Festnetznummer behalten oder als VoIP nutzen?
vor 4 Stunden
Ich habe zwei Buchungskonten. Kann ich bei Kündigung eines der beiden Festnetzverträge wenigstens eine der drei Rufnummern behalten und auf den anderen Vertrag (anderes Ortsnetz) übertragen?
Oder alternativ die Nummer als VoIP behalten und mit der FRITZ!Box 6960 5G nutzen?
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vor 4 Stunden
und auf den anderen Vertrag (anderes Ortsnetz) übertragen?
Ich habe zwei Buchungskonten. Kann ich bei Kündigung eines der beiden Festnetzverträge wenigstens eine der drei Rufnummern behalten und auf den anderen Vertrag (anderes Ortsnetz) übertragen?
Oder alternativ die Nummer als VoIP behalten und mit der FRITZ!Box 6960 5G nutzen?
Nein, das würde nur im selben Ortsnetz gehen.
Oder alternativ die Nummer als VoIP behalten und mit der FRITZ!Box 6960 5G nutzen?
Ich habe zwei Buchungskonten. Kann ich bei Kündigung eines der beiden Festnetzverträge wenigstens eine der drei Rufnummern behalten und auf den anderen Vertrag (anderes Ortsnetz) übertragen?
Oder alternativ die Nummer als VoIP behalten und mit der FRITZ!Box 6960 5G nutzen?
Offiziell nicht gestattet wenn es keinen Bezug mehr zu dem Standort mit dieser Nummer gibt
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vor 4 Stunden
Einen Bezug gibt es schon. Ich bin und bleibe Eigentümer der Immobilie, in der der Festnetzanschluss aktuell besteht.
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1
von
vor 4 Stunden
Einen Bezug gibt es schon. Ich bin und bleibe Eigentümer der Immobilie, in der der Festnetzanschluss aktuell besteht.
Es ist aber nicht deine Meldeadresse, somit nicht erlaubt.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Wo kann ich das nachlesen? Die Rufnummer wurde mir ja zugeteilt und wird weiterhin an dem gleichen Ort genutzt.
0
4
von
vor 4 Stunden
Letztlich ist das so.
Dort wäre dann die FRITZ!Box mit der SIM-Karte, angeschlossen ein Speedphone.
0
von
vor 4 Stunden
Wenn du dort noch nen Bezug hast passt doch soweit alles.
Einfach zu nem VoIP-Anbieter portiern
von
vor einer Stunde
Der Teil war noch offen, ich war mal so frei und habe die Recherchearbeit eine KI machen lassen :)
Hier die Antwort:
Wo ist das geregelt?
Verfügung 25/2006 („Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern“)
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur (2022/2023)
Hier steht, dass die BNetzA aktiv prüft, ob vor der Zuteilung tatsächlich ein Ortsnetzbezug gegeben ist, und dass Anbieter regelmäßig Nachweise verlangen müssen.
Wenn festgestellt wird, dass der Ortsnetzbezug nicht besteht (z. B. nur eine „virtuelle Adresse“ / Büro), kann die Bundesnetzagentur eine Abschaltung der Nummer anordnen.
Zuteilungsverfahren ( BNetzA )
Auf der Webseite der BNetzA heißt es zum Zuteilungsverfahren: „Bei der abgeleiteten Zuteilung ist der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern unbedingt zu beachten. Unrechtmäßig zugeteilte Rufnummern müssen abgeschaltet werden.“
Das heißt: Auch auf Ebene des Anbieters (wenn er Rufnummern an Kunden weitergibt) ist der Ortsnetzbezug zu prüfen.
Bedeutung für dich als Kunde
Wenn du eine Ortsnetznummer (Vorwahl-Rufnummer) von deinem Anbieter haben willst, muss dieser prüfen, ob du einen echten Bezug zum Vorwahlgebiet hast – z. B. indem du deinen Wohnsitz nachweist.
Du kannst nicht einfach eine Ortsnetz-Vorwahl wählen, die gar nicht zu deinem Wohnort gehört (zumindest nicht, wenn der Anbieter sich an die BNetzA -Regeln hält).
Wenn ein Anbieter diese Regeln missachtet (z. B. Nummern ohne echten Ortsnetzbezug vergibt), kann die BNetzA eingreifen und die Nummern sperren lassen.
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Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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