Gelöst

Früherer Anschlusstermin

vor 5 Jahren

Hallo,

 

der jetziger Telekom-Anschluss X endet auf 10.01.2020.

Der Vertrag ist bereits gekündigt.

Im gleichen Haushalt lebender Y hat einen neuen Vertrag auf den 10.01.2020 angesetzt und hat auch eine Terminbestätigung bekommen.

 

Kann ich aber nun veranlassen, dass die Umstellung früher wie geplant stattfindet? Beide Parteien sind einverstanden.

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    • vor 5 Jahren

      @S87 Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind Zwinkerndhttps://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      erledigt. Danke.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      @S87 

      erstmal rein Grundsätzlich:

      Ein Vorziehen von bestätigten Terminen sollte man Vermeiden... das verursacht Chaos in den ganzen Datenbanken und kann im dümmsten Fall dazu führen, dass dann nichts mehr funktioniert und dann noch ein (das "lieben" dann Alle: das berühmte N-Ticket an die IT erstellt werden muss).

      Eine Möglichkeit, mit etwas weniger Datenbank-Chaos, jedoch ohne Garantie:

      Den aktuellen Auftrag mit bestätigtem Termin komplett stornieren und testen, ob mit einer Neubuchung ein früherer Termin möglich ist.

      Aber das "Pokerspiel" würde ich nicht eingehen wollen.

      Besser mal evtl. einen Tag so klar kommen, als im dümmsten Fall ("Murphys Gesetze": "Wenn etwas schief gehen kann, dann wird es auch schief gehen") komplett ohne Anschluss dazustehen *denk*

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @S87,

      danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

      Was die Bereitstellung betrifft, so schließe ich mich @prophaganda an.
      Hier liegt es an dir, wie du dich entscheidest, ich empfehle allerdings alles wie bestätigt zu lassen,
      da es sich auch um eine online Beauftragung handelt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Manuel D.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

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