Gelöst
Endgeräte Servicepaket kündigen
vor 5 Jahren
Hallo,
seit 2012 habe ich einen Speedport W921 Router. Dieser ist mittlerweile in Stufe 3 des Endgeräte Servicepakets und wird entsprechend monatlich berechnet. Nun wollte ich über https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ prüfen, ob ich diesen bei einer Kündigung des Servicepakets zurücksenden muss oder aufgrund des Alters das Gerät behalten kann.
Nach Eingabe von Kundennummer und Postleitzahl (entspricht der PLZ der damaligen Lieferadresse) bekomme ich jedoch folgende Fehlermeldung: Zu dieser Kombination aus Kundennummer und PLZ wurden keine Mietgeräte gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe noch einmal.
Es wäre klasse, wenn sich ein Mitarbeiter der Angelegenheit annehmen könnte um zu prüfen, ob ich dieses Gerät bei einer Kündigung des Endgeräte Servicepakets zurück senden müsste oder nicht.
Vielen Dank
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vor 4 Jahren
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vor 5 Jahren
Du musst die Daten eingeben wo damals das Mietgerät hingegangen ist, also deine Kundennummer und die PLZ (vielleicht hat sich diese durch einen Umzug geändert) andernfalls bitte Profil befüllen damit sich das ein Teami @telekomhilft anschauen kann!
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Sowohl Postleitzahl als auch Kundennummer haben sich nicht geändert. Habe extra nochmal auf der Bestellung von damals nachgeschaut. Kundennummer etc. sind bereits im Profil hinterlegt. Daher die Bitte, dass sich ein Mitarbeiter von @telekomhilft den Sachverhalt einmal anschaut.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Wie besprochen, habe ich den Speedport für Sie gekündigt und kann zum genannten Ablösebetrag behalten werden.
Viele Grüße
Dean B.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Guten Abend @JSMAX,
schade, mein Anrufversuch eben war nicht erfolgreich.
Ich glaube, wir reden hier aneinandervorbei bzw. es sind unbegründete Sorgen.
Der Speedport Smart 3 wurde zum 9. Mai 2022 gekündigt, denn die Retoure von dem Gerät ist korrekt eingegangen und wurde bearbeitet. Eine Bestätigung darüber wurde auch per E-Mail generiert, am 5. Mai 2022.
Wenn noch Fragen offen sind, wäre es super, wenn wir eine ungefähre Rückrufzeit genannt bekommen.
Besten Dank & schöne Grüße
Ina B.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo,
ich habe bezüglich der Kündigung von Endgeräten ebenfalls eine Frage:
Als ich meine Daten eingegeben habe (Kundenummer, ehemalige PLZ) wurden mir seltsamerweise zwei Geräte angezeigt:
1. Der Speedport Smart 1, der hier auch noch steht und den ich kündigen wollte (Habe einen neuen Router gekauft).
2. Ein Mediareceiver 303ws (angeblich seit 2015), in dessen Besitz ich lediglich für 2 Tage war.
Der gen. Mediareceiver wurde damals bei einer Tarifänderung (Umstieg von DSL auf VDSL) im Telekomshop hinzugebucht (lt. Aussage Shopmitarbeiter nicht anders möglich) und zu mir geschickt. Ich habe ihn dann direkt im Telekomshop wieder abgegeben.
Deshalb war ich jetzt irritiert, dass er in der Auflistung noch vorhanden war.
Ich habe jetzt für beide Geräte die Umweltgerechte Entsorgung angegeben, auch wenn es mir naturgemäß garnicht möglich ist, den nicht vorhandenen Mediareceiver zu entsorgen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @mauritz1,
das ist dann sicher nur ein Anzeigefehler im Retourenportal.
Grüße Detlev K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit Ihrer Gesellschaft am 19.01.2021 einen Vertrag ( MagentaZuhause M-MagentaTV-Smart) abgeschlossen.
Er beinhaltet dieses zusätzliche Endgeräte-Service-Paket.
Wenn ich richtig rechne müsste die Mindestvertrags-Laufzeit also auch am 19.01.2023 enden.
Meine Frage:
Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h. wie hoch wäre die Ablösesumme?? Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt.
Für Ihre zeitnahe Antwort bedanke ich mich.
Mit freundlichem Gruß
Karl Herrmann
(in Vertretung Marion Herrmann)
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Meine Frage: Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h. wie hoch wäre die Ablösesumme?? Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt.
Meine Frage:
Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h. wie hoch wäre die Ablösesumme?? Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt.
Nein @xy12
Nichts wofür Du Miete bezahlst, wird überbezahlt.
Mietwohnung wird auch nach 50 Jahren Mietzahlung nicht zum Eigentum, oder preiswert erwerbbar.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Abend @xy12,
wie schon durch @Gelöschter Nutzer angemerkt, gibt es dazu keine offizielle Möglichkeit.
Beste Grüße,
Johannes P.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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