Einzelverbindungsnachweis nur nach Registrierung bei amerikanischer Firma ?

vor 5 Jahren

Hallo,

aus einem privatten Anlass wollte ich auf die Einzelverbindungen von November/Dezember 2019 schauen. Das ist mir nicht gelungen. Zunächst hatte ich verschiedene Problem meines Browsers bzw meiner Einstellungen vermutet (Firefox, Noscript, Win10 - alles aktuell.

 

Nachdem aber alle möglichen Hinweise zu technischen Freigaben nicht gefruchtet haben, scheint es daran zu hängen, dass man Einzelverbindungsnachweise nur erhält/einsehen kann, wenn man dies zuvor bei einer Firma DocuSign, mit Sitz in San Francisco, USA, beantragt.  Die Geschäftsbedingungen dieser Firma enthalten aber explizit die Erlaubnis, alle Daten ausserhalb des EU-Rechts zu speichern und weiter zu geben.

 

Habe ich da etwas falch verstanden?
Es arf doch wohl nicht wahr sein, dass eine deutschen Firma EU-Recht durch Subverträge umgeht bzw. aushebelt.

 

Gibt es eine andere Moglichkeit, Einzelverbindungsnachweise  einzusehen oder zu erhalten?

 

Viele Grüße

 

Maria

PS: Der Versuch diese Frage per Hotline zu klären, war nicht erfolgreich. Als nach länglicher Wartezeit eine Verbindung zustande kam, wurde das Gespräch mit dem Hinweis abgebrochen, dass ich dazu am Morgen anrufen soll. zum jetzigen Zeitpunkt sei ich bei der Störungsmeldung gelandet und die sei für diese Fragen nicht zuständig.

 

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    • vor 5 Jahren

      Da hat die Telekom offenbar tatsächlich eine Umstellung gemacht vom früheren pdf Ausfüllen und zurückschicken/zurückfaxen...

       

      grafik.png

      Quelle: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen

       

      Auch wenn DocuSign ein internationales Unternehmen ist, das fragliche Impressum der DocuSign Seite nennt

       

      https://www.docusign.de/unternehmen/impressum

       

       

       

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @cbc007,

      ich habe Rückmeldungen von unserem Datenschutzteam erhalten.

      Sie haben mir gesagt, dass die Weitergabe sich darauf beschränkt, dass die Unterschrift natürlich an uns weitergeleitet wird und dass keine weitere Weitergabe erfolgt.

      Leider habe ich Sie soeben nicht erreicht. Wenn Sie weiterhin Bedenken haben, sende ich Ihnen gerne den Antrag nochmal per E-Mail zu. Sie können diesen dann händisch unterschreiben und per Post an uns senden. Dazu sollten wir kurz Ihre aktuelle E-Mail-Adresse absprechen. Wann passt es besser mit einem Rückruf?

      Viele Grüße

      Martina H.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo Martina,

      tut mir leid, dass es gestern nicht geklappt hat, ist blöd gelaufen.
      Ich bin heute den ganzen Tag erreichbar. Morgen nur bis 10:30 h.

       

      In der Tat sind meine Bedenken nicht ausgeräumt. Die Datenschutzrichtlinie sagt sehr viel Weitergehendes (siehe meinen zweiten Eintrag). Wenn das gar nicht zutrifft, warum schreibt man das so allgemein rein und nicht genauer was Sache ist?

      Und wenn es heute wirklich (noch) nicht zutreffen sollte, weiss man, ob es so bleibt?
      Auf diese Weise hat man schon die Absicherung für evtl. andere Handhabungen in der Zukunft, oder?
      Fraglich ist doch aus, welche rechtliche Bedeutung eine solche Aussage hier im Forum hat im Vergleich zu der veröffentlichten Datenschutzrichtlinie, die man letztlich ja mit der Unterschrift bestätigt?

       

      Was ist übrigens mit der Frage nach Einzelverbindungsnachweisen für November/Dezember 2019?

      Viele Grüße

      cbc007

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @cbc007,

      vielen Dank für das nette Gespräch.

      Ich habe Ihnen, wie besprochen, den Auftrag für den zukünftigen und rückwirkenden Einzelverbindungsnachweis per E-Mail gesendet. Bitte unterschreiben Sie diesen händisch und schicken ihn mir zurück. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Ohne Ihre Unterschrift darf ich leider keinen Einzelverbindungsnachweis eintragen. Sobald der Auftrag da ist, leite ich es in die Wege, zu den von Ihnen gewünschten Rechnungen rückwirkend einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen und kümmere mich auch darum, dass zukünftig immer ein Einzelverbindungsnachweis vorliegt.

      Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne wieder hier bei mir.

      Viele Grüße

      Martina H.

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