Einzelverbindungsnachweis nur nach Registrierung bei amerikanischer Firma ?
vor 5 Jahren
Hallo,
aus einem privatten Anlass wollte ich auf die Einzelverbindungen von November/Dezember 2019 schauen. Das ist mir nicht gelungen. Zunächst hatte ich verschiedene Problem meines Browsers bzw meiner Einstellungen vermutet (Firefox, Noscript, Win10 - alles aktuell.
Nachdem aber alle möglichen Hinweise zu technischen Freigaben nicht gefruchtet haben, scheint es daran zu hängen, dass man Einzelverbindungsnachweise nur erhält/einsehen kann, wenn man dies zuvor bei einer Firma DocuSign, mit Sitz in San Francisco, USA, beantragt. Die Geschäftsbedingungen dieser Firma enthalten aber explizit die Erlaubnis, alle Daten ausserhalb des EU-Rechts zu speichern und weiter zu geben.
Habe ich da etwas falch verstanden?
Es arf doch wohl nicht wahr sein, dass eine deutschen Firma EU-Recht durch Subverträge umgeht bzw. aushebelt.
Gibt es eine andere Moglichkeit, Einzelverbindungsnachweise einzusehen oder zu erhalten?
Viele Grüße
Maria
PS: Der Versuch diese Frage per Hotline zu klären, war nicht erfolgreich. Als nach länglicher Wartezeit eine Verbindung zustande kam, wurde das Gespräch mit dem Hinweis abgebrochen, dass ich dazu am Morgen anrufen soll. zum jetzigen Zeitpunkt sei ich bei der Störungsmeldung gelandet und die sei für diese Fragen nicht zuständig.
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vor 5 Jahren
Da hat die Telekom offenbar tatsächlich eine Umstellung gemacht vom früheren pdf Ausfüllen und zurückschicken/zurückfaxen...
Quelle: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen
Auch wenn DocuSign ein internationales Unternehmen ist, das fragliche Impressum der DocuSign Seite nennt
DocuSign Germany GmbH
Neue Rothofstrasse 13-19
60313 Frankfurt
Deutschland
TFN Deutschland: +49 800 186 08 56
EMEA Telefonnummer: +44 203 714 4800
E-Mail: dach@docusign.com
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Frank Harter, Vivian Chow, Eugene Lao
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt
Handelsregister-Nummer: HRB 111200
Umsatzsteuer Ident.-Nr.: DE815769757
https://www.docusign.de/unternehmen/impressum
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Antwort
von
vor 5 Jahren
ich habe Rückmeldungen von unserem Datenschutzteam erhalten.
Sie haben mir gesagt, dass die Weitergabe sich darauf beschränkt, dass die Unterschrift natürlich an uns weitergeleitet wird und dass keine weitere Weitergabe erfolgt.
Leider habe ich Sie soeben nicht erreicht. Wenn Sie weiterhin Bedenken haben, sende ich Ihnen gerne den Antrag nochmal per E-Mail zu. Sie können diesen dann händisch unterschreiben und per Post an uns senden. Dazu sollten wir kurz Ihre aktuelle E-Mail-Adresse absprechen. Wann passt es besser mit einem Rückruf?
Viele Grüße
Martina H.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo Martina,
tut mir leid, dass es gestern nicht geklappt hat, ist blöd gelaufen.
Ich bin heute den ganzen Tag erreichbar. Morgen nur bis 10:30 h.
In der Tat sind meine Bedenken nicht ausgeräumt. Die Datenschutzrichtlinie sagt sehr viel Weitergehendes (siehe meinen zweiten Eintrag). Wenn das gar nicht zutrifft, warum schreibt man das so allgemein rein und nicht genauer was Sache ist?
Und wenn es heute wirklich (noch) nicht zutreffen sollte, weiss man, ob es so bleibt?
Auf diese Weise hat man schon die Absicherung für evtl. andere Handhabungen in der Zukunft, oder?
Fraglich ist doch aus, welche rechtliche Bedeutung eine solche Aussage hier im Forum hat im Vergleich zu der veröffentlichten Datenschutzrichtlinie, die man letztlich ja mit der Unterschrift bestätigt?
Was ist übrigens mit der Frage nach Einzelverbindungsnachweisen für November/Dezember 2019?
Viele Grüße
cbc007
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @cbc007,
vielen Dank für das nette Gespräch.
Ich habe Ihnen, wie besprochen, den Auftrag für den zukünftigen und rückwirkenden Einzelverbindungsnachweis per E-Mail gesendet. Bitte unterschreiben Sie diesen händisch und schicken ihn mir zurück. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Ohne Ihre Unterschrift darf ich leider keinen Einzelverbindungsnachweis eintragen. Sobald der Auftrag da ist, leite ich es in die Wege, zu den von Ihnen gewünschten Rechnungen rückwirkend einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen und kümmere mich auch darum, dass zukünftig immer ein Einzelverbindungsnachweis vorliegt.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne wieder hier bei mir.
Viele Grüße
Martina H.
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