Entschädigung für Störung des Festnetzzugangs

vor 11 Monaten

Seit 22.1.2024 ist mein Festnetzanschluss gestört . Kein Telefon, kein Internet. Die Leitung zum nächsten Verteilerkasten ist noch in Ordnung. Sehe ich in meinem Router . Erst sollte er bis zum 30.1. wieder hergestellt werden. Dann war es der 31.1. und jetzt hat man daraus den 8.2.24 gemacht.

Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23. Komisch meine Nachbarn haben aber alle noch ihren Internetanschluss - als keine Störung. Ich vermute, dass sie nicht bei der Telekom sind.

Kann mir jemand sagen wo ich eine Entschädigung dafür anfordern kann.

Störung Telekom.pdf

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26

  • Community Guide

    vor 11 Monaten

    @kcm  schrieb:
    Kann mir jemand sagen wo ich eine Entschädigung dafür anfordern kann.

    Warte erst einmal bis die Störnug behoben ist. Erst dann ist ja der gesamte Zeitraum der Störung bekannt.

    Im Anschluss einfach nochmal hier melden, dabei dann aber auch noch deine Daten im Profil eintragen. Dann kann sich ein Teamie " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ Teamie /ta-p/4398648#glossar" target="_blank"> Teamie darum kümmern

     

    Daten eintragen geht unter: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 11 Monaten

    Die Entschädigung wirst du bekommen wenn dein Anschluss wieder funktioniert. Du bekommst anteilig die monatliche Grundgebühr gutgeschrieben.

    2

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    @Käseblümchen  schrieb:
    Aber nicht automatisch ohne eigenes Bemühen.

    Habe ich ja nicht behauptet. 

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Monaten

    @Käseblümchen Das scheint mir nicht ganz korrekt: das eine sind Erstattungen nach AGB, es gibt aber noch Tagessätze nach TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG !?

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Monaten

    @kcm  schrieb:

     

    Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstörung seit dem 29.12.23.

    Da gibt es keine Endschädigung bei Flächenstörung 

     

    4

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    @Käseblümchen  schrieb:
    wird von den Rechtssprechung als "Höhere Gewalt" eingestuft.

    Und da hier keine Rechtsauskunft gegeben wird und gegeben werden kann sollten wir von solchen Aussagen Abstand nehmen bzw. nicht treffen.

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 11 Monaten

    Nur mal nebenbei.

    Entschädigung bekommt man, wenn man einen Schaden hat, das hast du nicht.

    Du bekommst, wenn du dich gemeldet hast, das hast du, eine Erstattung der Grundgebühr für den Zeitraum deiner Meldung bis zur Störungsbeseitigung.

    Alles andere was du vielleicht noch dazu bekommst, ist Kulanz ohne Rechtsanspruch.

     

    war bei mir auch so 😔

    2

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    @Smart-und-Clever  schrieb:
    ist Kulanz ohne Rechtsanspruch

    Schmarrn ... und das Recht dazu findest du in Telekommunikationsgesetz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 11 Monaten

    Der Regengott hat gesagt es wäre höhere Gewalt gewesen, da hab ich mich entschieden, mir nicht die Zeit um die Ohren zu schlagen wegen  3 € 50 . @CobraCane 

     

    edit: na ich denke mal @kcm wird uns über den Ausgang informieren, wie gesagt, bei mir war es wohl höhere Gewalt 

    1

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    Hi @kcm,

     

    wie @CobraCane schon sagte, am besten wieder melden, sobald die Störung durch und dann die Daten hinterlegt haben.

    Dann klären wir alles. 🙂

     

    Beste Grüße in die Runde & auf bald,

     

    Johannes P.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 11 Monaten

    Zum aktuellen Stand:
    Heute wurde ich auf den 12.2. vertröstet.

    Ich habe heute angezeigt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache wenn es bis dahin nicht erledigt ist 

    4

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    @kcm 

     

    Ich habe heute angezeigt, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache wenn es bis dahin nicht erledigt ist 

    Wenn Du den Anschluss nicht so dringend brauchst, dass Du ihn auch ebenso gut kündigen kannst, warum hast Du es dann so eilig mit der Instandsetzung?

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 11 Monaten

    Störung wurde heute behoben.👍

    Mal sehen wie man für den Ausfall entschädigt wird.

    0

  • Community Guide

    vor 11 Monaten

    Na ja, hier zumindest nicht @kcm  da du ja immer noch anonym unterwegs bist.

    Daher entweder bei der Hotline anrufen oder das nachholen was ich dir geschrieben habe:

     

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Entschaedigung-fuer-Stoerung-des-Festnetzzugangs/m-p/6554437#M2202208

    1

    Antwort

    von

    vor 11 Monaten

    Ich habe meine Daten ergänzt. Sollte reichen. Wenn nicht nochmals melden 

  • Community Guide

    vor 11 Monaten

    Team ist informiert, bitte halte zum Anruf die letzten 6 Ziffern deiner IBAN zur Legitimation bereit.

    0

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