Entschädigung nach 23 Tagen Totalausfall
vor 4 Stunden
Hallo liebe Community,
am 18.12.2025 kam es bei uns zuhause zu einem Totalausfall unseres Telefon- und Internetanschlusses. Bei der Meldung der Störung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Flächenstörung handeln würde. Diese Störung dauerte bis zum 09.01.2026 an.
Also hatten wir 23 Tage lang weder Telefon noch Internet zuhause.
Da uns gemäß § 58 TKG eine Entschädigung zusteht, habe ich postalisch um Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung. Nach Berechnung gemäß § 58 TKG ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung immerhin 160 €.
Dieses wurde uns aber leider verwehrt. Man Verwies auf die Erstattung des anteiligen Grundbetrages, mehr würde uns nicht zustehen.
Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte, wurde ebenfalls mit Verweis auf Erstattung des anteiligen Grundbetrages beantwortet.
Ich weiß nicht, wieso sich die Telekom hier so quer stellt. Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Eine Einschaltung der Bundesnetzagentur möchte ich gerne vermeiden.
Vielen Dank im voraus !
Viele Grüße
Odenwälder01
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vor 4 Stunden
Falscher Beitrag.
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vor 4 Stunden
Hallo @Odenwälder01,
vielen Dank für deinen Beitrag. 😊
Gerne schaue ich mir das einmal an.
Hinterlege dafür einmal deine Rufnummer im Profil und gib mir dann hier Bescheid.
Lass mich auch gerne wissen, wann ich dich am besten erreichen kann.
Liebe Grüße
Belana
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vor 3 Stunden
Hattest du während der Störzeit einen Schnellstart Router erhalten?
1
von
vor 3 Stunden
Ein Schnellstart Router habe ich erst Nachmittags am 09.01.2026 bekommen. Da war dann aber die Störung gerade behoben.
Diesen habe ich dann ungeöffnet umgehend wieder zurück geschickt.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Hallo Belana,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hab mein Profil mit Daten gefüllt.
Wenn Du noch andere Informationen brauchst, sag mir Bescheid.
Viele Grüße
Odenwälder01
0
1
von
vor 3 Stunden
Hallo Belana
Hallo Belana,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hab mein Profil mit Daten gefüllt.
Wenn Du noch andere Informationen brauchst, sag mir Bescheid.
Viele Grüße
Odenwälder01
Info
@Belana M.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.
Hallo liebe Community,
am 18.12.2025 kam es bei uns zuhause zu einem Totalausfall unseres Telefon- und Internetanschlusses. Bei der Meldung der Störung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Flächenstörung handeln würde. Diese Störung dauerte bis zum 09.01.2026 an.
Also hatten wir 23 Tage lang weder Telefon noch Internet zuhause.
Da uns gemäß § 58 TKG eine Entschädigung zusteht, habe ich postalisch um Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung. Nach Berechnung gemäß § 58 TKG ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung immerhin 160 €.
Dieses wurde uns aber leider verwehrt. Man Verwies auf die Erstattung des anteiligen Grundbetrages, mehr würde uns nicht zustehen.
Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte, wurde ebenfalls mit Verweis auf Erstattung des anteiligen Grundbetrages beantwortet.
Ich weiß nicht, wieso sich die Telekom hier so quer stellt. Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Eine Einschaltung der Bundesnetzagentur möchte ich gerne vermeiden.
Vielen Dank im voraus !
Viele Grüße
Odenwälder01
Hast du dir einfach mal durchgelesen nach welchen Gründen diese euch NICHT zusteht?
0
2
von
vor 3 Stunden
Wenn Du Gründe kennst, warum uns diese Entschädigung NICHT zusteht, teile sie mir doch bitte mit.
Dann wäre mir schon sehr geholfen.
Vielen Dank !
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von
vor 2 Stunden
Ach sorry, ich glaube ich hab da was Missverstanden.....
In den Schreiben von der Telekom stand nur, wir hätten keinen Anspruch auf Entschädigung, da wir Gutschriften für die anteilige Grundgebühr erhalten hätten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
@Odenwälder01 es steht kein Grund dabei, weshalb § 58 nicht angewendet wird ? Den Grund würde ich aber einfordern, oder kennst du ihn bereits ?
0
3
von
vor 2 Stunden
In den Schreiben der Telekom stand nur, dass wir keinen Anspruch auf Entschädigung hätten, da wir für den Zeitraum der Störung eine Gutschrift für die anteilige Grundgebühr bekommen hätten.
0
von
vor einer Stunde
Hallo @Odenwälder01,
Vielen Dank für das Telefonat. Vorgestern wurde bereits eine E-Mail versendet, in der erläutert wurde, dass die Entschädigung geprüft und abgelehnt wurde. Daher kann auch ich nur noch einmal auf das Schreiben verweisen. Tut mir sehr leid.
Beste Grüße
Julia
von
vor einer Stunde
@Julia U. Wandel das doch mal bitte in eine Antwort damit es gelöst werden kann.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung.
Hallo liebe Community,
am 18.12.2025 kam es bei uns zuhause zu einem Totalausfall unseres Telefon- und Internetanschlusses. Bei der Meldung der Störung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Flächenstörung handeln würde. Diese Störung dauerte bis zum 09.01.2026 an.
Also hatten wir 23 Tage lang weder Telefon noch Internet zuhause.
Da uns gemäß § 58 TKG eine Entschädigung zusteht, habe ich postalisch um Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung. Nach Berechnung gemäß § 58 TKG ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung immerhin 160 €.
Dieses wurde uns aber leider verwehrt. Man Verwies auf die Erstattung des anteiligen Grundbetrages, mehr würde uns nicht zustehen.
Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte, wurde ebenfalls mit Verweis auf Erstattung des anteiligen Grundbetrages beantwortet.
Ich weiß nicht, wieso sich die Telekom hier so quer stellt. Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Eine Einschaltung der Bundesnetzagentur möchte ich gerne vermeiden.
Vielen Dank im voraus !
Viele Grüße
Odenwälder01
Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte
Hallo liebe Community,
am 18.12.2025 kam es bei uns zuhause zu einem Totalausfall unseres Telefon- und Internetanschlusses. Bei der Meldung der Störung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Flächenstörung handeln würde. Diese Störung dauerte bis zum 09.01.2026 an.
Also hatten wir 23 Tage lang weder Telefon noch Internet zuhause.
Da uns gemäß § 58 TKG eine Entschädigung zusteht, habe ich postalisch um Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung. Nach Berechnung gemäß § 58 TKG ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung immerhin 160 €.
Dieses wurde uns aber leider verwehrt. Man Verwies auf die Erstattung des anteiligen Grundbetrages, mehr würde uns nicht zustehen.
Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte, wurde ebenfalls mit Verweis auf Erstattung des anteiligen Grundbetrages beantwortet.
Ich weiß nicht, wieso sich die Telekom hier so quer stellt. Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Eine Einschaltung der Bundesnetzagentur möchte ich gerne vermeiden.
Vielen Dank im voraus !
Viele Grüße
Odenwälder01
Die inflationäre Nutzung einer Fristsetzung ohne Konsequenzen kann man sich doch sparen @Odenwälder01 . Wen will man damit denn beeindrucken?
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Uneingeloggter Nutzer
von