DSL Anschluss defekt

vor einem Jahr

Moin moin,

 

ich bin jetzt vor ca. 3 Monaten in ein Mehrfamillienhaus gezogen was kernsarniert (nur die Wohnung) wurde und ich jetzt der Erstbezug nach der Sarnierung bin. Ich wollte dann meinen Telekom Vertrag mitnehmen, woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei. Dann kam der Techniker ein 2. mal, wo es bei der Hotline hieß : "Es musste noch was von aussen geklärt werden". Ich zuversichtlich, leider erneut vergebens. Das ganze Haus ist aber Vodafone betrieben. Manche Nachbarn haben DSL Vodafone, bei manchen geht es gar nicht.. wie bei mir. Die Hausverwaltung meinte, es müsse die Sarnierungsfirma beheben, dies aber jetzt schon über 4 Jahre geht laut den Nachbarn. Ich habe jetzt übergangsweise Simkarten Internet, welches auch nicht der Burner ist. Die Hausverwaltung gibt mir auch keine Infos, was der Stand nun sei und auf eine Terminvergabe von der Sarnierungsfirma wartet, was ich aber nicht glaube. Ich bin auch ziemlich unsicher, ob es mit Vodafone klappen würde. Kann man da Mietminderungen deshalb einreichen? Wer muss das wirklich beheben? Ich möchte der Hausverwaltung ein wenig Druck geben, damit diese das endlich in die Wege leitet

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    • vor einem Jahr

      Sello12

      Wer muss das wirklich beheben?

      Wer muss das wirklich beheben?
      Sello12
      Wer muss das wirklich beheben?

      Dein Vertragspartner muss es klären.

      Der Vermieter kümmert sich ja seit 4 Jahren darum ?

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ob der sich wirklich drum kümmert bezweifle ich sehr, weil ich nicht glaube, dass es 4 Jahre dauert bis sowas gefixt wird.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Sello12

      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei.

      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei.
      Sello12
      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei.

      Endleitung ist Eigentümersache,

      die POST/Telekom hat die mal gebaut,

      aber mit Wechsel auf AGB2, wurden alle Endleitungen dem Gebäudeeigentümer übereignet.

      (ist oft ein Problem nach Sanierungen, Leitung weg saniert, nicht DLS taugliche Endleitung verlegt,....)

       

      Klar legt hier auch die Telekom kostenpflichtig ne neue Endleitung ,

      wobei die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu beachten sind

      (so wie Telefonleitungen vor 20-30J verlegt wurden, geht heute nicht mehr),

      ohne eine Kostenübernahmebescheinigung und Erlaubniss vom Gebäudeeigentümer, pack ich noch nicht mal den Hammer für die Nagelschellen aus.

       

      Der Gebäudeeigentümer soll mit dem Sanierer klären, wer den Leitungsweg herstellt + bezahlt.

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Marius AD

      Du redest ganze zeit von Rechtsbruch aber lieferst nicht einmal einen Beweis dagegen, kein Auszug aus dem TKG o.ä.

      Du redest ganze zeit von Rechtsbruch aber lieferst nicht einmal einen Beweis dagegen, kein Auszug aus dem TKG o.ä.
      Marius AD
      Du redest ganze zeit von Rechtsbruch aber lieferst nicht einmal einen Beweis dagegen, kein Auszug aus dem TKG o.ä.

      Sorry, es war mir nicht bewusst, dass Du von Vertragsrecht / BGB nichts weißt. Dann wundern mich Deine Aussagen auch nicht.

      Ich bin auch kein Jurist, kann allerdings von meinem Grundwissen aus der Vorlesung "Recht für Wirtschaftswissenschaftler" zehren. Es gibt keinen Paragraphen, der sich "Vertragsrecht" nennt.

       

      Darauf begründet sich auch, dass der Kunde sich seinerseits an einen geschlossenen Vertrag halten muss, an die Laufzeit und dass jeden Monat Geld zu bezahlen ist. Und dass die Telekom liefern muss.

       

      Im BGB ist der §145 der engere Einstieg ins Vertragsrecht

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG001402377

       

      Der §241 markiert den Einstieg in die Verpflichtung zur Leistung und in der Folge dann auch den Schadenersatz

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG002402377

       

      Ab §305 geht es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023401377

       

      Ab §313 geht es allgemein um die Anpassung und Beendigung von Verträgen - das ist in unserer Diskussion in diesem Thread ein besonders spannender Bereich

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023701377

       

      Dies nur mal ganz grob.

