Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
FYI: Bundestag für Recht auf schnelles Internet
vor 4 Jahren
In der Reform des Telekommunikationsgesetzes steht ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet - und das überall, auch in ländlichen Gebieten.
[...]
Nicht nur Festnetzinternet, sondern auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend stabil und unterbrechungsfrei werden, 4G als Standard überall und als Vorstufe für 5G .
[...]
Die Bundesregierung will, dass das neue Telekommunikationsgesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
Vollständiger Text: https://www.tagesschau.de/inland/recht-auf-schnelles-internet-101.html
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Anonymous User
vor 4 Jahren
Zitat:
Für Download, Upload und Latenz – die Reaktionszeit – sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die aber erst noch berechnet werden müssen. Beim Download ist von 30 Megabit pro Sekunde (Mbps) als Richtwert die Rede, der tatsächliche und verbindliche Minimalwert dürfte aber unter 20 Megabit pro Sekunde liegen.
https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-recht-auf-schnelles-internet-a-78fbc34b-c3e9-4e67-aa2b-dd3fab3ab1e5-amp
So richtig schnell 😁
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wolliballa
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Anspruch ist eins.
Realisierung ist zwei. Wie lange darf die Realisierung dauern? 2 Jahre Trasse baggern?
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Steffen L.
4 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Jahren
Na hoffentlich wird sich dann nicht über zu hohe Preise bei Internetanschlüssen beschwert, wenn 50 Mbit/s das mindeste sind und für manche auch ein niedriger Tarif passt...
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