Gelöst
Ehemann schon lange verstorben, einfach alles übernommen bezüglich Telekom, jetzt §172 TKG (Vertragspartneränderung)
vor 2 Stunden
Mein Ehemann ist schon vor langer Zeit verstorben.
Ich habe das aber NICHT an die Telekom weitergemeldet, sondern blieb halt weiterhin in der GLEICHEN Wohnung mit dem GLEICHEN Dsl-Anschluß. Die Kontonummer, von der die Telekom-Gebühren abgebucht wurden, blieb auch immer gleich.
Jetzt werde ich von Telekom aufgefordert zu "Auftrag zur Änderung der Vertragspartnerdaten".
Wegen Telekommunikationsgesetz §172 ...
Was muss ich auswählen als "Grund der Änderung", um nicht in den falschen, kostenpflichtigen "Blaumilch-Kanal" zu geraten:
1.Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall
2.Vertrag geht auf den Ehepartner über
3.Ausscheiden eines Vertragspartners bei Eheleuten, z.B. Trennung
Vielen Dank im voraus!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einer Stunde
Hallo und willkommen @Oktoberfest26 ,
vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community
Der § 172 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ) legt fest, dass Telekommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sind, die Kundendaten vollständig und korrekt zu erfassen und zu aktualisieren.
Da Ihr Ehemann verstorben ist und Sie weiterhin den Vertrag nutzen, empfiehlt es sich, den Grund der Änderung als „Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall“ anzugeben.
Viele Grüße
Florian
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