       

      Diese ganzen Paragraphen müssen durch Juristen ausgelegt und für den konkreten Fall überprüft werden, was da wie zur Anwendung kommt oder auch nicht. Bisweilen kommen da ganz triviale / vom gesunden Menschenverstand erwartete Feststellungen raus, bisweilen ergeben sich aber auch beinahe irrwitzig zu nennende Urteile.

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Marius AD  schrieb:
      kein Auszug aus dem TKG

      Bevor das untergeht - im TKG ist in §73 die Routerfreiheit verankert, und da steht im Absatz 1 drin, dass für den Endkunden die TAE -Dose das Maß der Dinge ist.

      D.h. auch wenn die Leitung vom APL zur TAE gar nicht im Eigentum der Telekom ist, das öffentliche Telekommunikationsnetz erstreckt sich bis zur TAE , die stellt den passiven Netzabschlusspunkt dar.

       


      § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

      (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.

       

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/BJNR185810021.html#BJNR185810021BJNG001500000

       

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @muc80337_2  schrieb:
      Diese ganzen Paragraphen müssen durch Juristen ausgelegt

      Im Falle der Unmöglichkeit oder dem Bestehen eines unzumutbaren Aufwands zur Leistungserbringung - was möglicherweise hier vorliegt - greift der § 275 BGB.

      Hier würde sich die Telekom aber schadenersatzpflichtig machen.

       

      Es ist nach wie vor nicht eindeutig, ob ein Internetanschluss als Werk- oder Dienstvertrag zu bewerten ist. Ich sehe hier bei der erstmaligen Bereitstellung, also der physikalischen Erstellung eines Anschlusses, jedoch eindeutig die Merkmale eines Werkvertrages. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich - wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Sello12

      Ich bin auch ziemlich unsicher, ob es mit Vodafone klappen würde.

      Ich bin auch ziemlich unsicher, ob es mit Vodafone klappen würde.
      Sello12
      Ich bin auch ziemlich unsicher, ob es mit Vodafone klappen würde.

      Ich würde davon ausgehen, dass Vodafone DSL auf den Telekom DSL Leitungen basiert - sprich wenn Telekom nicht liefern kann, dann Vodafone auch nicht. Das mag in der Verfügbarkeitsabfrage  zunächst möglicherweise einfacher aussehen bei Vodafone DSL, aber es kommt dann halt irgendwann eine Ablehnung des Auftrages.

      0

    • vor einem Jahr

      Ja alles sehr schwierig. Vor allem wenn man Home Office was arbeitet. Und auch so alternativen wie Gigacube oder so ist auch extremst teuer und möchte ungerne dafür so viel zahlen, nur weil meine Hausverwaltung wahrscheinlich nichts tut

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Sello12

      Und auch so alternativen wie Gigacube oder so ist auch extremst teuer

      Und auch so alternativen wie Gigacube oder so ist auch extremst teuer
      Sello12
      Und auch so alternativen wie Gigacube oder so ist auch extremst teuer

      Extremst teuer? Mit 80,-- im Monat für unlimited? Ziehe mal die 50,-- ab die ein Festnetzanschluss kostet, bleiben 30,-- mehr im Monat, dafür dass ich arbeiten kann würde ich das zahlen.

       

      Sello12

      und möchte ungerne dafür so viel zahlen, nur weil meine Hausverwaltung wahrscheinlich nichts tut

      und möchte ungerne dafür so viel zahlen, nur weil meine Hausverwaltung wahrscheinlich nichts tut
      Sello12
      und möchte ungerne dafür so viel zahlen, nur weil meine Hausverwaltung wahrscheinlich nichts tut

      Ah, es geht ums Prinzip, na dann viel Glück.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @Buster01  und hier noch die Aussagen deines Arbeitgebers, nur zur Erinnerung du scheinst ja massiv schlecht geschult zu sein

       

      zuständigkeit.png

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @der_Lutz  schrieb:
      und hier noch die Aussagen deines Arbeitgebers,

      Die hatte ich im Thread schon zitiert, die Version ist eine veraltete soweit ich weiß/früher mal belehrt wurde (mittlerweile wohl 25m statt 20m)

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @der_Lutz 

      Eine Bitte habe ich:

      Wo finde ich dieses Dokument bzw. dessen Grundlagen? Irgendwo in den AGB muss das doch geregelt sein, oder?

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Carsten_MK2 

      Das ist wohl kein Dokument was offiziell downloadbar ist sondern was die AD Techniker der Telekom haben. 

      Du findest es hier in der Community mehrfach.

