Gelöst

Geräte und Zubehör entsorgen

vor 5 Jahren

Ich möchte meinen Speedport W504V und die alten Telefone Siemens C385 fachgerecht entsorgen, da ich infolge Umstellung auf ip einen neuen Speedport Smart3 und Speedphone von Telekom erweorben habe. Ist der Telekom-Shop verpflichtet, die ordnungsmäße Entsorgung für mich vorzunehmen? Ich habe zumindest den alten Speedport auf Werkseinstellung gebracht und die Kontakte in den Telefonen gelöscht.

1375

10

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @sidomi 

    Hallo,

    Ich glaube, das ist das Richtige für Dich:

     

    https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/umwelt/recycling/elektrogeraeteruecknahme

     

    https://ear-web.reversys.de/

     

    Da bekommst Du dann einen kostenlosen Rücksende Aufkleber und verschickst das dann zur Entsorgung. Die Akkus vom Telefon musst Du allerdings selber entsorgen.

     

    Gruß Ralf

     

    P.S.: Ausgenommen von der kostenlosen Entsorgung sind Mietgeräte und eindeutig defekte Geräte.

    Laut der angegeben Seite:

     

    Glühlampen sowie beschädigte Elektroaltgeräte sind vom Anwendungsbereich des Elektrogesetzes ausgenommen bzw. unterliegen nicht der Rücknahmepflicht nach §17 ElektroG.

    Gebrauchte Batterien und Akkus sollten über die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) kostenlos entsorgt werden.

     

    Enthält Ihr Altgerät fest eingebaute Lithiumbatterien, zum Beispiel fest eingebaute Pufferbatterien, so ist es nur erlaubt ein EAG pro Sendung, mit max. 4 Lithiumzellen oder 2 Lithiumbatterien (<100 Wh/2g Li) die im Gerät eingebaut sind, zu verpacken. Die Verpackung muss so gewählt werden, dass es während des Versands nicht zu einem Einschalten des Gerätes kommen kann. Hierfür ist ggf. Füllmaterial gegen verrutschen in der Verpackung zu verwenden.

     

    Gefahrgutrechtlicher Hinweis:

    Der Versender ist für die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des Gefahrgutrechts, insbesondere der Vorschriften für den Versender nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 30. März 2015 (Veröffentlicht im BGBl. I Nr. 13 vom 08.04.2015) und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung vom 01.01.2015 (ADR) eigenverantwortlich. Die DTAG haftet nicht für etwaige im Zusammenhang mit einer nicht den genannten Vorschriften entsprechenden Versendung.

    Wir empfehlen Ihnen daher ihren Abgabewunsch mit dem örtlichen Entsorger abzustimmen bzw. einzubinden.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @sidomi,

    vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

    Wie ich gesehen habe, hast du bereits tatkräftige Unterstützung erhalten. Fröhlich

    Viele Grüße Anja N.

    1

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Ja so ist es. Ich habe jetzt einige Alternativen und danke allen für die Aktivität.