Erstattungsantrag aufgrund von Internetausfall
vor 10 Monaten
Hallo,
vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen. Somit möchte für diesen Zeitraum einen Erstattungsantrag stellen. Wo kann ich dies tun?
Viele Grüße
Caroline Schinnen
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vor 10 Monaten
Hallo, vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen. Somit möchte für diesen Zeitraum einen Erstattungsantrag stellen. Wo kann ich dies tun? Viele Grüße Caroline Schinnen
Hallo,
vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen. Somit möchte für diesen Zeitraum einen Erstattungsantrag stellen. Wo kann ich dies tun?
Viele Grüße
Caroline Schinnen
Störung gemeldet mit Ticketnnummer?
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Ja klar.
Antwort
von
vor 10 Monaten
NA dann rann an das Telefon, sich die 2,5 € zurück holen und die 0800 3301000 anrufen. Aber denk dran, dein Anschluss darf im ja gerne mal 11 Tage lang ausfallen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Hallo @CaroSchi
Bitte dein Profil komplett befüllen. Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
Hier geht es zum -Profil / "Meine Einstellungen"-
Wie es gemacht wird, steht im Spoiler:
Im Abschnitt "Kundendaten für den Kundenservice" muss der Schieberegler bei "Ich erteile die Einwilligung für die Verwendung meiner Daten." nach rechts gestellt werden
Felder bitte ausfüllen: (3 Felder)
Zum Schluss, ganz unten, auf den Button "Speichern" klicken. Nicht vergessen 😉
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen)
Das @Telekom hilft Team kann dir da behilflich sein.
Gruß Marcel
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Okay, das habe ich nun gemacht.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Okay, das habe ich nun gemacht.
Okay, das habe ich nun gemacht.
@CaroSchi
Prima.
Team hab ich informiert. Du wirst dann zu deinen angegebenen Zeiten kontaktiert
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
@CaroSchi
Ab dem dritten Tag nach Bekanntwerden der Störung (durch Meldung) steht dir nach TKG eine Entschädigung pro Tag von mindestens 5 € zu, ab dem fünften Tag mindestens 10 €. Aber erst nach erfolgter Entstörung.
Wären bei dir wohl die 5 € für den letzten Tag.
0
vor 10 Monaten
vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen
vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen
Wow Respekt. Rund 11 Tage darf es komplett ausfallen . Jetzt wegen ein paar Almosen ein Fass aufmachen, die eigentlich nicht zustehen. AGB steht es
0
vor 10 Monaten
vom 12.08., ca. 9 Uhr bis zum 15.08., ca. 17 Uhr ist bei mir das Internet ausgefallen. Somit möchte für diesen Zeitraum einen Erstattungsantrag stellen. Wo kann ich dies tun?
Nirgends. Die Telekom garantiert dir nur 97 Prozent Verfügbarkeit übers Jahr, das entspricht ~elf Tagen Downtime. Einen Erstattungsantrag kannst du erst stellen, wenn der Ausfall länger dauert.
Viele Grüße
Thomas
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Unterscheidet doch mal die vertraglichen Regelungen in den AGB von den gesetzlichen Regelungen im TKG .
Über sticht Unter.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Nirgends. Die Telekom garantiert dir nur 97 Prozent Verfügbarkeit übers Jahr, das entspricht ~elf Tagen Downtime. Einen Erstattungsantrag kannst du erst stellen, wenn der Ausfall länger dauert.
Nein, das ist einfach falsch. AGB, selbst die der Telekom, stehen nicht über dem TKG .
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Nicht zwei Dinge vermischen
Für die Dauer des Ausfalls mindert die Telekom freiwillig die anteilige Tarifgebühr.
Das wären bei geschätzten 50€ im Monat (50/31*2,5) ca 4 €.
Dies ist reine Kulanz, da aufgrund der 97% Verfügbarkeit kein Anspruch besteht.
Darüber hinaus gibt es für den 3 und 4 Tag gemäß TKG einen Schadensersatz in Höhe von 5€ sofern keine Alternative gestellt wurde.
Möglicherweise bekommt er also dann auf 9 € zusammen.
Da das Gesetz nicht klar definiert ob der Tag der Meldung hinzuzählt evtl auch 14€
Theoretisch kann die Telekom Minderungsansprüche hiervon abziehen und dann sind es 10€
Es gibt also einige Szenarien die möglich sind.
1
Antwort
von
vor 10 Monaten
Hey @CaroSchi,
habe eben versucht dich zu erreichen, leider ohne Erfolg. Magst du mir verraten, wann ich es nochmal versuchen darf? 😉
Lieben Gruß
Umut
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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