Frage zum Speedtest Bundesnetzagentur

vor 3 Jahren

Hallo,

 

mich würde folgendes interessieren:

 

lt Produktinformationsblatt bekommt man bei der 100 Mbit Leitung „normalerweise“ 83,8 Mbit.

Die Bundesnetzagentur schreibt (wenn ich’s richtig verstanden hab): bei 20 Messungen am Tag muss man bei 90% der Messungen max. einen Wert erreichen der nur 5 Mbit unter Maximalwert liegt, also zwischen 95 und 100 Mbit. Jetzt frag ich mich wie man die 90% erreichen soll wenn „normalerweise“ nur 83,8 Mbit ankommen.

Oder ist der Maximalwert für diesen Test gar nicht 100 Mbit sondern die reduzierten 83,8 ?

 

Ich muss noch dazu sagen das wir momentan noch keinen DSL Anschluss haben und wir überlegen hin und her zwischen DSL und Kabel.

 

danke schön und viele Grüße

BK2207

 

 

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    • vor 3 Jahren

      Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.

      18

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Andreas__

      Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.

      Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.

      Andreas__

      Der Maximalwert sind die 100 Mbit/s und daher müssen z.B. die 90 Mbit/s erreicht werden, um TKG -konform zu sein. Wenn nur die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite möglich ist, dann ist das nicht ausreichend.


      Nein. 90%mussen nicht immer erreicht werden. Nur an 2 Messungen an 3 Tagen.. Sprich von 28 Messungen müssen 2 über 90%liegen. Die anderen Messungen können dann unter den 90%liegen.

       

      Aber halt auch nicht so das der minimalwert oder normalerweise zustehende Bandbreite unterschritten wird. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @vanguardboy  

      Das passt so - wir meinen beide das gleiche.

      Mit „90 müssen erreicht werden“ beziehe ich mich darauf, dass sie irgendwann mal erreicht werden müssen gemäß dem TKG . Wenn sie nie erreicht werden, ist es nicht TKG konform. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Andreas__das kann ich bestätigen. 90% von 100 MBit/s sind 90 MBit/s. Kommen diese nicht an 2 von 3 Messtagen wenigstens jeweils 1 Mal an ist das ein erheblicher Mangel.

       

      Hier eine Kurzzusammenfassung mit dem relevanten Paragraphen:

       

      Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung im Down- und Upload bei Festnetzgebundenen Anschlüssen, lt. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung  Nr. 99/2021, ABl. 23/2021 liegt vor, wenn:

       

      1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden (bei dir 90 MBit/s) oder
      2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% (bei dir 83,8 MBit/s) der Messungen erreicht wird oder
      3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit (bei dir 54 MBit/s) unterschritten wird.

      Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit reicht es schon, wenn eine Abweichung in einem der 3 o.G. Fälle vorliegt.

       

      Den Gesetzestext im Original habe ich als Screenshot beigefügt. 

       

      Die damit verbundene Allgemeinverfügung der BNA vom 8.12.2021 ist hier zu finden: 

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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