Falschberatung am Telefon – Teurer XXL-Tarif untergeschoben (Mir wurde nur 1€ Aufpreis genannt) / Bitte um Korrektur

vor 18 Tagen

Hallo Telekom hilft Team,

ich wende mich an euch, weil mir bei einem Telefonat im Februar 2026 ein teurer XL- Hybrid Vertrag untergeschoben wurde, den ich so nie bestellt habe.Der Mitarbeiter am Telefon hat mir mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen 5G -Empfänger handelt, für den ich nur 1 Euro zusätzlich bezahlen müsste. Es wurde mir zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt oder erklärt, dass ich damit ein komplett anderes, viel teureres Paket bestelle.Da ich dem Mitarbeiter vertraut habe, ist mir der Fehler erst jetzt aufgefallen, nachdem ich die Rechnung gesehen habe. Die 14-tägige Widerrufsfrist ist vorbei.

Da ich am Telefon jedoch nachweislich falsch beraten und über die tatsächlichen Kosten getäuscht wurde, fechte ich diese Tarifumstellung hiermit vorsorglich wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.Ich habe meine Kundendaten bereits in meinem Community-Profil hinterlegt. Ich bitte das Telekom hilft Team höflich darum, diesen Fall intern zu prüfen (auch anhand der Gesprächsaufzeichnung) und den Vertrag wieder auf den alten Tarif zurückzusetzen.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Viele Grüße

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    • vor 18 Tagen

      Enea Enea

      fechte ich diese Tarifumstellung hiermit vorsorglich wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.I

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich wende mich an euch, weil mir bei einem Telefonat im Februar 2026 ein teurer XL- Hybrid Vertrag untergeschoben wurde, den ich so nie bestellt habe.Der Mitarbeiter am Telefon hat mir mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen 5G -Empfänger handelt, für den ich nur 1 Euro zusätzlich bezahlen müsste. Es wurde mir zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt oder erklärt, dass ich damit ein komplett anderes, viel teureres Paket bestelle.Da ich dem Mitarbeiter vertraut habe, ist mir der Fehler erst jetzt aufgefallen, nachdem ich die Rechnung gesehen habe. Die 14-tägige Widerrufsfrist ist vorbei.

      Da ich am Telefon jedoch nachweislich falsch beraten und über die tatsächlichen Kosten getäuscht wurde, fechte ich diese Tarifumstellung hiermit vorsorglich wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.Ich habe meine Kundendaten bereits in meinem Community-Profil hinterlegt. Ich bitte das Telekom hilft Team höflich darum, diesen Fall intern zu prüfen (auch anhand der Gesprächsaufzeichnung) und den Vertrag wieder auf den alten Tarif zurückzusetzen.

      Vielen Dank für eure Unterstützung.

      Viele Grüße

      Enea Enea

      fechte ich diese Tarifumstellung hiermit vorsorglich wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an.I

      Den Ki kannst Du Dir sparen, Du hast damals eine Auftragsbestätigung und nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, der Drops ist gelutscht. 

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    • vor 18 Tagen

      Guten Abend @Enea Enea,

       

      wenn eine solche Beratung im Februar stattgefunden hat, ist die Widerrufsfrist tatsächlich schon lange verstrichen. Sie werden aber mit Sicherheit nach Buchung des besagten Anschlusses eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Diese sollte Sie auf dem gleichen Weg erreicht haben, wie auch ihre Rechnungen. Ab Erhalt dieser Auftragsbestätigung gilt Ihr Widerrufsrecht. Machen Sie davon keinen Gebrauch, bestätigen Sie die gebuchten aufgeführten Leistungen und Produkte.

       

      Sie als Kund*in sind bei Abschluss eines solchen Geschäfts ebenfalls in der Pflicht, die Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Legen Sie keinen Widerspruch ein, weil z.B. ein Fehler vorliegt - ob nun in der Beratung oder in Ihren Daten - dann können wir nicht wissen, dass für Sie etwas nicht passt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie rechtlich an den Vertrag mit seiner Mindestlaufzeit gebunden. Daher bitte ich Sie, die "arglistige Täuschung" noch einmal zu überdenken. 

       

      Bitte prüfen Sie daher noch einmal Ihr E-Mail-Postfach, als Suchbegriff hilft "Auftragsbestätigung" schon sehr gut weiter. Auch ein Zeitfilter wird die Suche sicherlich erleichtern. Sollten Sie kein Dokument finden, lassen Sie es mich bitte wissen. Dann prüfe ich das gern auch einmal mit Ihnen gemeinsam in unseren Systemen. Dazu ist dann allerdings ein Telefonat notwendig, da ich Sie vorab in einem Gespräch legitimieren muss. Lassen Sie mich dementsprechend bitte wissen, wann Sie am besten erreichbar sind. In den späteren Abendstunden rufen wir ungern ohne vorherige Rücksprache an. 

       

      Beste Grüße

      Louisa

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