Gelöst

Defekter Router (kein Strom)

vor 6 Jahren

V723 B Router ist defekt(stromlos)Ersatzrouter (V724)erhalten.Altgerät wird zurück verlangt,kann aber meine persönlichen Daten nicht löschen.Was tun ?

 

M.frdl.Gruß  Uwe H.

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @uh1987 
      Willkommen bei uns in der Community

      uh1987

      V723 B Router ist defekt(stromlos)Ersatzrouter (V724)erhalten.Altgerät wird zurück verlangt,kann aber meine persönlichen Daten nicht löschen.Was tun ? M.frdl.Gruß Uwe H.

      V723 B Router ist defekt(stromlos)Ersatzrouter (V724)erhalten.Altgerät wird zurück verlangt,kann aber meine persönlichen Daten nicht löschen.Was tun ?

       

      M.frdl.Gruß  Uwe H.

      uh1987

      V723 B Router ist defekt(stromlos)Ersatzrouter (V724)erhalten.Altgerät wird zurück verlangt,kann aber meine persönlichen Daten nicht löschen.Was tun ?

       

      M.frdl.Gruß  Uwe H.


      In wenigen Schritten nutze diesen Link Idee =>https://retoure.telekom-dienste.de/miete/?wt_mc=alias_1148_retoure

      Dort mit Deinen Daten einflegen, und dort kannst Du die Reoure anstossen. (fast selbsterklärend)

      Hinweis da der Sppedport W723v schon etwas älter ist, kann die Selbstentsorgung gewählt werden.

      Du erhälst eine Bestätigung per Eamil über den Vorgang dadrüber, sobald dieser bearbeitet wurde, ist es erledigt.

       

      Mit internetten Community Grüssen Winken
      bigmini-do

      8

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.


      Das gilt doch nur bei neu Geräten !!^^ dann bleibt die Miete weiterhin.

      Lang Dir das !?

      Das Bild zeigt Dir den Austausch mit zwei nigelnagelneuen W925 neu und dem W23v

      Clip_60.jpgClip_61.jpgClip_63.jpg

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Patti Müller

      Patti Müller Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723. Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723. Patti Müller Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723. Das gilt doch nur bei neu Geräten !!^^ dann bleibt die Miete weiterhin. Lang Dir das !? Das Bild zeigt Dir den Austausch mit zwei nigelnagelneuen W925 neu und dem W23v

      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.


      Das gilt doch nur bei neu Geräten !!^^ dann bleibt die Miete weiterhin.

      Lang Dir das !?

      Das Bild zeigt Dir den Austausch mit zwei nigelnagelneuen W925 neu und dem W23v

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      Patti Müller
      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer , du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird. Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte. Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein. In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.

      Patti Müller

      Hallo @Gelöschter Nutzer ,

       

      du bringst hier was durcheinander. @uh1987 , hat ja geschrieben, dass der Router zurückverlangt wird.

      Bei ihm wurde ein Versandaustausch durchgeführt. Dabei wird das defekte Gerät durch das selbe Modell, bzw. dessen nachfolger, hier der 724er ausgetauscht. Der ursprüngliche Mietvertrag (und Rabattstufe) bleibt bestehen. Der alte Router MUSS mit dem beiliegenden Retourenschein zurückgeschickt werden, selbst wenn es nur ein Häufchen Asche sein sollte. Die Anzeige im Retourenportal wird solange der Mietvertrag besteht immer ein 723er ausgeführt bleiben, selbst wenn der 724 mal durch einen SMART 1/2/3 oder was auch immer, ersetzt werden sollte.

       

      Den 724er gibt es schon länger nicht mehr, schon deshalb kann es kein neuer Mietvertrag sein.

       

      In deinem Screenshot sind es hingegen 2 unabhängige Verträge 1x 723 und 1x 925. Der letztere ist ja auch kein Nachfolger des 723.


      Das gilt doch nur bei neu Geräten !!^^ dann bleibt die Miete weiterhin.

      Lang Dir das !?

      Das Bild zeigt Dir den Austausch mit zwei nigelnagelneuen W925 neu und dem W23v

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      Ja und?

      Der 724er von @uh1987  ist eben kein Neugerät, schon allein weil man keine neuen Mietverträge über einen 724er abschliessen kann.

      Der Mietvertrag soll doch gar nicht gekündigt werden. Der 723 gibt es nicht mehr im Tausch, deshalb ist ein 724 geliefert worden, wenn es ein Neuvertrag wäre, wäre ein Smart 3 mit Auftragsbestätigung und Widerrufserklärung gekommen.

      Bei Vesandaustausch: Altgerät auf alle Fälle zurück, bei Kündigung kann u.U. selbst entsorgt werden.

       

      @Hubert Ederdrücke ich mich so missvertändlich aus?

       

       

      Nachtrag:

       

      In dem Screenshot sehe ich 3 unabhängige Verträge. Der untere 925er wurde offensichtlich am 30.04.2018 gemietet. Und ist damit  vertragstechnisch kein Ersatztgerät für den 723 an 1. Position.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @ uh1987,

      bitte lasse dich durch die Diskussionen nun nicht verwirren.

      Wie @Hubert Eder schon sagt, handelt es sich um einen Versandaustausch und daher bitte ich dich das Gerät zurückzuschicken.

      Bei einer Endgerät Kündigung, kann dies anders sein, je nachdem wie alt das Gerät ist. Aber dies ist hier nicht der Fall.

      Grüße
      Sarah S.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @uh1987 

      Nein, die Antwort von @bigmini-do ist falsch. Bitte auf keinen Fall so durchführen! Es handelt sich hierbei um einen Versandaustausch. Das defekte Gerät muss mit dem Retourenschein wieder zurückgeschickt werden, sonst wird Schadensersatz berechnet. Über den Link von @bigmini-do würde der Ersatzrouter W724V gekündigt werden.



      Wenn das defekte Gerät nicht mehr gelöscht werden kann, dann wird es im Instandsetzungszentrum gelöscht.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @ uh1987,

      bitte lasse dich durch die Diskussionen nun nicht verwirren.

      Wie @Hubert Eder schon sagt, handelt es sich um einen Versandaustausch und daher bitte ich dich das Gerät zurückzuschicken.

      Bei einer Endgerät Kündigung, kann dies anders sein, je nachdem wie alt das Gerät ist. Aber dies ist hier nicht der Fall.

      Grüße
      Sarah S.

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    Uneingeloggter Nutzer

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