Geringere Beiträge zahlen weil DSL zu langsam. TKG Novelle. Minderleistung.
vor 3 Jahren
Ich habe seit eh und je eine zu langsame DSL 250 Leitung. Die Leitung wird von der Telekom auf ca. 204.00 kbit/s gedrosselt obwohl die Fritzbox 235.000 kbit/s als Leitungskapazität anzeigt. (siehe Anhang 1). Ich messe mit dem BSI tool regelmässig (siehe Anhang 2). Von den maximal 250 bleiben nur 81 % übrig.
Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021 in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten. In meinem Fall weil "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden".
"Minderung bedeutet in diesem Fall, dass der Verbraucher seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Die Befugnis zur Minderung ist dabei als Rückerstattungsanspruch ausgestaltet: Der Betroffene muss also zunächst weiter die vollen Beiträge entrichten, kann den aufgrund der Minderleistung überzahlten Teil aber nach jedem Monat zurückverlangen."
Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
PS
Laut Statistik der Bundesnetzagentur erfüllen 50 % aller DSL Anschlüsse die Voraussetzung für eine Rückerstattung.
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vor 6 Jahren
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2flow
vor 3 Jahren
Eine gute Anlaufstelle diesbezüglich ist stets die zuständige Wettbewerbszentrale.
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3532
Ich persönlich habe einen Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung und könnte diesen nach Rücksprache in Anspruch nehmen.
Aber wieso gleich großes Geschütz auffahren ?
Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten.
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2flow
Antwort
von
2flow
vor 3 Jahren
Man könnte ja zunächst erstmal die Telekom mit der Problematik konfrontieren und die Reaktion abwarten.
Das habe ich schon. Ich hatte es ja auch schon mal hier im Forum eingestellt. Es war ja auch schon ein Techniker hier.
@matthias.bodenbinder
Dann muss es ja eine Erklärung dafür geben. Ein Link zur bisherigen Thematik wäre für Außenstehende hilfreich.
Bevor man hier richtig loslegt muss das komplette Umfeld abgeklopft werden warum, wieso, weshalb, seit wann etc. und abgeschätzt werden, ob hier eine handfeste Klage erfolgsversprechend ist. Das können nur Juristen.
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Peuki
Antwort
von
2flow
vor 3 Jahren
Dann muss es ja eine Erklärung dafür geben. Ein Link zur bisherigen Thematik wäre für Außenstehende hilfreich.
Dann muss es ja eine Erklärung dafür geben. Ein Link zur bisherigen Thematik wäre für Außenstehende hilfreich.
Siehe hier: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/dsl250-zu-langsam/td-p/5230081
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Mister Burny
Antwort
von
2flow
vor 3 Jahren
Richtiges Vorgehen seit dem 01.12. - Störung melden!
Im ersten Schritt schaut sich dann der technische Kundenservice das noch einmal an.
Stellen diese fest: Ok, da werden wir definitiv keine bessere Performance bringen können, geben Sie den Kunden wieder an den Kundenservice, welche dann mit dem Kunden eine Lösung (Tarifwechsel Minderung, Sonderkündigung) sucht.
Sagt der technische Kundenservice: Hey, das können wir relativ einfach lösen (Portumschaltung, etc.) - machen die das natürlich,
Sagt er wiederum: Hey, sieht bei uns eigentlich alles gut aus, geben Sie einen Auftrag an den Aussendienst. Der Termin vor dem 01.12. ist da erst einmal egal.
Dieser stellt dann wiederum fest, was Sache ist. Wenn es wirklich an der Telekom liegt gibt der Aussendienst das zurück an den Kundenservice, der sich innerhalb 3 Werktage beim Kunden meldet und analog Punkt 1 verfährt.
Sagt dieser - bis zur ersten Dose ist alles korrekt, Problem liegt an der Hausbverkabelung - kann er entweder eine Fehlerbehebung Heimnetz anbieten, oder sagt dem Kunden dass die Endleitung (vom Hausbesitzer) erneuert werden müsste.
Ist auch beim technikerbesuch alles korrekt - dann kommt das Messprotokoll zum Einsatz!
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
2flow
der_Lutz
vor 3 Jahren
@matthias.bodenbinder
zuerst wäre zu klären ob dir wirklich 250 Mbit zugesichert wurden und nicht doch die Rückfalloption mit 175 Mbit.
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holzher24
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Was auch zu klären ist, wie die Provider mit dem neuen TKG verfahren.
Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden, ob man dann bei diesem einen neune Vertrag mit geringerer Bandbreite bekommen kann bzw. bekommen wird bleibt abzuwarten.
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2flow
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
@matthias.bodenbinder schrieb:
In meiner Auftragsbestätigung steht:
Download: Max. 250 MBit/s, Normal 200 MBit/s, Min. 175 MBit/s
@matthias.bodenbinder
Wenn mir max. 250MBit/s zugesichert wurden und ich dies faktisch nie erreiche ist dies natürlich nicht toll.
Wenn ich ein Auto kaufe, mit vmax 250 km/h und ich tatsächlich nie über 200 km/h rauskomme, würde ich auch was unternehmen, sofern erfolgsversprechend.
Kommt aber immer auf die Vertragsformulierung an. Das kann nur ein Jurist abschätzen, da jeder Fall anders liegt.
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Carsten_MK2
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Jeder Vertrag kann auch durch den Provider gekündigt werden,
Innerhalb der Mindestlaufzeit des Vertrags? Hmm, grübel, grübel - sicher?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @matthias.bodenbinder
Um eine Minderung erhalten zu können, müssten Sie erst eine Störung melden, damit die Telekom dies beheben kann.
Auch ist es wichtig, was in der Auftragsbestätigung steht, ob überhaupt 250MBit/s garantiert wurde.
