Frage zum Speedtest Bundesnetzagentur
3 years ago
Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
lt Produktinformationsblatt bekommt man bei der 100 Mbit Leitung „normalerweise“ 83,8 Mbit.
Die Bundesnetzagentur schreibt (wenn ich’s richtig verstanden hab): bei 20 Messungen am Tag muss man bei 90% der Messungen max. einen Wert erreichen der nur 5 Mbit unter Maximalwert liegt, also zwischen 95 und 100 Mbit. Jetzt frag ich mich wie man die 90% erreichen soll wenn „normalerweise“ nur 83,8 Mbit ankommen.
Oder ist der Maximalwert für diesen Test gar nicht 100 Mbit sondern die reduzierten 83,8 ?
Ich muss noch dazu sagen das wir momentan noch keinen DSL Anschluss haben und wir überlegen hin und her zwischen DSL und Kabel.
danke schön und viele Grüße
BK2207
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3 years ago
Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.
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3 years ago
Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.
Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.
Nein. 90%mussen nicht immer erreicht werden. Nur an 2 Messungen an 3 Tagen.. Sprich von 28 Messungen müssen 2 über 90%liegen. Die anderen Messungen können dann unter den 90%liegen.
Aber halt auch nicht so das der minimalwert oder normalerweise zustehende Bandbreite unterschritten wird.
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3 years ago
@vanguardboy
Das passt so - wir meinen beide das gleiche.
Mit „90 müssen erreicht werden“ beziehe ich mich darauf, dass sie irgendwann mal erreicht werden müssen gemäß dem TKG . Wenn sie nie erreicht werden, ist es nicht TKG konform.
Answer
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3 years ago
@Andreas__das kann ich bestätigen. 90% von 100 MBit/s sind 90 MBit/s. Kommen diese nicht an 2 von 3 Messtagen wenigstens jeweils 1 Mal an ist das ein erheblicher Mangel.
Hier eine Kurzzusammenfassung mit dem relevanten Paragraphen:
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung im Down- und Upload bei Festnetzgebundenen Anschlüssen, lt. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung Nr. 99/2021, ABl. 23/2021 liegt vor, wenn:
Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit reicht es schon, wenn eine Abweichung in einem der 3 o.G. Fälle vorliegt.
Den Gesetzestext im Original habe ich als Screenshot beigefügt.
Die damit verbundene Allgemeinverfügung der BNA vom 8.12.2021 ist hier zu finden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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