Frage zum Speedtest Bundesnetzagentur
3 years ago
Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
lt Produktinformationsblatt bekommt man bei der 100 Mbit Leitung „normalerweise“ 83,8 Mbit.
Die Bundesnetzagentur schreibt (wenn ich’s richtig verstanden hab): bei 20 Messungen am Tag muss man bei 90% der Messungen max. einen Wert erreichen der nur 5 Mbit unter Maximalwert liegt, also zwischen 95 und 100 Mbit. Jetzt frag ich mich wie man die 90% erreichen soll wenn „normalerweise“ nur 83,8 Mbit ankommen.
Oder ist der Maximalwert für diesen Test gar nicht 100 Mbit sondern die reduzierten 83,8 ?
Ich muss noch dazu sagen das wir momentan noch keinen DSL Anschluss haben und wir überlegen hin und her zwischen DSL und Kabel.
danke schön und viele Grüße
BK2207
874
19
This could help you too
2249
0
4
2 years ago
373
0
5
6 years ago
319
4
7
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
3 years ago
Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.
18
Answer
from
3 years ago
Es kann dann aber durchaus fie Folge sein
Während der Vertragslaufzeit haben sich beide Vertragspartner an den Vertrag und an das Gesetz zu halten.
Was ein Anbieter dem Kunden "anbietet", ist nicht relevant.
Wenn der Anbieter den Vertrag gerne einseitig ändern möchte, ist das nicht relevant.
Wenn der Anbieter den Kunden gerne vorzeitig loswerden würde, ist das auch egal.
Ein Anbieter, der so dumm ist, einem Kunden einen 24-Monats-Vertrag mit - nennen wir es mal "Nenngeschwindigkeit" - 100 Mbit/s anzubieten, ohne das erfüllen zu können, hat damit einen Kunden gewonnen, der entweder mindern oder kündigen kann - das Wahlrecht liegt beim Kunden. Erst nach Ablauf der Laufzeit kann der Anbieter den Kunden ordentlich kündigen und das eine oder andere Ersatzangebot machen.
Answer
from
3 years ago
Vielleicht wird man sich irgend wann von dem Begriff "Maximal" lösen, und nur noch von Nennwerten reden.
Amen.
Nun erkläre mal der BNetzA , wie "sinnvoll" es wohl war, 90% des beworbenen Maximalwertes als "Garantiewert, der fast immer erreicht wird" anzusetzen.
So viel Lack kann man doch gar nicht trinken.
Answer
from
3 years ago
@Carsten_MK2
Hat jemand die Telekom daran gehindert, BNG einzführen? Damit rühmt sich doch die Telekom, das der Kunde automatisch ohne weiteres Zutun anderer den Vertrag beeinflussen kann.
Was hindert, ausser Kosten, die Telekom daran die Anbindung der Kunden entsprechend zu verbessern? Z.B. durch FTTH ? Das irgendwann mal der Druck kommen wird war doch schon aus der EU Richlinie zu ersehen. Reaktion: warten wir mal ab, was der Gesetzgeber so für uns daraus macht anstatt proaktiv zu handeln. Früh genug das Netz ertüchtigen. Darüber wird seit Jahren geredet. Aber nicht durchgehend gehandelt.
Unlogged in user
Answer
from
Unlogged in user
Ask
from