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DSL-Anschluss durch Vorbesitzer blockiert
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
wir kaufen zum 15.10.21 ein Haus. Wir wollten einen Vertrag abschließen, allerdings blockiert der Vorbesitzer die Leitung. Er hat eine Portierung durch Vodafone beauftragt. Ein Sonderkündigungsrecht wurde ihm seitens der Telekom nicht zugestanden. Sein Vertrag läuft noch bis Juni 2022.
Jegliche Versuche ihm die Portierung auszureden, waren sinnlos.
Das Ergebnis ist, wir können den Anschluss unseres Hauses nicht nutzen. Es wird wahrscheinlich eine APL -Erweiterung benötigt. Zumindest muss das geprüfte werden, damit wir anderweitig DSL erhalten können.
Leider fühlt sich an der Hotline niemand dafür verantwortlich.
Ich bitte um Hilfe, wie man mit diesem Anliegen weiter vorgehen kann.
Besten Dank!
MR
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vor 2 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Dorothea T.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
m_roggenhofer
vor 3 Jahren
wie telefonisch besprochen, ist der Auftrag an der neuen Adresse angelegt.
Nächste Woche sollte ich mehr zu einer möglichen APL -Erweiterung sagen können, wenn die Kollegen die Bedarfsanzeige geprüft haben.
Auch mit meinen Kollegen aus dem Wechsler-Team bespreche ich mögliche Alternativen und melde mich dann spätestens Freitag Abend zurück.
Viele Grüße
Dorothea T.
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Akzeptierte Lösung
Dorothea T.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Dorothea T.
vor 3 Jahren
Hallo @m_roggenhofer,
wir haben zwar schon alles am Telefon besprochen, aber es schadet nicht, dass nochmal zu lesen, damit wir auch nichts vergessen.
Die Kündigung des aktuellen Anschlusses bleibt bestehen.
Die Leitung an der neuen Adresse wird, durch den vorgezogenen Anbieterwechsel des Vorbesitzers, zum 06. November frei, sodass wir deinen neuen Vertrag dann Anfang November auch schalten können.
Die Konditionen hatten wir ja bereits erläutert.
Meine Kollegin sieht sich noch den Handyvertrag an, dass der auch verbessert und verknüpft werden kann mit dem Festnetzvertrag und meldet sich heute noch telefonisch bei dir.
Wie besprochen kannst du mich jederzeit mit Fragen löchern.
Sollten sich irgendwelche Neuigkeiten für dich ergeben, werde ich diese natürlich direkt an dich weiterleiten.
Viele Grüße
Dorothea T.
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m_roggenhofer
Antwort
von
Dorothea T.
vor 3 Jahren
Nochmal vielen, vielen Dank für die Mühe, die Geduld, die Hilfe und das Engagement!!!!
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Ganz einfach, da der Kauf erst stattfindet den Verkäufer auf die Lastenfreiheit hinweisen und das entsprechende Maßnahmen zu treffen sind.
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m_roggenhofer
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Erledigt
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flipper1
4 Sterne Mitglied
vor 3 Jahren
Hallo @m_roggenhofer
Währe nicht eine mögliche Lösung,
der Vorbesitzer beauftragt einen Umzug
nach dem TKG einen Umzug, da ändert sich ja an der Laufzeit nichts , kann der Umzug nicht 1 zu 1 umgesetzt werden , kann der Vermieter seinen Telekom Vertag ja mit einer Laufzeit von 3 Monaten kündigen und die Ltg. wird
wird nicht mehr blokiert.
Sollte beiden Parteien entgegenkommen.
MfG
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Carsten_MK
Antwort
von
flipper1
vor 3 Jahren
Der Verkäufer verhält sich vertragswidrig.
Die Kosten, die nun entstehen, hat er zu übernehmen.
Sein "nach mir die Sintflut"-Denken ist dumm und rücksichtslos, wird ihn aber am Ende einiges Geld kosten.
Der Anwalt ist schon im Spiel?
Rein technisch: Wenn keine Doppelader frei ist, dann ist das leider so. Vermutlich (sonst wäre das gemacht worden) sind auch keine Ausgleichsadern belegbar (mal gezielt bei der Hotline diesen Fachbegriff fallen lassen).
Den alten, ungenutzten Anschluss einfach abschalten KANN die Telekom zwar, DARF es aber nicht.
Hier hat der Gesetzgeber gepennt (und er pennt immer noch), denn der Auszug eines Kunden ist seitens des Anbieters (zum Beispiel 1+1) dem Netzbetreiber (meist Telekom) zu melden - es wurde aber nicht festgelegt, dass der Netzbetreiber berechtigt (oder gar verpflichtet) wäre, eine offiziell ungenutzte Leitung zu kappen.
"Injedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat" das steht im §46 TKG . Und das hier wurde vergessen: "(...) Er hat die Teilnehmeranschlussleitung dem Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes freizugeben, so dass sie von diesem wieder für einen Neuanschluss belegt werden kann."
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Kathrin W.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
verständlich, dass du in deinem neuen Zuhause auch einen Anschluss mit Internet nutzen möchtest.
Selbstverständlich unterstütze ich dich in dieser verzwickten Konstellation dabei.
Dazu und auch zur notwendigen Legitimation ist ein persönliches Telefonat erforderlich.
Ich habe in deinen Profilangaben gesehen, dass dir dies zwischen 10 und 16 Uhr passt.
Da ich zu dieser Zeit selbst nicht im Dienst bin, mache ich eine Notiz für meine Kolleg*innen
aus der Tagesschicht morgen, damit du einen entsprechenden Rückruf von uns erhältst.
Ich wünsche allseits noch einen angenehmen Abend.
Beste Grüße
Kathrin W.
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m_roggenhofer
Antwort
von
Kathrin W.
vor 3 Jahren
Besten Dank Kathrin für deine Nachricht.
Die Uhrzeit hatte ich absichtlich so angegeben, da wir heute Abend unterwegs sind.
Ich bin positiv gestimmt, dass sich das leicht regeln lässt und der Aufwand auf allen Seiten gering ist.
Beste Grüße, danke für eure Nachrichten und die Unterstützung in die Rundeund ein schönes Wochenende!
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Kathrin W.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
auch hier nochmal vielen Dank für unsere freundlichen Telefonate gestern und heute.
Es freut mich, dass wir sowohl bezüglich des Festnetzanschlusses als auch des
Mobilfunktarifes eine passende Lösung finden konnten.
Der Festnetzanschluss wird am 8. November 2021 geschalten.
Die Bereitstellung erfolgt direkt in unserem Netz ohne Technikerbesuch.
Zur Vorabnutzung erhaltet ihr den MagentaZuhause Schnellstart Router, sodass ihr
gleich beim Einzug in das neue Heim online gehen könnt.
Alle Auftragsbestätigungen, auch die für den Mobilfunktarif und MagentaEINS, habe ich an die
bei uns hinterlegten E-Mail-Adressen geschickt.
Für den Festnetzanschluss bekommst du, nach Bereitstellung desselben, eine entsprechende
Einmalgutschrift, sodass die Diskrepanz zwischen versprochener Vergünstigung und den
Konditionen in der erhaltenen Auftragsbestätigung ausgeglichen wird.
Ich wünsche noch einen angenehmen Abend und einen stressfreien Umzug.
Beste Grüße
Kathrin W.
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