste bei der Telekom einen Anschluss bestellen für 24 Monate, wenn ich diesen Anschluss dort bestelle wird eine Bedarfasanzeige an die Technik gestellt und dann eine Reparatur für die defekte Leitung gestellt. Vodafone könnte so einen Reparaturauftrag nicht stellen. Telekom bezieht sich auf deren Leitungsrecht. Ist das so rechtens? Bin ich verpflichtet Kunde bei der Telekom zu werden? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man freie Anbieterwahl hat und die Telekom die Leitung zur Verfügung stellen muss. Warum muss ich als Endverbraucher jetzt darunter "leiden", weil die Leitung der Telekom defekt ist.

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren


    @Katharina_LA  schrieb:
    Bin ich verpflichtet Kunde bei der Telekom zu werden? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man freie Anbieterwahl hat und die Telekom die Leitung zur Verfügung stellen muss.

    Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun.

    Ja. Du hast freie Wahl.

    Ja. Die Telekom muss die Leitung zur Verfügung telen.

     

    Aber nein, die Telekom muss diese nicht Instandsetzen, wenn sie nicht aktiv vermietet ist.

    Und nein, die Telekom muss ihr Netz nicht für andere erweitern.

    0

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @Katharina_LA 

     

    Wenn du bei Vodafone bleibst, muss Vodafone sich bei der Telekom melden...Die müssen sich drum kümmern..

     

    Da du kein Telekomkunde bist, sieht das schlecht aus...

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    Hallo @Katharina_LA ,

     

     


    @Katharina_LA  schrieb:
    Telekom bezieht sich auf deren Leitungsrecht. Ist das so rechtens?

    Ja, ist es.

     

     


    @Katharina_LA  schrieb:
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass man freie Anbieterwahl hat und die Telekom die Leitung zur Verfügung stellen muss.

    Auch, ja, wenn es eine verwendbare Leitung gibt.

     

    zum Hintergrund:

     

    Zur Zeit , soll sich aber ändern, gibt es gestzlich nur den Anspruch auf Grundversorgung vom zuständigen Provider, meist die Telekom. In der Praxis bedeutet dies einen analogen Telefonanschluss, du hast kein Recht auf DSL.

     

    Die Telekom ist nicht verpflichtet und macht es auch nicht, für einen anderen Provider das Netz zu erweitern oder zu reparieren.

    Wenn du einen DSL-Anschluss haben möchtest wird dir nichts anderes übrig bleiben, als einen Anschluss bei der Telekom zu beauftragen.

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @Flyinx  schrieb:

    @Patti Müller  schrieb:
    Die Telekom ist nicht verpflichtet und macht es auch nicht, für einen anderen Provider das Netz zu erweitern oder zu reparieren.

    Außer der andere Provider beauftragt es, oder?


    Nein. Der andere kann sowas gar nicht erst beauftragen.

    Da die Telekom das für andere einfach nicht macht.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    Du kannst auch erstmal nen Call Start beauftragen, um die Instandsetzung anzukurbeln. Den kannst du monatlich wieder kündigen,wäre aber nur ein Telefontarif. siehe https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard

     

    Oder Magenta Zuhause XS, das wäre der 16er-Tarif ohne Telefonflat, dafür mit nur 12 Monaten Laufzeit. Den gibts aber nur explizit am Telefon.

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