Geringere Beiträge zahlen weil DSL zu langsam. TKG Novelle. Minderleistung.

vor 3 Jahren

Ich habe seit eh und je eine zu langsame DSL 250 Leitung. Die Leitung wird von der Telekom auf ca. 204.00 kbit/s gedrosselt obwohl die Fritzbox 235.000 kbit/s als Leitungskapazität anzeigt. (siehe Anhang 1). Ich messe mit dem BSI tool regelmässig (siehe Anhang 2). Von den maximal 250 bleiben nur 81 % übrig.
 
Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten. In meinem Fall weil "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden".
 
"Minderung bedeutet in diesem Fall, dass der Verbraucher seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Die Befugnis zur Minderung ist dabei als Rückerstattungsanspruch ausgestaltet: Der Betroffene muss also zunächst weiter die vollen Beiträge entrichten, kann den aufgrund der Minderleistung überzahlten Teil aber nach jedem Monat zurückverlangen."
 
Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
 
 
PS
Laut Statistik der Bundesnetzagentur erfüllen 50 % aller DSL Anschlüsse die Voraussetzung für eine Rückerstattung.

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  • vor 3 Jahren

    Eine gute Anlaufstelle diesbezüglich ist stets die zuständige Wettbewerbszentrale.

     

    https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3532

     

    Ich persönlich habe einen Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung und könnte diesen nach Rücksprache in Anspruch nehmen.

     

    Aber wieso gleich großes Geschütz auffahren ? 

     

    Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten. 

     

     

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Richtiges Vorgehen seit dem 01.12. - Störung melden!

     

    Im ersten Schritt schaut sich dann der technische Kundenservice das noch einmal an.

    Stellen diese fest: Ok, da werden wir definitiv keine bessere Performance bringen können, geben Sie den Kunden wieder an den Kundenservice, welche dann mit dem Kunden eine Lösung (Tarifwechsel Minderung, Sonderkündigung) sucht.

     

    Sagt der technische Kundenservice: Hey, das können wir relativ einfach lösen (Portumschaltung, etc.) - machen die das natürlich,

    Sagt er wiederum: Hey, sieht bei uns eigentlich alles gut aus, geben Sie einen Auftrag an den Aussendienst. Der Termin vor dem 01.12. ist da erst einmal egal.

    Dieser stellt dann wiederum fest, was Sache ist. Wenn es wirklich an der Telekom liegt gibt der Aussendienst das zurück an den Kundenservice, der sich innerhalb 3 Werktage beim Kunden meldet und analog Punkt 1 verfährt.

    Sagt dieser - bis zur ersten Dose ist alles korrekt, Problem liegt an der Hausbverkabelung - kann er entweder eine Fehlerbehebung Heimnetz anbieten, oder sagt dem Kunden dass die Endleitung (vom Hausbesitzer) erneuert werden müsste.

     

    Ist auch beim technikerbesuch alles korrekt - dann kommt das Messprotokoll zum Einsatz!

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    @matthias.bodenbinder 

    zuerst wäre zu klären ob dir wirklich 250 Mbit zugesichert wurden und nicht doch die Rückfalloption mit 175 Mbit.

     

    9

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    holzher24

    Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden,

    Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden,
    holzher24
    Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden,

    Innerhalb der Mindestlaufzeit des Vertrags? Hmm, grübel, grübel - sicher?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Hallo @matthias.bodenbinder 

    Um eine Minderung erhalten zu können, müssten Sie erst eine Störung melden, damit die Telekom dies beheben kann.

    Auch ist es wichtig, was in der Auftragsbestätigung steht, ob überhaupt 250MBit/s garantiert wurde.

     

    Wenn ich aber die hohe Abweichung zur Sync und der Messung sehe, kann da was nicht stimmen.

    Wurde denn per Lan gemessen und es sind auch keine PowerLAN im Heimnetzwerk?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    matthias.bodenbinder

    Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021 in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten.

    Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten.
    matthias.bodenbinder
    Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021  in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten.

    Da wäre ich aber vorsichtig.

    Die Telekom könnte dir auch ein Tarifdowngrade auf MagentaZuhause L unterbreiten um den Vertrag zu erfüllen.

    Du zahlst dann zwar 5 Euro weniger, bekommst dann aber nur noch 90 Mbit/s zugesichert.

    Da dein Speedport mit 204 Mbit/s synchronisiert, würde ich das so beibelassen.

     

    Mir persönlich ist das Minderungsrecht nicht ganz geheuer, da man das Vertragliche nicht nur aus Kundensicht betrachten kann.

    53

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Warum? Man kann ja nochmal 2-3 Tage drüber nachdenken und dann widerrufen. Auch wenn die VZ korrekt war. Dafür gibts das Widerrufsrecht.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    matthias.bodenbinder

    seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht

    seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht
    matthias.bodenbinder
    seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht

    Du bezahlst keine Internetgebühren, sondern einen monatliches Tarifentgelt.

    Über den darin enthaltenen Anteil für den Internetzugang werden Gerichte entscheiden müssen, da es versäumt wurde, im TKG Quoten bei Kombiprodukten festzulegen.

     

    Dein Anschluss wird von DLM gedrosselt - da muss angesetzt werden.

     

    20

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    NoOneElse

    die Messserver gut in anderen Netzen zu verteilen ...

    die Messserver gut in anderen Netzen zu verteilen ...
    NoOneElse
    die Messserver gut in anderen Netzen zu verteilen ...

    das dürfte zu Problemen mit den Providern führen, denn für das Peering ist nie einer allein zuständig.

    Bedeutet wenn die Messerver nicht im eigen Netz stehen könnte der Provider, zu Recht, darauf hinweise dass er das gar nicht in seiner Hand hat. Es wird ja auch nur die Bandbreite ins Internet vereinbart und nicht zu einem bestimmten Netz oder gar Server.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    matthias.bodenbinder

    Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?

    Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
    matthias.bodenbinder
    Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?

    Garnicht .. der Preisunterschied zwischen VDSL 100 und VDSL 250 ist bei der Telekom 10€.

    Selbst nach deiner Logik, bei der du ja 19% zu wenig bekommen würdest, könntest maximal 19% der 10€ geltend machen. 

     

    Kurz es gibt keinen Grund warum du, selbst nach deiner Logik, mehr als 1,9€ bekommen solltest. 

     

    Ansonsten wurde dir ja schon viel richtiges gesagt. 

    Vertrag richtig lesen, Breitbandtool der BNetzA laden, die Messungen machen und mit dem Protokoll bei der Telekom melden. 

    Von deinen 10,10€ kannst dich aber schonmal verabschieden.

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @CyberSW 

    Es wird nicht von der Differenz zum niedrigeren Tarif gerechnet sondern vom tatsächlichen Entgelt,  das passt schon.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Hallo @matthias.bodenbinder,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Vorweg sollten wir hier erstmal wirklich klären, welche Bandbreite dir zugesagt wurde.

    Danach kann ich auch eine Messung starten und wir besprechen das weitere Vorgehen.

    Wann kann ich dich denn am besten telefonisch erreichen?

     

    Viele Grüße

    Markus Km.

    6

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Frohes neues Jahr @.

    Wir haben uns auf eine Preisreduzierung geeinigt.
    Schreib mir eine Zeile, wenn ich etwas für dich tun kann.
    Beste Grüße
    Martin Bo.

     

    Uneingeloggter Nutzer

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