Wenn ich aber die hohe Abweichung zur Sync und der Messung sehe, kann da was nicht stimmen.
Wurde denn per Lan gemessen und es sind auch keine PowerLAN im Heimnetzwerk?
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Laut der TKG Novelle die seit 1. Dezember2021 in Kraft ist, habe ich ein Minderungsrecht bei Unterschreitung der vereinbarten Bandbreiten.
Da wäre ich aber vorsichtig.
Die Telekom könnte dir auch ein Tarifdowngrade auf MagentaZuhause L unterbreiten um den Vertrag zu erfüllen.
Du zahlst dann zwar 5 Euro weniger, bekommst dann aber nur noch 90 Mbit/s zugesichert.
Da dein Speedport mit 204 Mbit/s synchronisiert, würde ich das so beibelassen.
Mir persönlich ist das Minderungsrecht nicht ganz geheuer, da man das Vertragliche nicht nur aus Kundensicht betrachten kann.
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Stefan
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von
Anonymous User
vor 3 Jahren
@wizer schrieb:
Es wird nicht mehr widerrufen. Stattdessen wird der Vertragszusammenfassung nicht aktiv in Textform zugestimmt.
Danach schickt die Telekom eine Auftragsbestätigung, die du dann immer noch Widerrufen kannst.
Ich wüsste nicht, dass das TKG das BGB in irgendeiner Form außer Kraft setzt.
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wizer
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Danach schickt die Telekom eine Auftragsbestätigung, die du dann immer noch Widerrufen kannst.
Wobei ich aber keinen Sinn sehe. Wenn ich der Vertragszusammenfassung zustimme, weshalb dann widerrufen. Dafür müsste die AB schon anderes enthalten als die VZ.
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Andreas__
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Warum? Man kann ja nochmal 2-3 Tage drüber nachdenken und dann widerrufen. Auch wenn die VZ korrekt war. Dafür gibts das Widerrufsrecht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
seine monatlich geschuldeten Internetgebühren in dem Verhältnis herabsetzen kann, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht
Du bezahlst keine Internetgebühren, sondern einen monatliches Tarifentgelt.
Über den darin enthaltenen Anteil für den Internetzugang werden Gerichte entscheiden müssen, da es versäumt wurde, im TKG Quoten bei Kombiprodukten festzulegen.
Dein Anschluss wird von DLM gedrosselt - da muss angesetzt werden.
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NoOneElse
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
@Stefan
und von der Messinstanz
Sicher auch. Nur stellt sich auch die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß die Meßinstanz langzeitig oder dauerhaft überlastet ist. Der Backbone an sich leidet aber schneller an "Verstopfung" bei hoher Gesamtauslastung wie sie z.B. in den Abendstunden , am Wochenende oder auch Feiertagen auftreten kann.
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NoOneElse
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
@der_Lutz
Dafür wird schon gesorgt werden dass die Messungen priorisiert behandelt werden und ausreichend Bandbreite erhalten.
Auch da wird die BNetzA schon Möglichkeiten finden, die Messserver gut in anderen Netzen zu verteilen ...
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der_Lutz
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
die Messserver gut in anderen Netzen zu verteilen ...
das dürfte zu Problemen mit den Providern führen, denn für das Peering ist nie einer allein zuständig.
Bedeutet wenn die Messerver nicht im eigen Netz stehen könnte der Provider, zu Recht, darauf hinweise dass er das gar nicht in seiner Hand hat. Es wird ja auch nur die Bandbreite ins Internet vereinbart und nicht zu einem bestimmten Netz oder gar Server.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Carsten_MK2
CyberSW
vor 3 Jahren
Dieser überzahlte Anteil wären in meinem Fall 10,10 € pro Monat. Weiß jemand wie man das bei der Telekom geltend macht?
Garnicht .. der Preisunterschied zwischen VDSL 100 und VDSL 250 ist bei der Telekom 10€.
Selbst nach deiner Logik, bei der du ja 19% zu wenig bekommen würdest, könntest maximal 19% der 10€ geltend machen.
Kurz es gibt keinen Grund warum du, selbst nach deiner Logik, mehr als 1,9€ bekommen solltest.
Ansonsten wurde dir ja schon viel richtiges gesagt.
Vertrag richtig lesen, Breitbandtool der BNetzA laden, die Messungen machen und mit dem Protokoll bei der Telekom melden.
Von deinen 10,10€ kannst dich aber schonmal verabschieden.
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der_Lutz
Antwort
von
CyberSW
vor 3 Jahren
@CyberSW
Es wird nicht von der Differenz zum niedrigeren Tarif gerechnet sondern vom tatsächlichen Entgelt, das passt schon.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
Markus Km.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
Hallo @matthias.bodenbinder,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Vorweg sollten wir hier erstmal wirklich klären, welche Bandbreite dir zugesagt wurde.
Danach kann ich auch eine Messung starten und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Wann kann ich dich denn am besten telefonisch erreichen?
Viele Grüße
Markus Km.
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Martin Bo.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Markus Km.
vor 3 Jahren
Vielen Dank für das angenehme Gespräch @matthias.bodenbinder.
Es freut mich sehr, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, bin ich gerne jederzeit für Sie da.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beste Grüße
Martin Bo.
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2flow
Antwort
von
Markus Km.
vor 3 Jahren
@Martin Bo.
Frohes und gesundes Neues Jahr allen.
Darf man fragen wie die gemeinsame Lösung aussieht ? Dürfte sicherlich Viele interessieren.
LG
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Martin Bo.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Markus Km.
vor 3 Jahren
Frohes neues Jahr @2flow.
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von
Markus Km.
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
matthias.bodenbinder