Gelöst
FTTH bestellt - FTTB erhalten
vor 2 Tagen
Liebe Community,
ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:
Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.
Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…
Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.
Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung.
Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden.
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt.
Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.
Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?
Gruß Nils Tobias
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vor 2 Tagen
Eigentümergemeinschaft
Liebe Community,
ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:
Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.
Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…
Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.
Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung.
Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden.
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt.
Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.
Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?
Gruß Nils Tobias
Da musst dich wohl bei denen beschweren.
Si froh dass du fast Glasfaser hast.
@Nils Tobias
5
von
vor 2 Tagen
Ich finde, die Telekom hätte im Vertragsgespräch mich auf diesen Sachverhalt hinweisen müssen. Wie siehst du das?
Hallo Kurt,
danke für deine Einschätzung, die ich teile. Ich finde, die Telekom hätte im Vertragsgespräch mich auf diesen Sachverhalt hinweisen müssen. Wie siehst du das?
Gruß N. T.
Da G.Fast nur mit Glasfaser realisierbar ist, ist es im grundgenommen auch ein Glasfaseranschluss. Ob das Modem nun im Keller als DPU sitzt oder bei Dir in der Wohnung als einfaches GF Modem spielt keine Rolle.
0
von
vor 2 Tagen
Ich warte seit einem Jahr das bei mir Glasfaser verlegt wird. Wohne auch in einem 5-Familenhaus. Morgen haben wir einem Termin wegen der Verlegung der Glasfaserkabel im Haus.
Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn es da Probleme geben sollte, würde mir G-fast auch ausreichen. Ich habe auch FTTH beauftragt.
Aber ich sehe es schon genau so wie du, FTTH beauftragt ist nicht FTTB . Aber wie gesagt, mir wäre es letztendlich egal.
Gruß Kurt
0
von
vor 2 Tagen
@Kurt_W
Das ist doch an sich ganz einfach. Gibt es Leerrohre oder Infrastruktur wie Kabelschächte etc. die die Telekom zur Verlegung der GF in die einzelnen WE verwenden kann, bei einer Auskundung ermittelt, dann wird das mit Genehmigung des Eigentümers bzw. der Verwaltung auch genutzt.
Ist ersteres nicht der Fall, dann wird im Treppenhaus mit Kabelkanälen die GF zu den WE geführt. Teilweise mögen dieses die Eigentümer/Verwalter aber nicht und legen dagegen Widerspruch ein. Dann bleibt, wenn der Eigentümer/Verwalter nicht auf eigene Kosten passende Infrastruktur (wie z.B. inhouse Speeedpipes oder andere passende Leerrohre) installieren möchte, nur die Lösung als FTTB übrig.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist
Liebe Community,
ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:
Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.
Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…
Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.
Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung.
Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden.
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt.
Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.
Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?
Gruß Nils Tobias
Nein, nicht für vertragsrelevante Angelegenheiten.
Stelle mal Deine Auftragsbestätigung mit geschwärzten, persönlichen Daten hier ein.
9
von
vor 2 Tagen
Hallo @Nils Tobias,
vielen Dank für deine ausführliche Schilderung. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für dich frustrierend ist.
In deinem Fall ist entscheidend, dass der Ausbau der Infrastruktur maßgeblich von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängt. Hier wurde – wie bereits mitgeteilt – ausschließlich einem Ausbau bis ins Gebäude ( FTTB ) zugestimmt. Ein weiterer Ausbau bis in die Wohnung ( FTTH ) ist daher aktuell nicht möglich.
Wir stellen Anschlüsse grundsätzlich auf Basis der vor Ort realisierbaren technischen Gegebenheiten bereit. Auch wenn im Beratungsgespräch möglicherweise FTTH thematisiert wurde, ist letztlich die tatsächlich umsetzbare Ausbauvariante ausschlaggebend. Diese richtet sich nach den örtlichen Voraussetzungen sowie den Vereinbarungen mit der Eigentümerseite.
Ergänzend dazu ist in deiner Auftragsbestätigung die Technologie G.Fast aufgeführt. Diese wird typischerweise bei FTTB eingesetzt, bei dem die Glasfaser bis ins Gebäude geführt wird und die letzte Strecke bis in die Wohnung über bestehende Kupferleitungen erfolgt. Damit entspricht der bereitgestellte Anschluss den technischen Rahmenbedingungen vor Ort.
