Gelöst
Entsperrung
vor 8 Jahren
Hallo, ich hatte heute morgen das auszustehende Geld überwiesen (ca. 161€). Leider konnte ich mich nicht darum kümmern, dass die Überweisung pünktlich überwiesen wird, da ich krankheitsbedingt verhindert war. Ich bräuchte aber dringend wieder Internet zuhause, zwecks geschäftlicher E-Mails. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Internet heute wieder freigeschaltet wird? Hatte im Forum bei einigen Nutzern gelesen, dass Sie das Internet innerhalb von Stunden wieder freigeschaltet haben.
Über einen Rückmeldung würde ich mich freuen
Mein Buchungskonto ist: xxxxxxxxxx
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Becker
Buchungskonto entfernt. Bitte posten Sie hier keine persönlichen Daten.
Melanie S. von Telekom hilft
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vor 6 Jahren
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vor 8 Jahren
Hy tagchen un herzlich willkommen hier @fabi1312 der entsperrprozess läuft automatisch un es dauert ca sobald Geld eingegangen is bei Telekom un deinem Buchungskonto zugeordnet wurde glaub no ca 2bis 3 Tage bis der Anschluss entsperrt is..da kann meines Wissens nach Au Koi teami das beschleunigen....grüsle
nachtrag bitte keine persöhnlichen daten wie kundennummer oder telefonnummer un so posten .
..
un grüßle
an die guides einmal persöhnlichen daten wegeditieren bitte danke
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @fabi1312,
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Internet heute wieder freigeschaltet wird?
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Internet heute wieder freigeschaltet wird?
willkommen in der Community, das ist ein automatischer Prozess - siehe hierzu anliegende FAQ: Mein Festnetz- bzw. Mobilfunk-Anschluss wurde wegen Zahlungsverzugs gesperrt. Wann wird der Anschluss wieder entsperrt?
Auszug:
"Ihr Anschluss wird umgehend nach Zahlungseingang freigeschaltet. Bei einer Überweisung oder Bareinzahlung kann es ein bis zwei Tage dauern, bis der Betrag angekommen ist.
Eine schnellere Freischaltung durch Zusenden eines Zahlungsbelegs oder einen Anruf im Kundenservice ist nicht möglich, weil es sich hier um einen rein automatisierten Vorgang handelt."
VG
Peuki
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vor 8 Jahren
Hallo @fabi1312,
damit dir das nie wieder passiert, hier ein Tipp:
Gib der Telekom eine Einzugsermächtigung. Im Kundencenter
https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/kundendaten/index.html
kannst du das schnell erledigen. Dann musst du nicht Monat für Monat deiner Bank einen Überweisungsauftrag erteilen.
Der genaue Tag der Abbuchung per Lastschrift steht jeweils in der Rechnung, so dass man sich finanziell darauf einstellen kann.
hajo777
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @Käseblümchen,
du schreibst hier sozusagen von ungelegten Eiern. Nach der Darstellung des TE geht es hier um Zahlungsrückstände, die durch (wohl längere) Krankheit, nicht wegen Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind.
Ob nun aber Einzelüberweisung oder Abbuchung im Lastschriftverfahren - es gilt noch immer, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Telekom einhalten muss. Dazu gehört, dass er die Gebühren zahlt, wenn sie fällig sind. Die Einzugsermächtigung erleichtert dabei das Verfahren wesentlich, mehr nicht.
hajo777
Antwort
von
vor 8 Jahren
Kurzfristig mal ein paar Tage kein Geld auf dem Girokonto zu haben, hat zunächst mal überhaupt nichts mit Finanziellen Schwierigkeiten zu tun, sonder nur damit, wie regelmässig oder auch unregelmässig Geld ein- und wieder rausgeht, und das hält manchen davon ab, regelmässige Beträge abbuchen zu lassen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Kurzfristig mal ein paar Tage kein Geld auf dem Girokonto zu haben, hat zunächst mal überhaupt nichts mit Finanziellen Schwierigkeiten zu tun, sonder nur damit, wie regelmässig oder auch unregelmässig Geld ein- und wieder rausgeht, und das hält manchen davon ab, regelmässige Beträge abbuchen zu lassen.
Was du hier schreibst, hat eigentlich nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun. Deshalb nur eine kurze Anmerkung dazu:
Wer keine regelmäßigen Geldeingänge hat, muss - unabhängig davon, ob es den letzten Tag der Zahlungsfrist oder den mitgeteilten Tag der Abbuchung betrifft - dennoch dafür sorgen, dass sein Girokonto am Fälligkeitstag einen hinreichenden Kontostand ausweist.
Der Anschlussinhaber darf nicht einfach nach dem Motto handeln "Solange ich Geld habe, gebe ich es aus". Er muss vielmehr bei seinen Ausgaben auch Zahlungsverpflichtungen einkalkulieren, von denen er weiß, dass sie noch auf ihn zukommen, und ggf. entsprechende Rücklagen bilden.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Telefongebühren um regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen handelt, ist das auch zumutbar.
hajo777
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