Gelöst
FTTH bestellt - FTTB erhalten
vor 2 Stunden
Liebe Community,
ich bin neu hier und dies ist mein erstes Thema überhaupt. Folgender Sachverhalt:
Ich hatte anlässlich eines Werbe-Flyers zu FTTH mit der Vertriebshotline telefoniert und dort erfahren, dass die Telekom - quasi als Gegenleistung zum Vertragsabschluss - den Ausbau von Glasfaser bis in die Wohnung kostenneutral für mich durchführt.
Daraufhin schloss ich den Neukunden-Vertrag telefonisch ab. In der Auftragsbestätigung war dann von G.Fast die Rede, was ich für eine Vertragsbezeichnung hielt und mir nichts weiter dabei dachte. Der Begriff FTTB tauchte jedenfalls nicht auf. Dieser Begriff sollte mich später allerdings noch einholen…
Nachdem ich einige Briefe und E-Mails sowie das technische Equipment erhalten hatte, begann ich mich langsam zu fragen, wann denn nun endlich der Ausbau erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage hieß es, daran werde gearbeitet. Die regelmäßigen Erinnerungsmails, der Anschluss sei bereits fertig und ich müsse bloß noch die neuen Geräte anschließen, würden vom System automatisch verschickt und ich solle mir keine Sorgen machen.
Heute, genau 2 Monate nach Beauftragung, habe ich der Telekom Frist gesetzt, bis zum 30.04.2026 den Vertrag zu erfüllen, andernfalls ich ihn für nichtig erkläre aufgrund einseitiger Nichterfüllung.
Ganze 19 Minuten später erhielt ich einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin, die mir Folgendes erklärte: Die Eigentümergemeinschaft unseres Hauses habe sich für FTTB entschieden und die entsprechende Infrastruktur dafür sei inzwischen geschaffen worden (besonderer Router oder ähnliches im Keller installiert). Die Telekom habe ihren Part des Vertrags somit erfüllt, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und der Vertrag somit für zwei Jahre rechtsgültig geschlossen worden.
Anscheinend gilt aus Sicht der Telekom (Vertragsabteilung) auch FTTB als Glasfaseranschluss. Das mag so sein. Ich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass ich FTTH bestellt habe. In der Auftragsbestätigung wurde lediglich Glasfaser (G.Fast) bestätigt, der Begriff FTTB nicht erwähnt.
Muss ich FTTB akzeptieren, obwohl ich dies weder bestellt habe noch es in der Auftragsbestätigung erwähnt wurde? Muss ich als Laie die (vertragsrechtlichen) Begrifflichkeiten bzw. deren technische Entsprechung kennen? Zur Erinnerung: Was ich bei Beauftragung lediglich wusste, ist, dass der Begriff FTTH mit „Glasfaser bis in die Wohnung“ korrespondiert, nämlich aufgrund des besagten Werbe-Flyers. Dies habe ich im Bestellgespräch explizit gefordert, denn das und nichts anderes wollte ich. Und es wurde mir "zu 100% versichert", dass ich dies auch bekommen werde.
Nun, da dies (aus nicht in meiner Gewalt liegenden Gründen) wohl doch nicht möglich ist, möchte ich den Vertrag natürlich nicht. Welche Möglichkeiten habe ich? Was ratet ihr mir? Ist das Vertragsgespräch aufgezeichnet worden, wie es bei diversen Mobilfunkanbietern der Fall ist, um darauf in einem Gerichtsprozess ggf. zurückgreifen zu können?
Gruß Nils Tobias
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Hallo @Nils Tobias,
vielen Dank für deine ausführliche Schilderung. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für dich frustrierend ist.
In deinem Fall ist entscheidend, dass der Ausbau der Infrastruktur maßgeblich von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängt. Hier wurde – wie bereits mitgeteilt – ausschließlich einem Ausbau bis ins Gebäude ( FTTB ) zugestimmt. Ein weiterer Ausbau bis in die Wohnung ( FTTH ) ist daher aktuell nicht möglich.
Wir stellen Anschlüsse grundsätzlich auf Basis der vor Ort realisierbaren technischen Gegebenheiten bereit. Auch wenn im Beratungsgespräch möglicherweise FTTH thematisiert wurde, ist letztlich die tatsächlich umsetzbare Ausbauvariante ausschlaggebend. Diese richtet sich nach den örtlichen Voraussetzungen sowie den Vereinbarungen mit der Eigentümerseite.
Ergänzend dazu ist in deiner Auftragsbestätigung die Technologie G.Fast aufgeführt. Diese wird typischerweise bei FTTB eingesetzt, bei dem die Glasfaser bis ins Gebäude geführt wird und die letzte Strecke bis in die Wohnung über bestehende Kupferleitungen erfolgt. Damit entspricht der bereitgestellte Anschluss den technischen Rahmenbedingungen vor Ort.
Aus diesen Gründen können wir hier leider keine Änderung vornehmen.
Viele Grüße
Svenja
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