Aus diesen Gründen können wir hier leider keine Änderung vornehmen.
Viele Grüße
Svenja
Hinweis:
von
vor 2 Tagen
@Svenja P. Danke für die Erläuterung. Leider war mir nicht bewusst, dass G.Fast synonym zu FTTB zu lesen ist. In der vorvertraglichen Pflichtinformation habe ich alle drei Begrifflichkeiten nicht gefunden. Ich finde schon, dass dies transparenter hätte kommuniziert werden können.
0
von
vor 2 Tagen
@Nils Tobias
In den vorvertraglichen Pflichtinformationen weisen wir auch auf G.Fast hin. Ein Teil der Informationen ist auch die Leistungsbeschreibung. In dieser steht FTTB /G.Fast auch in Zusammenhang.
Viele Grüße
Dorothea
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
@Nils Tobias
Abgesehen davon, dass Du rein rechtlich sowieso keine Chance hast und den Vertrag natürlich aussitzen musst, würde mich schon interessieren, warum Du kein FTTB willst?
0
vor 2 Tagen
@Micknik Das liegt daran, dass Kupfer technisch ausgereizt ist, während Glasfaser noch enormes Potenzial nach oben hat. Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
0
5
von
vor 2 Tagen
Sorry, aber das ist doch lächerlich als Begründung. Du hast auch nur 600 Mbit/s gebucht obwohl 1 Gbit/s verfügbar wäre. Mit diesem Fakt ist Deine Argumentation schon widerlegt.
Das liegt daran, dass Kupfer technisch ausgereizt ist, während Glasfaser noch enormes Potenzial nach oben hat. Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
@Micknik Das liegt daran, dass Kupfer technisch ausgereizt ist, während Glasfaser noch enormes Potenzial nach oben hat. Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
@Nils Tobias
Sorry, aber das ist doch lächerlich als Begründung. Du hast auch nur 600 Mbit/s gebucht obwohl 1 Gbit/s verfügbar wäre. Mit diesem Fakt ist Deine Argumentation schon widerlegt.
Nicht nur das, denn auch das hier:
Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
@Micknik Das liegt daran, dass Kupfer technisch ausgereizt ist, während Glasfaser noch enormes Potenzial nach oben hat. Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
Seltsam, das wie zu zweit im Ho mit 16 Mbit/s auskommen, während andere noch streamen oder am zocken sind.
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von
vor 2 Tagen
Seltsam, das wie zu zweit im Ho mit 16 Mbit/s auskommen, während andere noch streamen oder am zocken sind.
Sorry, aber das ist doch lächerlich als Begründung. Du hast auch nur 600 Mbit/s gebucht obwohl 1 Gbit/s verfügbar wäre. Mit diesem Fakt ist Deine Argumentation schon widerlegt.
Nicht nur das, denn auch das hier:
Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
@Micknik Das liegt daran, dass Kupfer technisch ausgereizt ist, während Glasfaser noch enormes Potenzial nach oben hat. Heute mag die Geschwindigkeit noch ausreichend sein, in einem Jahr vielleicht schon nicht mehr.
Seltsam, das wie zu zweit im Ho mit 16 Mbit/s auskommen, während andere noch streamen oder am zocken sind.
Seltsam, dass mein Sohn gänzlich ohne Fleisch auskommt und ich doch gerne ein Schnitzel oder ein Steak esse.
Dass Euch 16 Mbit/s reichen heißt doch überhaupt nichts für andere. Ich hab 100 Mbit/s mit VDSL Vectoring und hätte gerne mehr...
von
vor 2 Tagen
Dass Euch 16 Mbit/s reichen heißt doch überhaupt nichts für andere. Ich hab 100 Mbit/s mit VDSL Vectoring und hätte gerne mehr...
Seltsam, das wie zu zweit im Ho mit 16 Mbit/s auskommen, während andere noch streamen oder am zocken sind.
Seltsam, dass mein Sohn gänzlich ohne Fleisch auskommt und ich doch gerne ein Schnitzel oder ein Steak esse.
