FYI: Bundestag für Recht auf schnelles Internet

vor 4 Jahren


In der Reform des Telekommunikationsgesetzes steht ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet - und das überall, auch in ländlichen Gebieten.
[...]
Nicht nur Festnetzinternet, sondern auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend stabil und unterbrechungsfrei werden, 4G als Standard überall und als Vorstufe für 5G .
[...]
Die Bundesregierung will, dass das neue Telekommunikationsgesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Vollständiger Text: https://www.tagesschau.de/inland/recht-auf-schnelles-internet-101.html 

 

309

4

  • vor 4 Jahren

    Zitat:

    Für Download, Upload und Latenz – die Reaktionszeit – sollen Mindestvorgaben gemacht werden, die aber erst noch berechnet werden müssen. Beim Download ist von 30 Megabit pro Sekunde (Mbps) als Richtwert die Rede, der tatsächliche und verbindliche Minimalwert dürfte aber unter 20 Megabit pro Sekunde liegen.

     

    https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-recht-auf-schnelles-internet-a-78fbc34b-c3e9-4e67-aa2b-dd3fab3ab1e5-amp

     

     

    So  richtig schnell 😁

     

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Anspruch ist eins.

    Realisierung ist zwei. Wie lange darf die Realisierung dauern? 2 Jahre Trasse baggern?

     

  • 4 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Na hoffentlich wird sich dann nicht über zu hohe Preise bei Internetanschlüssen beschwert, wenn 50 Mbit/s das mindeste sind und für manche auch ein niedriger Tarif passt...

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