Gelöst

Endgeräte Servicepaket kündigen

vor 6 Jahren

Hallo,

 

seit 2012 habe ich einen Speedport W921 Router. Dieser ist mittlerweile in Stufe 3 des Endgeräte Servicepakets und wird entsprechend monatlich berechnet. Nun wollte ich über https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ prüfen, ob ich diesen bei einer Kündigung des Servicepakets zurücksenden muss oder aufgrund des Alters das Gerät behalten kann.

 

Nach Eingabe von Kundennummer und Postleitzahl (entspricht der PLZ der damaligen Lieferadresse) bekomme ich jedoch folgende Fehlermeldung: Zu dieser Kombination aus Kundennummer und PLZ wurden keine Mietgeräte gefunden. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe noch einmal.

 

Es wäre klasse, wenn sich ein Mitarbeiter der Angelegenheit annehmen könnte um zu prüfen, ob ich dieses Gerät bei einer Kündigung des Endgeräte Servicepakets zurück senden müsste oder nicht.

 

Vielen Dank

Letzte Aktivität

vor 5 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Jahren

      Du musst die Daten eingeben wo damals das Mietgerät hingegangen ist, also deine Kundennummer und die PLZ (vielleicht hat sich diese durch einen Umzug geändert) andernfalls bitte Profil befüllen damit sich das ein Teami @telekomhilft anschauen kann!

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      von

      vor 6 Jahren

      Sowohl Postleitzahl als auch Kundennummer haben sich nicht geändert. Habe extra nochmal auf der Bestellung von damals nachgeschaut. Kundennummer etc. sind bereits im Profil hinterlegt. Daher die Bitte, dass sich ein Mitarbeiter von @telekomhilft den Sachverhalt einmal anschaut.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @uppereasthh und danke für das nette Gespräch.

      Wie besprochen, habe ich den Speedport für Sie gekündigt und kann zum genannten Ablösebetrag behalten werden.

      Viele Grüße
      Dean B.

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      von

      vor 5 Jahren

      Guten Morgen! @monika-andreasch

      Gerne bin ich Ihnen bei der Kündigung des Gerätes behilflich.

      Sagen Sie mir kurz Bescheid, sobald ich mich telefonisch bei Ihnen melden kann. Fröhlich

      Mit freundlichen Grüßen
      Luca Br.

      0

      von

      vor 5 Jahren

      Gerne am Freitag 8.1. ab 10 Uhr unter der angegebenen Hannynummer.

      0

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @monika-andreasch,

      wie gerade gesprochen, habe ich Ihnen den Retourenschein per E-Mail geschickt.
      Bei weiteren Fragen sind wir jederzeit da. Fröhlich

      Viele Grüße & ein schönes Wochenende
      Ina B.





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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Sehr geehrte Damen und Herren,

       

      ich habe mit Ihrer Gesellschaft am 19.01.2021 einen Vertrag ( MagentaZuhause M-MagentaTV-Smart) abgeschlossen.

      Er beinhaltet dieses zusätzliche Endgeräte-Service-Paket. 

      Wenn ich richtig rechne müsste die Mindestvertrags-Laufzeit also auch am 19.01.2023  enden.

       

      Meine Frage:

      Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h.  wie hoch wäre die Ablösesumme??  Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt. 

       

      Für Ihre zeitnahe Antwort bedanke ich mich.

       

      Mit freundlichem Gruß

      Karl Herrmann 

       

      (in Vertretung Marion Herrmann)

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      von

      vor 3 Jahren

      xy12

      Meine Frage: Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h. wie hoch wäre die Ablösesumme?? Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt.

      Meine Frage:

      Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h.  wie hoch wäre die Ablösesumme??  Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt. 

      xy12

      Meine Frage:

      Kann ich diese Endgeräte käuflich bei Ihnen erwerben, d.h.  wie hoch wäre die Ablösesumme??  Oder gibt es eine andere passable Lösung, denn mit der Zeit sind diese Geräte überzahlt. 


      Nein @xy12 

      Nichts wofür Du Miete bezahlst, wird überbezahlt.

      Mietwohnung wird auch nach 50 Jahren Mietzahlung nicht zum Eigentum, oder preiswert erwerbbar.

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      von

      vor 3 Jahren

      Guten Abend @xy12,

       

      wie schon durch @Gelöschter Nutzer angemerkt, gibt es dazu keine offizielle Möglichkeit.

       

      Beste Grüße,

       

      Johannes P.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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