Dass Euch 16 Mbit/s reichen heißt doch überhaupt nichts für andere. Ich hab 100 Mbit/s mit VDSL Vectoring und hätte gerne mehr...
Ein "ich will haben" sagt aber nichts über die reale Notwendigkeit aus. Das war die Reaktion auf die Aussage, heute noch ausreichend, in einem Jahr vielleicht nicht mehr.
Aber lass gut sein, ist OT.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss.
Liebe Community,
ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:
Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.
Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…
Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.
Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung.
Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden.
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt.
Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.
Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?
Gruß Nils Tobias
Das ist nicht nur aus Sicht der Telekom Vertragsabteilung so.
Das ist auch bei öffentlich gefördertem Glasfaserausbau anderer Anbieter so, dass u.U. FTTB gebaut wird.
Ich würde lieber FTTH als FTTB nehmen wenn ich die Wahl hätte.
Ich würde aber viel lieber FTTB nehmen als VDSL/Vectoring/Supervectoring (heißt FTTC )
0
vor 2 Tagen
Die Kernfrage ist: Wenn ich explizit FTTH gemäß (im Telefonat sogar erwähntem) Flyer bestelle, aber FTTB erhalte, ohne dass in der Auftragsbestätigung davon die Rede ist, ist dann nicht etwas anderes geliefert worden als bestätigt wurde? Ich finde schon.
0
6
von
vor 2 Tagen
FTTB wurde eben nicht bestätigt.
@der_Lutz FTTB wurde eben nicht bestätigt. Bei dem Begriff wäre ich vermutlich stutzig geworden, da er sehr ähnlich zu FTTH ist. Und zur Bäcker-Analogie passend ist, dass ich sehr explizit FTTH bestellt habe. Es ging im Telefonat sehr lange genau um diesen Punkt; nämlich wie genau voraussichtlich die vorhandenen Leerrohre verwendet werden könnten, also welche Spielarten es da gibt usw. Und am Ende des Telefonats wurde mir "zu 100%" versichert, dass die Leitungen verlegt werden.
doch, durch G.Fast
von
vor 2 Tagen
z FTTB wurde eben nicht bestätigt
@der_Lutz FTTB wurde eben nicht bestätigt. Bei dem Begriff wäre ich vermutlich stutzig geworden, da er sehr ähnlich zu FTTH ist. Und zur Bäcker-Analogie passend ist, dass ich sehr explizit FTTH bestellt habe. Es ging im Telefonat sehr lange genau um diesen Punkt; nämlich wie genau voraussichtlich die vorhandenen Leerrohre verwendet werden könnten, also welche Spielarten es da gibt usw. Und am Ende des Telefonats wurde mir "zu 100%" versichert, dass die Leitungen verlegt werden.
@Nils Tobias
G.Fast wird über FTTB realisiert.
Glasfaser bis im Keller, Rest über Kupfer in Wohnungen
von
vor 2 Tagen
FTTB wurde eben nicht bestätigt
@der_Lutz FTTB wurde eben nicht bestätigt. Bei dem Begriff wäre ich vermutlich stutzig geworden, da er sehr ähnlich zu FTTH ist. Und zur Bäcker-Analogie passend ist, dass ich sehr explizit FTTH bestellt habe. Es ging im Telefonat sehr lange genau um diesen Punkt; nämlich wie genau voraussichtlich die vorhandenen Leerrohre verwendet werden könnten, also welche Spielarten es da gibt usw. Und am Ende des Telefonats wurde mir "zu 100%" versichert, dass die Leitungen verlegt werden.
Wenn überhaupt etwas bestätigt wurde, dann ist das FTTB (über die Erwähnung von G.Fast). FTTH wurde weder explizit noch verklausuliert bestätigt.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
@Micknik Daher sprach ich von der Perspektive.
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0
vor 2 Tagen
@holzher24 Gut, also G.Fast ist synonym zu FTTB . Das allerdings, und was es bedeutet, steht ja gerade nicht in der AB.