      Vielleicht mag ein Techniker ein aktuelles beitragen 😉

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Hab doch schon geschrieben, das das laufend verändert wird;

      glaube keiner *.pdf von letzer Woche,

      heute kann das schon ganz anders aussehen.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Buster01

      heute kann das schon ganz anders aussehen.

      heute kann das schon ganz anders aussehen.
      Buster01
      heute kann das schon ganz anders aussehen.

      die Gesetze haben sich nicht geändert, komischerweise hast du deine falschen Ausführungen auch schon verbreitet als das pdf brandneu war und hast noch damit angegeben dass du alle AGB rumfährst um den Kunden vorzuführen, komm hör auf, es ist so wie ich und auch @muc80337_2  es schreiben und die Telekom sieht es genauso, muss sie nämlich weil es korrekt ist.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @der_Lutz 
      Hab mir grade mal kurz die neuste Formulierung rausgekramt.


      Kupfer Endleitung defekt, nicht vorhanden oder nicht VDSL/Vectoring fähig.
      MFH: bis 1. TAE hinter Wohnungstür, wirtschaftlichste Bauweise (Aufputz) - kostenfrei bis 25m ab Wohnungstür

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Buster01

      Hab doch schon geschrieben, das das laufend verändert wird;

      Hab doch schon geschrieben, das das laufend verändert wird;
      Buster01
      Hab doch schon geschrieben, das das laufend verändert wird;

      Das kann die Telekom gerne immer wieder ändern - was sie mit dem Kunden umsetzt muss aber gesetzeskonform/regelkonform sein.

      Und Übergabepunkt ist halt bei Bereitstellung nicht der APL sondern die TAE .

       

      Ich weiß, dass es auch höchstrichterliche Urteile gibt, die den Eigentümer in die Verantwortung nehmen.

       

      Da muss sich die Telekom halt ggf. mit dem Hauseigentümer auseinandersetzen.

       

      Der Mieter ist natürlich derjenige, der ein Interesse hat und es schadet sicher nichts, wenn er den Vermieter/Eigentümer antriggert.

      Aber letztlich müssen das Telekom und Eigentümer auskaspern.

       

      Dem Mieter steht u.U. eine Mietminderung zu.

       

      Ist alles ein wenig unfreundlich für den Mieter, dieses Wirrwarr. Ich denke, dass die Telekom deshalb kulante interne Regelungen auf die Beine gestellt hat - denn die Diskussion der Telekom mit dem (eigenen!) Kunden kostet ja auch Geld und macht Ärger.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @Marius AD 

      also sind es noch 5 m mehr geworden.

      0

    • vor einem Jahr

      Also, die Telekom hatte mir sogar die 3 Monate noch Geld abgezogen und nur für 1 Monat rückerstattet. Die meinte ich soll es der Hausverwaltung in Rechnung stellen, was auch nichts geworden ist Fröhlich Ich weiß nur nicht, was man sonst noch als Mieter tun kann damit dies endlich gemacht wird

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Sello12  schrieb:
      Ich weiß nur nicht, was man sonst noch als Mieter tun kann damit dies endlich gemacht wird

      der Telekom eine Frist setzen, die ist dein Vertragspartner und bekommt ja dein Geld.

      Wenn sie die Leistung nicht erbringen können, warum auch immer, müssen sie sich melden und dann eben rückabwickeln, wobei das rein juristisch nicht so einfach ist wie es sich die Telekom macht, das müssen wir hier aber nicht noch einbringen.

       

      Du kannst ja dein  > Profil < befüllen, dann kann jemand vom Team schauen was los ist und wo dein "Fall" liegt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Sello12

      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei. Dann kam der Techniker ein 2. mal, wo es bei der Hotline hieß : "Es musste noch was von aussen geklärt werden".

      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei. Dann kam der Techniker ein 2. mal, wo es bei der Hotline hieß : "Es musste noch was von aussen geklärt werden".
      Sello12
      woraufhin der Techniker kam und festgestellt hat, dass die Leitung anscheinend defekt sei. Dann kam der Techniker ein 2. mal, wo es bei der Hotline hieß : "Es musste noch was von aussen geklärt werden".

      Welche Leitumg ist denn überhaupt gemeintt wenn es bei mehreren Telnehmern nicht funktioniert?

       

      Sello12

      Manche Nachbarn haben DSL Vodafone, bei manchen geht es gar nicht.. wie bei mir.

      Manche Nachbarn haben DSL Vodafone, bei manchen geht es gar nicht.. wie bei mir.
      Sello12
      Manche Nachbarn haben DSL Vodafone, bei manchen geht es gar nicht.. wie bei mir.

       

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Also in der Wohnung kommt kein Signal an aber unten im Keller schon, falls du das meintest.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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