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Exklusivrecht zulässig?
4 years ago
Hallo, bei uns in der Ortschaft wurde das Gebiet auf 2 Anbieter verteilt. Ein Anbieter ist die Firma Brandl Service, der aktuell an meiner Adresse max 75000 mbit anbietet und der andere Anbieter ist die Telekom. Die Leute die in dem Telekom Gebiet sind, können zur Telekom, Mnet, 1&1, 02, Vodafone usw gehen und bekommen überall 100000 mbit. Da ja alle die Telekom Leitung nutzen. Ich bin in dem Brandl Gebiet und bekomme nur bei Brandl max 75000 mbit. Bei allen anderen Anbietern bekommen ich max 16000 mbit. Meine Frage wäre ob dies überhaupt so zulässig ist, denn die Leute die im Telekom Gebiet sind können den Anbieter frei wählen und bekommen dieselbe Geschwindigkeit. Ich muss zu Brandl wenn ich mehr als 16000 haben möchte. Brandl hat soweit ich das weiß über die staatliche Förderung 2015 das Gebiet ausgebaut. Aber wie kann es sein, dass ein Anbieter der neu ausbaut, gerade mal 75000 mbit zu horrenden Preisen anbietet und ein bestehender Anbieter mit alten Leitungen mehr Geschwindigkeit anbietet. Kann man da irgendwie vorgehen? Und wie lange hat der Betreiber das exklusivrecht auf die angeblich ausgebauten Leitungen? Würde gerne bei der Telekom bleiben aber nur wenn ich auch die 100000 mbit bekomme.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
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16 years ago
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4 years ago
Das ist "vollkommen normal", dass nicht nur die Telekom den Zuschlag für den Vectoring-Ausbau erhalten hat. Sondern auch andere Anbieter. Bei Dir halt der Brandl. Da die Vectoring Technik nur einen Anbieter erlaubt wäre es in Deinem Sinne nur möglich, dass die Telekom sich mit Brandl einigt, von Brandl ein Vorprodukt zu beziehen und dann den Zugang als Telekom Regio zu vermarkten. Das wird aber sehr wahrscheinlich nicht passieren.
Wie lange bei diesem geförderten Ausbau... frag am besten bei der Stadt/Gemeindeverwaltung nach.
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