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14
von
vor 2 Tagen
@buenni Tatsächlich findet in den Vorvertraglichen Pflichtinformationen auch nur der Begriff G.Fast Anwendung unter Aussparung sowohl von FTTH als auch FTTB . Da ich FTTH auf einem Flyer gelesen habe, dachte ich, dass G.Fast die Technologie hinter FTTH ist; oder umgekehrt. Wie auch immer, anscheinend findet hier niemand bedenklich, dass ich im Verkaufsgespräch nicht informiert wurde, dass FTTH bei mir gar nicht möglich ist, obwohl ein Profi mir das Produkt verkauft hat, nachdem ich explizit betont hatte, was ich möchte.
0
von
vor 2 Tagen
@buenni Tatsächlich findet in den Vorvertraglichen Pflichtinformationen auch nur der Begriff G.Fast Anwendung unter Aussparung sowohl von FTTH als auch FTTB . Da ich FTTH auf einem Flyer gelesen habe, dachte ich, dass G.Fast die Technologie hinter FTTH ist; oder umgekehrt. Wie auch immer, anscheinend findet hier niemand bedenklich, dass ich im Verkaufsgespräch nicht informiert wurde, dass FTTH bei mir gar nicht möglich ist, obwohl ein Profi mir das Produkt verkauft hat, nachdem ich explizit betont hatte, was ich möchte.
also das hier steht in den Vertragsdokumenten, die Dir zugehen vor Vertragsschluss:
das ist ziemlich eindeutig:
sowie:
Abhängig vom Anschluss-Produkt und von der eingesetzten Netztechnik ist ein für die jeweilige Schnittstelle des Anschlusses geeigneter Router / geeignetes Internet-Modem erforderlich. Für den Internet-Zugang sind nur Router / Internet-Modems mit aktueller Firmware (Software) und einer aktuellen Version der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Router / Modems mit älterer Firmware oder älteren Versionen der Schnittstellen werden evtl. nicht erkannt und können keine Verbindung zum Internet herstellen oder arbeiten mit eingeschränkter Übertragungsgeschwindigkeit. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.telekom.de/faq bereit. Die Telekom teilt dem Kunden vor Auftragserteilung diese Schnittstelle mit. Die Überlassung des Routers / InternetModems ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
0
von
vor 2 Tagen
@buenni In Ordnung, ich hätte es wissen können; wenn ich die 15 Seiten bis zu dieser Stelle gelesen hätte. Allerdings sah ich keine Veranlassung, an der Aussage der MA zu zweifeln. Hinterher ist man immer schlauer, aber nach dem Vertrag ist vor dem Vertrag. Ich habe gelernt, dass ich mich in Zukunft auf keine noch so warmen Worte mehr verlassen werde.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
@holzher24 Es ist tatsächlich so, dass ich mich an einen 24 monatigen Vertrag nur binden wollte mit der Maßgabe, dass ich GF verlegt bekomme. Dass ich von den Begrifflichkeiten keine Ahnung hatte, ist mir m.E. nicht anzulasten. Dass die VK sich nicht auskannte, finde ich dagegen schon bedenklich. Und der Rechtsweg ist tatsächlich der letzte Ausweg für mich, daher war das eine ernst gemeinte Frage nach der Aufzeichnung des Gesprächs. Diese wurde mir ja auch dankenswerter Weise beantwortet. In der eigentlichen Sache scheint es eine einhellige Meinung hier zu geben, die ich zur Kenntnis nehme.
0
6
von
vor 2 Tagen
Aber Vllt kann das Team auch dazu was sagen, wie auch immer.
Und der Rechtsweg ist tatsächlich der letzte Ausweg für mich
@holzher24 Es ist tatsächlich so, dass ich mich an einen 24 monatigen Vertrag nur binden wollte mit der Maßgabe, dass ich GF verlegt bekomme. Dass ich von den Begrifflichkeiten keine Ahnung hatte, ist mir m.E. nicht anzulasten. Dass die VK sich nicht auskannte, finde ich dagegen schon bedenklich. Und der Rechtsweg ist tatsächlich der letzte Ausweg für mich, daher war das eine ernst gemeinte Frage nach der Aufzeichnung des Gesprächs. Diese wurde mir ja auch dankenswerter Weise beantwortet. In der eigentlichen Sache scheint es eine einhellige Meinung hier zu geben, die ich zur Kenntnis nehme.
Würde dir nichts bringen und der Anwalt freut sich auf die Zahlung.
