Geringere Beiträge zahlen weil DSL zu langsam. TKG Novelle. Minderleistung.
vor 4 Jahren
Ich habe seit eh und je eine zu langsame DSL 250 Leitung. Die Leitung wird von der Telekom auf ca. 204.00 kbit/s gedrosselt obwohl die Fritzbox 235.000 kbit/s als Leitungskapazität anzeigt. (siehe Anhang 1). Ich messe mit dem BSI tool regelmässig (siehe Anhang 2). Von den maximal 250 bleiben nur 81 % übrig.
Laut der  TKG  Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten. In meinem Fall weil "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden".
"Minderung bedeutet in diesem Fall, dass der Verbraucher seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Die Befugnis zur Minderung ist dabei als Rückerstattungsanspruch ausgestaltet: Der Betroffene muss also zunächst weiter die vollen Beiträge entrichten, kann den aufgrund der Minderleistung überzahlten Teil aber nach jedem Monat zurückverlangen."
Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
PS
Laut Statistik der Bundesnetzagentur erfüllen 50 % aller DSL Anschlüsse die Voraussetzung für eine Rückerstattung.
Bildschirmfoto_2021-12-26_06-51-38.png
Bildschirmfoto_2021-12-26_06-52-07.png
6086
0
100
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
853
0
6
vor 6 Jahren
228
0
4
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
