Festnetz-Vertrag bei Widerruf des WLAN Comfort
vor 12 Stunden
Hi zusammen,
nur damit ich jetzt keinen Fehler begehe, frage ich hier vorsichtshalber nochmal nach.
Habe einen Festnetz-Neuvertrag bei der Telekom und zusätzlich das WLAN Comfort Paket für 6,99€ Miete abgeschlossen. Da ich mit dem Speedport nicht sehr zufrieden bin, möchte ich jetzt doch eine FRITZ!Box einsetzen. Das WLAN Comfort Paket sowie der Festnetz-Vertrag befinden sich noch in der Widerrufsfrist.
Wenn ich jetzt das WLAN Comfort Paket unter telekom.de/retoure widerrufe, dann bleibt der Festnetz-Vertrag davon doch unberührt oder? So wie ich das verstanden habe ist das einzige, was dann passieren wird, dass mir die Routergutschrift in Höhe von 70€ gestrichen und der Monatsbeitrag von 6,99€ nicht mehr abgebucht wird, richtig? Nicht, dass ich aus Versehen den ganzen Vertrag damit widerrufe.
Besten Dank für eure Hilfe! :-)
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Offizielle Lösung
cannondaleMuc
akzeptiert von
Anna K.
vor 11 Stunden
Wenn ich jetzt das WLAN Comfort Paket unter telekom.de/retoure widerrufe, dann bleibt der Festnetz-Vertrag davon doch unberührt oder?
Hi zusammen,
nur damit ich jetzt keinen Fehler begehe, frage ich hier vorsichtshalber nochmal nach.
Habe einen Festnetz-Neuvertrag bei der Telekom und zusätzlich das WLAN Comfort Paket für 6,99€ Miete abgeschlossen. Da ich mit dem Speedport nicht sehr zufrieden bin, möchte ich jetzt doch eine FRITZ!Box einsetzen. Das WLAN Comfort Paket sowie der Festnetz-Vertrag befinden sich noch in der Widerrufsfrist.
Wenn ich jetzt das WLAN Comfort Paket unter telekom.de/retoure widerrufe, dann bleibt der Festnetz-Vertrag davon doch unberührt oder? So wie ich das verstanden habe ist das einzige, was dann passieren wird, dass mir die Routergutschrift in Höhe von 70€ gestrichen und der Monatsbeitrag von 6,99€ nicht mehr abgebucht wird, richtig? Nicht, dass ich aus Versehen den ganzen Vertrag damit widerrufe.
Besten Dank für eure Hilfe! :-)
Hallo @elox
ja am MagentaZuhause Vertrag ändert sich nicht.
Endgeräte haben einen eigenen Mietvertrag.
ggf. kann es eine Überschneidung zwischen Widerrufsbearbeitung und erster Rechnung geben und die Miete wird abgerechnet.
das wird auf der nächsten wieder gutgeschrieben.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
cannondaleMuc