Gelöst

Defekter Router SP W925V

vor 7 Jahren

hallo,

 

seit Januar habe ich den Speedport W925V und seit dem Zeitpunkt bricht immer das Wlan ab, irgendwann begann es auch über LAN Kabel ab zu brechen, immer wieder Störungen und man konnte sich weder neu einwählen noch per LAN was machen, ich habe nun 5-6 mal beim Service angerufen, immer hieß es Neustart oder gar Reset, paar mal haben die es auch via Fernschaltung getan aber im ernst jetzt, kann doch net sein dass ich alle 2-3 Tage den Router Reseten muss weil er grade wieder kein Internet gibt ??!!

 

Da ich nun die schnauze voll habe, habe ich mir eine FritzBox gekauft und siehe da, super schnelles Internet und bis heute keinerlei Störungen oder abbrüche! 

 

Nun wollte ich wissen wie es da mirt der Rückgabe des anscheinend defekten Speedports verhält? Ich will nämlich KEIN ERSATZ, ich bleibe bei meiner Fritz Box, muss ich trotzdem die Miet-Entschädigung zahlen obwohl der Speedport defekt ist und ich einfach kein neuen will ?

 

Zumal ich den Speedport via Chat von einem Servicemitarbeiter angeboten bekam, bzw er hat alles in die wege geleitet jedoch mich ohne drauf hin zu weisen dass es sich hier um eine 12 monatige Miete handelt, ich dachte die Dinger kann man jeden Monat kündigen was ja Sinn macht aber so fühle ich mich etwas übers Ohr gezogen!!! 

 

Jedenfalls sehe ich es nicht ein Miete für ein defektes Gerät zu zahlen, somit ist die Dienstleistung nicht wirklich erbracht und ich hab das Recht auf Sonderkündigung des Mietvertrages oder nicht?

 

freue mich auf eure Antworten und gegebenfalls Erfahrungen 

 

Gruß Lukas

943

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @ph03nix84 so nun bin ich für Dich da. Fröhlich

    Wie ich sehe, hast du den Speedport W 925V seit dem 11. Januar 2018 gemietet. Auch wenn der Hinweis der Kollegen nicht erfolgt ist, steht die Mindestvertragslaufzeit in der Auftragsbestätigung, die Du am 5. Januar 2018 per E-Mail erhalten hast. Wenn du damit nicht einverstanden bist, hätte ein Widerruf erfolgen können/müssen.

    Wenn ein Defekt am Endgerät vorliegt, dann haben wir eine Nachbesserungspflicht bevor das Gerät ohne weitere Kosten von uns zurück genommen werden kann. Da du dieser nicht zugestimmt hast (in dem du dir eine Fritzbox) gekauft hast, konnten wir dir auch keinen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen und den Fehler korrigieren.

    Da der Router nun vor der Mindestvertragslaufzeit zurück gegeben werden soll, kannst du diesen über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom kündigen und an uns zurück senden. Bitte beachte hierbei, dass ein so genannter Schadenersatz für die restliche Laufzeit berechnet wird.

    Grüße Anne W.

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