Entschädigung nach 23 Tagen Totalausfall

vor 5 Stunden

Hallo liebe Community,

am 18.12.2025 kam es bei uns zuhause zu einem Totalausfall unseres Telefon- und Internetanschlusses. Bei der Meldung der Störung wurde mir mitgeteilt, dass es sich um eine Flächenstörung handeln würde. Diese Störung dauerte bis zum 09.01.2026 an.

Also hatten wir 23 Tage lang weder Telefon noch Internet zuhause.

Da uns gemäß § 58 TKG eine Entschädigung zusteht, habe ich postalisch um Überweisung des Entschädigungsbetrages gebeten mit Fristsetzung. Nach Berechnung gemäß § 58 TKG ab dem Zeitpunkt der Störungsmeldung immerhin 160 €.

Dieses wurde uns aber leider verwehrt. Man Verwies auf die Erstattung des anteiligen Grundbetrages, mehr würde uns nicht zustehen.

Ein zweiter Brief, in dem ich dann die Entschädigung mit Fristsetzung einforderte, wurde ebenfalls mit Verweis auf Erstattung des anteiligen Grundbetrages beantwortet.

Ich weiß nicht, wieso sich die Telekom hier so quer stellt. Nach § 58 TKG steht uns für diesen Totalausfall doch eine Entschädigung zu.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Eine Einschaltung der Bundesnetzagentur möchte ich gerne vermeiden.

Vielen Dank im voraus !

 Viele Grüße

Odenwälder01

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