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Gelöst
Erstattung bei DSL Ausfall
vor 2 Jahren
Hallo,
in unserer Straße war eine Massenstörung. Letztendlich behoben wurde die Störung durch das Austauschen eines Kabels in der Straße durch die Tiefbau-Truppe. Die Störung dauerte 22 Tage an. Am 30.08 hatte ich sie gemeldet und heute (20.09) wurde sie behoben.
Die Telekomhotline hatte mir gerade am Telefon ~20€ als Erstattung angeboten.
Jetzt meine Frage: Nach meinem Wissen errechnet sich nach dem Telekomunikations-Modernisierungsgesetz von 2021 ein höher Betrag für einen DSL Ausfall von 22 Tagen. Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen ob mir hier was zusteht und wenn ja wieviel?
Vielen Dank und viele Grüße,
Robert
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Akzeptierte Lösung
ak123
5 Sterne Mitgestalter
akzeptiert von
pamperlapescu
vor 2 Jahren
Zitat von https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
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Türkan Ü.
Antwort
von
ak123
vor 2 Jahren
Hallo @_Robert85_,
so tolle Nachrichten. Vielen Dank für dein Feedback hier und für dein Vertrauen. Das hören und lesen wir gerne. Auch in Zukunft sind wir gerne für dich da.
Viele Grüße Türkan Ü.
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