Gelöst
Fehlende Onlinegutschrift
vor 5 Tagen
Betreff:
Systemfehler seit Schaltung: 100 € Onlinegutschrift fälschlicherweise wegen angeblicher Stornierung abgelehnt
Systemfehler seit Schaltung: 100 € Onlinegutschrift fälschlicherweise wegen angeblicher Stornierung abgelehnt
Text:
Hallo Telekom-hilft-Team,
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich brauche dringend die Hilfe eines Experten, da bei meinem Glasfaservertrag von Anfang an ein schwerer Systemfehler vorliegt. Der normale Kundenservice hat mich leider abgewiesen.
Im September letzten Jahres habe ich über Check24 einen Telekom-Glasfaservertrag abgeschlossen (inkl. 100 € Routergutschrift und 100 € Onlinegutschrift). Der Vertrag läuft seitdem völlig ordnungsgemäß und aktiv. Auch die 100 € Routergutschrift wurde mir von der Telekom bereits gutgeschrieben – was beweist, dass der Vertrag aktiv existiert.
Nun kam heraus: Die Telekom hat dem Vermittler Check24 bereits im September letzten Jahres fälschlicherweise gemeldet, ich hätte den Vertrag storniert und der Servicetechniker-Termin hätte nicht stattgefunden. Das ist nachweislich falsch, da mein Anschluss geschaltet wurde und ich den Vertrag seither aktiv nutze und bezahle.
Später schickte mir Check24 einen Link zur Klärung, der im System leider eine unbeabsichtigte Doppelbuchung auslöste. Dieser neue Fehlauftrag wurde nach einem Anruf Ihrerseits storniert. Das hat das Chaos in Ihren Systemen scheinbar komplett gemacht, da dort nun alles als "storniert" gilt.
Fakt ist: Mein Originalvertrag aus September läuft, ist ungekündigt und die 100 € Onlinegutschrift steht mir rechtlich zu. Ich bitte Sie herzlich, diesen Verknüpfungsfehler in Ihren Systemen manuell zu korrigieren und mir die fällige 100 € Onlinegutschrift auf mein Kundenkonto zu buchen. Meine Kundennummer ist im Profil hinterlegt.
Vielen Dank und viele Grüße
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde von pamperlapescus restintelligenz am 24.09.2026 12:49 eskaliert.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Tagen
Guten Abend @A......, danke für deine Rückmeldung. Du musst uns die Unterlagen nicht extra per PN zuschicken, denn wenn der Auftrag von Check24 storniert wurde, erklärt das, warum die Onlinegutschrift nicht in der Auftragsbestätigung enthalten war.
Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, können wir nachträglich leider nicht mehr als Bestandteil des Vertrags berücksichtigen oder reklamieren.
Lieben Gruß
Diandra
Hinweis:
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