Gelöst
Entstörfrist innerhalb von 24h nur Augenwischerei? Totalausfall.
vor 8 Jahren
Hallo,
zur Zeit ist unser Anschluss seit gestern (29.05.17) morgen komplett ausgefallen (ISDN+DSL), wir sind daher quasi komplett von der Außenwelt abgeschnitten weil auch der T-Mobile Empfang in unserer Gegend extrem schlecht ist.
Die Störung wurde um 14:43 gemeldet, doch bis jetzt ist noch keine Entstörung absehbar.
Der Technikertermin ist erst morgen.
Wozu gilt nach AGB 9.4 die Entstörfrist wenn sie von der Telekom nicht eingehalten wird?
In der AGB wird auch nicht geregelt, welche Rechte der Kunde hat, wenn die Telekom die Entstörfrist überschreitet (e.g. Kostenerstattung etc.)
Ein heutiger Anruf bei einem Kundenberater war nicht zufriedenstellend. Der Kundenberater reagierte sehr empfindlich auf die Bitte mit dem Kundendienstleiter zu sprechen, und legte einfach auf. Von Professionalität kann hier nicht die Rede sein.
Ist dies Gang und Gäbe so mit seinen Kunden umzugehen, ergo:
Fristen nicht einhalten und einfach auflegen?
Kann dies einem mit der Option "Entstörungsservice 8 Stunden" auch passieren?
MfG
W. Weiler
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vor 8 Jahren
hy tagchen Un herzlich willkommen hier @wwo je nach dem wo das gestört is greift die 24 h Regelung net ..Wenn zum beispiel ein verteilerkasten was defekt is oder so aufwändige Sachen ...Das dauert nunmal etwas länger ...
du kannst gerne mal vorsorglich
bitte befülle hier dein profil mit deinen benutzerdaten die nur du un das telekom hilft team sehen tut.... dann kann das team das anguga un sich mit dir in verbindung setza
bitte geb kurz bescheid wenn du benutzerdaten eingetipselt hast... denn nur wenn du benutzerdaten eingetipselt hast kann dir au ein teami helfa..grüsle
4
Antwort
von
vor 8 Jahren
Lies dir in der Leistungsbeschreibung die gesamte Einleitung für Service mal durch.
Kein freier Technikertermin = betrieblich nicht möglich
Hardware muss erst noch bestellt werden = technisch nicht möglich
Vertragsbrüchig wird die Telekom erst, wenn die vereinbarte Verfügbarkeit von 97 Prozent (10,95 Tage Ausfall im Jahr sind erlaubt) nicht einhält.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Mit anderen Worten könnte man also der AGB als Fußnote hinzufügen: Alle Angaben ohne Gewähr
Antwort
von
vor 8 Jahren
Nein.
Es wird lediglich darauf hingewisen welche Möglichkeiten zur Aussetzung der 24h Frist führen, was du dort reininterpretierst ist deine Sicht der Dinge.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
ich kann verstehen, dass es nicht schön ist, aber muss mich bspw. den Äußerungen von CyberSW anschließen. Ich schaue gern nochmal rein, was hier los ist, dazu hinterlegen Sie bitte Ihre Kundendaten in Ihrem Telekom hilft Profil http://bit.ly/Kundeninfos .
Gruß
Sebastian S.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
okay. Bitte nutzen Sie die Telefonnummer, um einen neuen Termin auszumachen.
Gruß
Sebastian S.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das Problem wurde heute vom Techniker zügig gelöst. Haben die Telekom TAE Dosen eigentlich ein TÜV Siegel? Oder ist es normal, dass sie durchbrennen können?
Antwort
von
vor 8 Jahren
dass kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Gruß
Sebastian S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
okay. Bitte nutzen Sie die Telefonnummer, um einen neuen Termin auszumachen.
Gruß
Sebastian S.
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vor 8 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe auch den Eindruck, dass die in den AGB genannten Entstörfristen von 24h nur Augenwischerei sind. An unserem Anschluss liegt ebenfalls ein Totalausfall vor. Es handelt sich nach ersten Erkenntnissen um ein Leitungsproblem (Störung seit 06.06. 10 Uhr). Ein Technikertermin ist nicht vor dem 09.06. möglich. Auf meine Nachfrage bezüglich Entsörfrist 24h, bekam ich als Antwort, dass das alles ein weit verbreiteter Irrtum sei und sich die 24 Stunden nicht auf die Beseitung der Störung beziehen, sondern darauf, dass jemand die Störungsmeldung anpackt.
Liebe Telekom, lest mal Eure AGB und handelt entsprechend. Ansonsten freut sich der Rechtsanwalt, wenn es tatsächlich ein Leitungsfehler ist, den den Telekom zu beseitigen hat. Eine Firma mehre Tage ohne Telefon geht nicht.
Grüße aus Franken.
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
wie die entsprechende Klausel in den AGB zu interpretieren ist, dazu war hier ja schon die korrekte Antwort von @CyberSW und @Dishmaster gegeben worden.
Als Geschäftskunde haben Sie aber die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Nachweise eine Entschädigung für den Ausfall zu beantragen, wenn keine rasche Entstörung möglich ist. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Ihren Geschäftskundenbetreuer an.
Viele Grüße Inga Kristina J.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo Inga Kristina J.,
danke für die Antwort.
Gruß aus Franken.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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von