Denn du hast ja eine offizielle Auftragsbestätigung, wo das drin steht, was du bekommst. Ob du Ahnung davon hast oder nicht, ist erstmal eine andere Sache
Aber Vllt kann das Team auch dazu was sagen, wie auch immer.
Bitte dein Profil komplett befüllen. Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
Wie das geht, steht im Spoiler:
Hier geht es zum Profil:
Im Feld "Weitere Informationen" kannst du weitere Daten eingeben, auch zb, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Gruß Marcel
Ich sehe hier nicht die Notwendigkeit, die Sachlage ist aufgrund der AB klar, was angeblich in einem Telefonat besprochen wurde ist irrelevant.
von
vor 2 Tagen
Wie an anderer Stelle schon erwähnt; GF bis in die Wohnung zu bekommen war von Anfang an meine Motivation für die Beauftragung.
0
von
vor 2 Tagen
und was ist denn nun dein Problem mit G.Fast?
Die Bandbreite ist zu FTTH identisch
Dass ich von den Begrifflichkeiten keine Ahnung hatte, ist mir m.E. nicht anzulasten. Dass die VK sich nicht auskannte, finde ich dagegen schon bedenklich.
@holzher24 Es ist tatsächlich so, dass ich mich an einen 24 monatigen Vertrag nur binden wollte mit der Maßgabe, dass ich GF verlegt bekomme. Dass ich von den Begrifflichkeiten keine Ahnung hatte, ist mir m.E. nicht anzulasten. Dass die VK sich nicht auskannte, finde ich dagegen schon bedenklich. Und der Rechtsweg ist tatsächlich der letzte Ausweg für mich, daher war das eine ernst gemeinte Frage nach der Aufzeichnung des Gesprächs. Diese wurde mir ja auch dankenswerter Weise beantwortet. In der eigentlichen Sache scheint es eine einhellige Meinung hier zu geben, die ich zur Kenntnis nehme.
und was ist denn nun dein Problem mit G.Fast?
Die Bandbreite ist zu FTTH identisch und die Kosten auch, warum willst du den Vertrag unbedingt loswerden, jetzt mal Butter bei die Fische
@der_Lutz Das ist so nur zur Hälfte korrekt.
Beim Download sind die vertraglichen Werte des 600er identisch. Im Upload ist der 600er bei FTTH um 50% schneller als der FTTB (also 300 Mbit/s bei FTTH statt 200 Mbit/s bei FTTB ). Hier aus den Produktinformationsblättern ohne TV:
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Kann ich die GF-Verlegung von einer Fremdfirma vornehmen lassen und dennoch den abgeschlossenen Vertrag nutzen?
0
2
von
vor 2 Tagen
Kann ich die GF-Verlegung von einer Fremdfirma vornehmen lassen und dennoch den abgeschlossenen Vertrag nutzen?
Nein, der Abgeschlossene Vertrag ist ein FTTB Vertrag über G.Fast.
Außerdem müsste auch hier die WEG ins Boot geholt werden, die ja nicht zustimmt.
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von
vor 2 Tagen
Kann ich die GF-Verlegung von einer Fremdfirma vornehmen lassen
Kann ich die GF-Verlegung von einer Fremdfirma vornehmen lassen und dennoch den abgeschlossenen Vertrag nutzen?
Wenn Du Dich mit den anderen einigen kannst... aber wer weiß ob die Telekom dann die verbauten GF-Kabel akzeptieren wird wenn es so weit sein wird, dass man von FTTB weg zu FTTH hin geht.
Was sicher geht: den Leitungsweg optisch schön vorbereiten, sodass die Telekom das Glasfaserkabel dereinst einfach wird einbringen können.
Mich interessiert das Thema besonders deshalb weil M-Net hier im Haus Glasfaser reingelegt hat und "nur" FTTB gebaut hat. Ich war sogar mal dabei wie ein M-Net-Techniker die Telekom-"DSL-Leitung" im Kellerraum vom Telekom APL zum M-Net Gerät rübergelegt hat (und der Techniker war sehr erschrocken, als ich den Vorgang fotografieren wollte).
0
Uneingeloggter Nutzer
von
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von